ZitatOriginal geschrieben von Jochen
Daher ja die eidesstattliche Versicherung. Wenn sich rausstellen sollte, daß der Kunde doch gelogen hat, ist er "dran".
Dann ist er auch nicht mehr "dran" wie vor Abgabe der Erklärung, sofern er vorher schon ggü. Amazon behauptet hat, keine Ware erhalten zu haben...