Nokia N79 - Display gesprungen + Nokia Support

  • so..


    absolute Empfehlung, Juratech in Linden, Montag nachmittag gings Handy zur Post, heute halte ich es funktionierend wieder in den Händen..


    Mit Nokia gehts nun erst richtig los, mal schaun wer mehr Ausdauer hat, Nokia oder ich.. :)

  • Zitat

    Original geschrieben von Krallino
    Der Aufwand, der betrieben werden muss um zweifelsfrei herauszufinden warum so ein Display gebrochen ist, steht ihn keinem Verhältnis zum Nutzen.


    aber den Aufwand muß doch Nokia betreiben! In den ersten 6 Monaten nach Auslieferung geht der Gesetzgeber davon aus das ein Fehler schon bei Übergabe angelegt war!
    Hat sich darüber schonmal jemand Gedanken gemacht? Mit der Gewährleistung kommt man hier ja viel weiter als mit der Garantie!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • @ polli


    Ja nur dass in dem Fall der Verkäufer des Handys in der Pflicht ist (und das ist meistens nicht direkt Nokia).
    Aber generell hast du Recht, innerhalb der 6 Monate müsste es zumindest der Händler kostenfrei austauschen, falls es ein Verbrauchsgüterkauf war.

  • Zitat

    innerhalb der 6 Monate müsste es zumindest der Händler kostenfrei austauschen

    Klar der Händler gibt einfach so ein Gerät für 500€ her. :eek: :flop:

  • Dass hier alle auf dem User die Schuld geben wollen halte ich definitiv für falsch. Die Hersteller könnten sicher beweisen was der Grund für den Displayriss ist, wenn sie wollten. Aber es ist in der Regel einfacher Displayschäden einfach von der Garantie auszuschließen, spart ja auch Geld. (= ich meine damit nicht die von fremdeinwirkungen verursachten Displayschäden).


    Es gab ja genug Fälle wo Displays einfach so gerissen sind... man nehme nur mal das Samsung SGH D500 als Beispiel, wie oft gab es da Berichte? Locker 100 mal davon gelesen. Es gibt definitiv Displays die unter Einbauspannungen stehen (Man sehe sich nur mal den HTC Kaiser an, bei weißem Hintergrund gibt es Geräte die beim Zuschieben des Sliders ein Farbverwischen aufgrund von Druck in der Mitte des Displays!) und die Gewährleistung (Garantie ist ja freiwillig!) in solchen Fällen abzulehnen aufgrund einer Grundsatzannahme (Displayschäden = Selbstverschulden) ist definitiv ohne rechtliche Grundlage! Der Händler vertritt schließlich nicht Nokias Garantiebestimmungen sondern muss sich an die gesetzliche Gewährleistung halten.


    Der Händler muss dir also erstmal beweisen, dass du das Display gekillt hast, solange das Geräte noch keine 6 Monate alt ist.



    Soviel mal zur Theorie, in der Praxis kannst du da klagen und wirst warscheinlich nicht recht bekommen...

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

  • moin moin,...


    prinzipiell können die autorisierten Reparaturwerkstätten sogar u.a. solche Displayschäden über die allgemeine Kulanz beheben/abrechnen. Für eine gewisse Anzahl an abgewickelten Garantiereparaturen erhält die Werkstatt dann eine entsprechende Anzahl der "allgemeinen Kulanzabrechnungsmöglichkeiten".


    Anderseits ist es so, dass die getauschten Teile zur Gegenprüfung an "Nokia" zurückgeschickt werden müssen. Sollte dabei (bei der Menge natürlich nur stichprobenartig) von Nokia festgestellt (-gelegt) werden, dass der Bruch durch "manuelle Gewalteinwirkung" entstand, wird dies der Werkstatt zurückbelastet.


    Von daher lehnen sicherlich einige Werkstätten lieber gleich einen Garantieanspruch bei Displaybruch ab. ... Anderseits kann das Gerät zwecks Garantiereparatur dann auch an Nokia weitergeleitet werden, die einen entsprechenden KVA (knapp 30,- bei unrepariert zurück) erstellen. Dann ist die "Werkstatt vor Ort" den Kram los und der Kunden darf/muss sich direkt mit "Nokia" ünterhalten.


    Gruesse K.

  • @H&S: Soweit wusste ich das garnicht, ist aber auf jeden Fall interesant, danke für die Info!


    Das Problem ist ja eigentlich dass der TS die selben Probleme auch bei seinem Händler (der ihm wegen der Gewährleistung die Schadensschuld beweisen müsste) bekommen wird. Ob das Display von Kauf an unter Spannung stand oder nicht, wird dieser wohl kaum prüfen. Viele Händler sprechen den Kunden ja auch immer mit Garantie an, bestes Beispiel sind die Zettel die bei Ebayauktionen beiliegen, an welchen Herstellerservicepoint man sich melden solle.
    Genügend Händler verweisen nurnoch auf die Herstellergarantien und dass sie selbst auf Gewährleistung nichts tun könnten da die Herstellergarantie hier nicht greifen würde. Das das rechtlich natürlich absolut unhaltbar ist interesiert viele selbst auf Paragraphenhinweise nicht. Recht haben und Recht bekommen eben leider.


    Mein Tip wäre es sich den Ärger zu sparen und einfach in Ebay ein Display zu kaufen (alternativ einen Ersatzteilshop wählen, Ebay hat viele Fakes) und selbst einbauen. Bei Displayangelegenheiten ist man ja leider als Kunde immer am Ar....! :(

    [b]Droide - zwischen Comfort und Datenschutz[b/]

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