Visum Antrag? Führungszeugnis?

  • Hi Leute,


    mein Kumpel lebt nun ein paar Jahre in der Schweiz und würde sich vielleicht gerne für ein Auslandsjahr bewerben.
    Beim Antrag im jeweiligen Land ( Kanada oder USA etc. ) wird ein Führungszeugnis verlangt was uns nun die Frage stellt aus welchem Land?
    In dem Land, wo er nun lebe oder wo er geboren ist? Bin da ein wenig durcheinander.....


    Grüße und danke an Euch!


    Matze

  • Re: Visum Antrag? Führungszeugnis?


    Zitat

    Original geschrieben von Hannover1980
    verlangt was uns nun die Frage stellt aus welchem Land?


    Vermutlich aus dem Land seiner Staatsbürgerschaft.


    Warum fragt ihr das nicht ganz einfach die, die das wollen? Botschaften und Konsulate sind für solche Fragen da.

  • Das Führungszeugnis muß er sich aus Deutschland besorgen (eigentlich ganz logisch, woher auch sonst. Die Schweiz(er) haben mit deinem Kumpel ja nichts zu tun, außer das er dort vorübergehend lebt)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Quindan: Wenn wir hier in der BRD sagen würden, wir hätten mit den vorübergehend hier lebenden Ausländern nichts zu tun und würden die nicht ins BZR aufnehmen, sähe es mit der Strafverfolgung nicht so gut aus.
    Würden hier lebende und verurteilte Ausländer Kanada oder den USA das Führungszeugnis ihres Heimatlandes vorzeigen, hätten doch viele eine weiße Weste, da der Datenaustausch des BfJ mit einigen Länder nicht funktioniert.

    ...

  • Das Führungszeugnis gibt es dennoch nur in der BRD. Was darin (von/aus anderen Staaten) eingetragen ist, steht doch auf einem ganz anderen Blatt und war nicht Gegenstand der Frage, bzw. Diskussion.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Moin!

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Das Führungszeugnis gibt es dennoch nur in der BRD.


    Korrekt. In Österreich heißt es "Strafregisterbescheinigung" (früher "Leumundszeugnis") und in der Schweiz "Strafregisterauszug" (bzw. "Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister"). Dürfte aber ähnliche Inhalte haben.


    Gruß, Diet

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Was darin (von/aus anderen Staaten) eingetragen ist, steht doch auf einem ganz anderen Blatt und war nicht Gegenstand der Frage, bzw. Diskussion.

    Ich habe mich hierauf bezogen, und das konnte man so nicht stehen lassen:

    Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Die Schweiz(er) haben mit deinem Kumpel ja nichts zu tun, außer das er dort vorübergehend lebt)

    ...

  • Und ich habe meine Aussage explizit auf den Erhalt des Führungszeugnisses bezogen - und damit haben die Schweizer nun mal nichts zu tun. Klar soweit? ;)

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Dazu müsste man vom TE wissen, ob die Stelle in Kanada und den USA explizit ein "Führungszeugnis" fordert oder ob der TE das so subsumiert hat.
    Aber da sollte er, wie schon der erste Tipp war, bei der anfragenden Stelle nachfragen.
    Denn berechtigtes Interesse besteht sowohl am Nachweis aus dem Land seines Aufenthaltes als auch seiner Staatsangehörigkeit.

    ...

  • Das hat er ja nicht gefragt ;) Es ging erstmal nur ums Zeugnis. Was er sonst noch aus dem jeweiligen Land braucht, das bekommt er ja dann "vor Ort", sozusagen.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

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