Unternehmensübergang
ZitatOriginal geschrieben von snogglo
Interessant wäre auch, wie TPH reagiert, wenn man mit dem Wechsel nicht einverstanden ist.
Immerhin kann TPH nicht mal einfach so den Vertragspartner wechseln, ohne dass der Kunde zustimmt (kenne allerdings die AGB nicht, wobei sich da bei einer entsprechenden Klausel auch die Frage nach der Wirksamkeit stellen würde).
Kommt wohl darauf an, wie TPH intern gegliedert ist beziehungsweise, wie (un)geschickt sie sich anstellen die Verträge für's VF-Netz in eine separate Abteilung auszugliedern und diese dann an VF zu übertragen.
Generell ist der Übergang eines Vertragspartners (TPH) auf einen bisher auch unbeteiligten Dritten (VF) nicht unbedingt zustimmungspflichtig seitens des anderen Vertragspartners (Mobilfunkkunde). Ob und wie sich eine Firma verändert liegt ja schließlich gänzlich außerhalb des Einflußbereiches des Kunden, solange die individuellen Vertragsbestandteile nach wie vor erfüllt werden. Persönliche Präferenzen oder auch moralische, ethische, religiöse, politische und weltanschauliche Einstellungen für oder gegen den alten oder neuen Vertragspartner spielen da keine Rolle. Würde nun beispielsweise plötzlich Vodafone von Scientology gekauft, dann wäre man dann fortan bei dieser Gruppierung Kunde wider Willen und könnte höchstens auf den Effekt des losbrechenden Proteststurmes hoffen.
So habe ich das zumindest letztens verstanden bei einem ähnlichen Fall, an dessen Details ich mich aber nicht mehr erinnere. Ich denke nicht, daß es da irgendwelcher Vorkehrungen in den AGB bedarf. Oder aber sie stehen standardmäßig sowieso in allen AGB.
Interessant könnte auch der Umkehrschluß sein. Kann ein Mobilfunkkunde ohne weiteres seinen Vertrag auf einen Dritten übertragen (Bonität vorausgesetzt), ohne daß der Anbieter etwas dafür verlangen oder irgendwelche Bedingungen stellen kann?
Ich könnte mir höchstens vorstellen, daß es im konkreten TPH-VF Fall manuellen Nachregelungsbedarf geben könnte, wenn der Mobilfunkkunde und VF früher schonmal aneinandergerasselt waren, VF diesen Kunden nicht mehr wollte und dieser sich nur noch über TPH&Co. ins VF-Netz begeben konnte. Oder, wenn VF-Leistungen jene von TPH unterschreiten, was Hotline, Flexibilität, Kulanz, Problembehandlung oder sonstige im Vertrag nicht explizit festgelegte Nebenleistungen angeht.
Oder man macht Schmerzengeld aufgrund seelischer Grausamkeit geltend, daß man ab nun das Vodafonelogo auf den monatlichen Rechnungen ertragen muß. <-;<