Mietwohnung gefunden - jetzt auf einmal Maklerprovision - gerechtfertigt?

  • eben. Dann lass es doch einfach. Besser, als sich zwei Jahre über die bezahlte KAution zu ärgern.
    Anders sieht es natürlich aus, wenn du schon lange suchst/es schwierig für dich ist, eine Wohnung zu finden/du dringend eine Wohnung brauchst ab nächsten Monat etc. Aber das kannst du ja selbst abwägen

  • Re: Mietwohnung gefunden - jetzt auf einmal Maklerprovision - gerechtfertigt?


    Zitat

    Original geschrieben von Intruder
    [....]
    Ist das rechtens? Ohne eigene Leistung kassieren wollen? :mad:


    Schei** auf die Bude auch wenn es nervt.
    Der Sachverhalt ist z.B das eine Hausverwaltung nur eine Auslagen/Schreibgebuehr(fuer den Vertrag) nehmen darf aber keine Vermittler/Maklerprovision.
    Also springt ggf. der befreundete Makler ein und macht 50:50 mit der HV und die HV nimmt ggf. nochmals bis 300€ Schreibgebuehr.


    Gruss
    -ralf-

    Im Norden zuhause:
    54° 47' 24.10"N, 9° 25' 45.70"E
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  • Zitat

    Original geschrieben von yogibear
    Bei einem Bekannten war es noch offensichtlicher: Vermieterin war Frau V. und der "Makler" ihr Ehemann.
    Wen wundert's da noch, dass Makler eine ähnliche Reputation wie Staubsauger-Vertreter genießen. :rolleyes:


    Ob das rechtlich einwandfrei ist bezweifle ich.
    Habe auch mal fuer eine Technische GmbH als auch fuer deren Immobilien GbR gearbeitet.
    In Berlin z.B war der beauftragte Makler schon sauer wenn ich ohne Gebuehr in seinem Bereich rumgewerkelt habe und die Vertraege mit dem Eigentuemer direkt vermittellt habe.
    Ich Glaube wenn ich gewollt haette dann waere ich als Hobby Makler auch in B-Neukoelln einige Maerker reicher geworden.
    Evtl. waers sogar legal gewesen da ich eine voellig andere Funktion im Unternehmen hatte und nicht mit der Vermietung laut Vertrag beauftragt war.


    -ralf-

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  • § 652
    Entstehung des Lohnanspruchs


    (1) Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt.


    (2) Aufwendungen sind dem Mäkler nur zu ersetzen, wenn es vereinbart ist. Dies gilt auch dann, wenn ein Vertrag nicht zustande kommt.



    Demnach würde ich mal sagen das du nix zu zahlen hast. Nach Absatz 1 schonmal nicht, da das Handeln des Maklers nicht kausal war. So wie ich das verstehe hat er sich ja erst nachdem alles erledigt war zu Wort gemeldet?


    Auch Absatz 2 sollte eher für dich sprechen.


    Nur eins ist ja klar: Wenn du mit BGB usw ankommst hat sich das mit der Butze wahrscheinlich erledigt.


    Habe auch gerade eine aufreibende Wohnungssuche hinter mir und kann verstehen wenn du keinen Bock mehr auf weitersuchen hast. Ich wäre wohl zu stolz dem Vogel noch was zu zahlen.


    just my two cents,


    Maddy


    EDIT


    § 653
    Mäklerlohn


    (1) Ein Mäklerlohn gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Mäkler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.


    (2) Ist die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist bei dem Bestehen einer Taxe der taxmäßige Lohn, in Ermangelung einer Taxe der übliche Lohn als vereinbart anzusehen


    hmmm..ohne Kommentar jetzt auch spontan keine Ahnung. Schaut euch auch mal § 654 BGB an...

    Rainer Calmund zu Willi Lemke: "Mann Willi, Du siehst ja echt aus, als sei 'ne Hungersnot ausgebrochen!"
    Lemke: Und Du siehst so aus, als seist Du schuld daran!


    Beziehungen sind wie Songs: Manche vergisst Du nie - egal ob gut oder schlecht

  • Wann ist so eine Provision fällig? Vielleicht erst ein paar Wochen nach Einzug? Dann würde ich einziehen und dann die Zahlung der Maklerprovision verweigern. Da der Maklervertrag nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat, kann deswegen keine Kündigung seitens des Vermieters erfolgen.


    Der Mieterbund/Mieterverein wird gerne behilflich sein.


    Keine Leistung -keine Provision! Unglaublich, wie obrigkeitshörig hier viele sind, als ob der Makler eine heilige Respektperson ist, die ihr Geld redlich verdient hat.

  • Wirf in einer Buchhandlung oder Bücherei einen Blick ins neuste Mieterlexikon. Doch vermutlich dürfte sich der Tenor zu
    http://cms-mieterbund-nordhess…20070110&cHash=66509449e5
    nicht verändert haben

    Fonen: Netzclub, Surfen/Fonen: PremiumSIM - Mein 1. Mal anno 2000 - Wird ein Mann laut, ist es dynamisch, wird eine Frau laut, ist sie hysterisch - Ein Mann macht Erfahrungen, eine Frau hat Vergangenheit - Geburtstag(s)feiern: das Zelebrieren der Tatsache, dass man dem Tod ein Stück näher kommt, ist ein seltsamer Brauch - Aus den Trümmern der Verzweiflung bauen wir unseren Charakter - Wer von der Hoffnung lebt, stirbt an Verzweiflung - Abo- & Vertragsfallen/Inkasso-Stalking

  • Zitat

    Original geschrieben von bundy82
    Keine Leistung -keine Provision! Unglaublich, wie obrigkeitshörig hier viele sind, als ob der Makler eine heilige Respektperson ist, die ihr Geld redlich verdient hat.


    So ein Blödsinn! Das hat doch nichts mit obrigkeitshörig zu tun! Die Hausverwaltung hat einen Vertrag mit dem Makler, daß dieser sich um alle Vermietungen kümmert.
    Der Mieter kann dies akzeptieren -oder er sucht sich ne andere Wohnung.
    Sicher ist ein Makler keine heilige Respektsperson, aber es wird ja auch niemand gezwungen, in eine Wohnung einzuziehen, wo ein Makler seine Finger mit im Spiel hat.

    Zitat

    Original geschrieben von bundy82
    Wann ist so eine Provision fällig? Vielleicht erst ein paar Wochen nach Einzug? Dann würde ich einziehen und dann die Zahlung der Maklerprovision verweigern. Da der Maklervertrag nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat, kann deswegen keine Kündigung seitens des Vermieters erfolgen.


    Der Mieterbund/Mieterverein wird gerne behilflich sein.


    Tolle Idee. Es soll Leute geben, die sich nicht vorsätzlich Ärger einhandeln wollen. Ganz toller Ratschlag: "Zieh ein und streit dich dann gleich mit allen. Die dürfen dich dann eh nicht mehr kündigen."
    Ich als Vermieter würde mich über einen solchen Querulanten freuen und mir würde genug einfallen, wie ich ihn wieder los werde bzw wie ich ihm das Leben schwer mache. Schon aus Prinzip. Denn ein solcher Mieter macht dann auch bei anderen Dingen nur Ärger.

  • Hi,


    die Frage ist halt schon eher die, was willst Du? Unbedingt die Wohnung? Weil, wenn ja, ist die Frage ob es sich lohnt sich mit dem Makler anzulegen, weil der ja dann evtl. an die Hausverwaltung geht und sagt: den lieber nicht. Dann hast Du auch Pech gehabt. Gerade wenn Du dann mit Paragraphen und ähnliches kommst. Soll ja Vermieter geben, denen es unrecht ist, wenn der Mieter sich auskennt und seine Rechte vertritt.


    Wenn Du die Wohnung nicht unbedingt brauchst, sag doch einfach: schöne Wohnung, aber ich bin nicht bereit die Maklergebühr zu bezahlen. Und dann sollen sie es sich aussuchen: entweder oder.


    bastian

  • Blöde Frage, aber wieso zahlt der Vermieter nicht den Makler, wenn er ihn unbedingt haben möchte?
    Du als Mieter brauchst ihn ja offensichtlich nicht. Hast ja die Wohnung ohne seine Hilfe gefunden und besichtigt.

  • Zitat

    Original geschrieben von SpeedTriple
    Blöde Frage, aber wieso zahlt der Vermieter nicht den Makler, wenn er ihn unbedingt haben möchte?


    Warum sollte er, wenn es auch so geht? :confused:

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

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