Mietwohnung gefunden - jetzt auf einmal Maklerprovision - gerechtfertigt?

  • da ich ja auch mal wieder seit langem auf Wohnungssuche bin:


    Ist es grundsätzlich so das die Makler den Vermietern was von der Provision abtreten oder gibts Vermieter die so doof sind das sie nix davon abhaben wollen?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von bundy82
    Wann ist so eine Provision fällig? Vielleicht erst ein paar Wochen nach Einzug? Dann würde ich einziehen und dann die Zahlung der Maklerprovision verweigern. Da der Maklervertrag nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat, kann deswegen keine Kündigung seitens des Vermieters erfolgen.


    Der Mieterbund/Mieterverein wird gerne behilflich sein.


    Keine Leistung -keine Provision! Unglaublich, wie obrigkeitshörig hier viele sind, als ob der Makler eine heilige Respektperson ist, die ihr Geld redlich verdient hat.


    Entweder steht die Maklergebühr mit im Mietvertrag (eher unwahrscheinlich) oder der Mieter muss vor dem Mietvertrag den Maklervertrag unterschreiben (wahrscheinlicher). Wenn der Vermieter darauf besteht, geht da kein Weg dran vorbei.


    Unglaublich wie naiv hier manche sind.

  • polli: Sowas ist verboten.



    Zum Thema:


    Frag doch einfach den Vermieter (den Besitzer des Hauses), wie sein Vertrag mit der Hausverwaltung aussieht. Es muss nicht immer sein, dass du immer über den Makler der Verwaltung abschließen musst. Der Vermieter kann und sollte immer noch selber entscheiden können, wer einzieht.


    Und zwei Sachen nebenbei:
    - Den ersten Nachweis hat nicht der Makler platziert (trotzdem musst du obiges beachten).
    - Maklergebühr ist immer verhandelbar. Sofern du einziger Interessent bist oder die Hausbesitzer nur dich wollen, kannst du es mit handeln probieren. Aber auch so verhandeln.


    Dafür musst du trotz allem Wissen, wie die Verträge Besitzer <> Verwaltung <> Makler in etwa aussehen.


    Bei qualifizierten Alleinaufträgen kommst du egal in welchem Fall nicht um die Provision rum.


    Mieterbund solltest du trotz allem aufsuchen und dich anmelden. Schließlich möchtest du eh mind. zwei Jahre irgendwo mieten. Und die können dir besser als wir helfen. :top:


    edit: mist, tkley war anders und kürzer formuliert schneller. :P

    Signatur wieder da! Oder fehlt sie doch?

  • Re: Mietwohnung gefunden - jetzt auf einmal Maklerprovision - gerechtfertigt?


    Zitat

    Original geschrieben von Intruder


    Über persönliche Kontakte habe ich eine neue Mietwohnung gefunden und habe mit den derzeitigen Mietern bereits alles geregelt (Abstandszahlung, Streichen etc.).


    Eigentlich fehlte nur noch der Vertrag mit der Hausverwaltung, weshalb ich mich an diese per Mail gewendet und um Infos zum Abschluss des Vertrages gebeten habe.


    Und genau hier ist schon der erste Denkfehler in der Kette:


    Ist ja alles schön und gut wenn Du mit den Vormietern über persönliche Kontakte soweit ins Gespräch gekommen bist, blöderweise hat ein (Vor-)Mieter in solchen Konstellationen erstmal gar nichts zu melden.


    Wenn ihr z.B. vereinbart habt dass er die Flurwand grün lassen kann weil Dich die Farbe nicht stört ist das ja schön und gut, nur habt ihr das nicht zu bestimmen.
    Das muss der Vormieter mit der Hausverwaltung bzw. dem Eigentümer abkaspern.


    Genauso musst Du als neuer Mieter Deinen Vertrag mit der HV machen und nicht mit dem Vormieter. Wenn die HV nun mal ausschließlich über Makler vermietet - Pech gehabt. Ist ja nicht so das Mietverhältnisse einseitig beschlossen werden. Nur weil Du die Wohnung gern hättest heißt das ja noch lange nicht, dass die HV Dich als Mieter nimmt oder das sie die Wohnung nicht längst dem Schwippschwager der Cousine des Neffen vom Chef der HV versprochen haben.


    Von daher sollte eigentlich die erste Frage bei der Wohnungssuche noch vor den Quadratmetern sein: Mit oder ohne Makler.


    Einzige Chance wenn Du die Wohnung wirklich haben willst: Mit dem Makler sprechen ob man sich nicht hinsichtlich der Kaution einingen kann.


    Ich persönlich halte auch nichts von Maklern (zumindest nicht auf dem normalen Wohnungsmarkt), wenn hier aber einige so rummeckern: Wenn das wirklich so ein toller Job ist bei dem man die Kohle fürs Nichtstun bekommt, warum sind dann nicht die die am lautesten schreien selber Makler geworden?

  • Mir ist da eben noch was eingefallen, was aber nur unter bestimmten Bedingungen funktioniert: Wenn du den aktuellen Mieter gut kennst, und dessen Mietvertrag die zulässt, könntest du auch zur Untermiete dort einziehen. Dann dürften imho keine Maklergebühren anfallen.
    Dies muß aber mit der Hausverwaltung bzw dem Besitzer abgesprochen werden, oder lt Mietvertrag erlaubt sein.
    Außerdem haftet der bisherige Mieter so quasi für deine Mietzahlungen. Insofern also problematisch, aber vielleicht bringt dich diese Idee ja weiter...

  • Zitat

    Original geschrieben von xoduz
    Warum sollte er, wenn es auch so geht? :confused:


    Weil im Raum steht, dass es nicht geht. Z. B. wenn der TE sich quer stellt und aktuell der Einzige Interessent wäre.
    Sind Gedankenspiele...

  • Zitat

    Original geschrieben von bundy82
    Wann ist so eine Provision fällig? Vielleicht erst ein paar Wochen nach Einzug? Dann würde ich einziehen und dann die Zahlung der Maklerprovision verweigern. Da der Maklervertrag nichts mit dem Mietvertrag zu tun hat, kann deswegen keine Kündigung seitens des Vermieters erfolgen.


    Der Mieterbund/Mieterverein wird gerne behilflich sein.


    Keine Leistung -keine Provision! Unglaublich, wie obrigkeitshörig hier viele sind, als ob der Makler eine heilige Respektperson ist, die ihr Geld redlich verdient hat.


    Kommen ja witzige Ideen...
    Die Vermieter bzw. die Untervermieter sind dann die, über die man lacht, weil sie so einen Schmarrn gemacht haben.
    Am besten einfach eine andere Wohnung suchen...
    Mit den Vormieter kann man erst was ausmachen, wenn der Mietvertrag unterschrieben ist.
    Viele Grüße
    FloHech


    P.S. Maklerprovision kann man von der Steuer absetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von thedarkside2005
    Mir ist da eben noch was eingefallen, was aber nur unter bestimmten Bedingungen funktioniert: Wenn du den aktuellen Mieter gut kennst, und dessen Mietvertrag die zulässt, könntest du auch zur Untermiete dort einziehen. Dann dürften imho keine Maklergebühren anfallen.
    Dies muß aber mit der Hausverwaltung bzw dem Besitzer abgesprochen werden, oder lt Mietvertrag erlaubt sein.
    Außerdem haftet der bisherige Mieter so quasi für deine Mietzahlungen. Insofern also problematisch, aber vielleicht bringt dich diese Idee ja weiter...


    Das wäre in der Tat eine Idee, müsste ich vorschlagen. Problem wäre nur, dass die derzeitigen Mieter bereits gekündigt haben. Glaube auch nicht dass sich die Hausverwaltung auf derartige Winkelzüge einlässt, aber einen Versuch ist es wert.


    Parallel werde ich nochmal ein Wörtchen mit den Wegelagerern/Raubrittern/Schmarotzern reden.

  • ich glaube kaum, das die Idee mit der Untervermietung funktioniert, da bei den meisten Mietverträgen die Weitervermietung der Mietsache untersagt ist.


    Viele Hausverwaltungen und Wohnbaugesellschaften haben einen Generalvertrag mit einen Makler oder eine eigene Maklerabteilung, die sich um die Vermietungen kümmern. Auch wenn ein Vormieter einen Nachmieter vorbringt, dem der Vermieter entspricht, muss in solchen Fällen von Nachmieter eine Courtage oder Provision an den Makler entrichtet werden.


    By the Way mal ein Interessantes Detail. Wurden im Jahr 2003 noch 47% aller Mietangebote in Ballungsgebieten von Makler angeboten, stieg die Zahl 2008 auf 65% an.

  • Das was die Hausverwaltung da veranstaltet, widerspricht eindeutig dem Gesetz. Ein Makler wird dafür bezahlt, dass er eine Wohnung Vermittelt, wass in diesem Fall devinitiv nicht der Fall ist, weil der TO von der Vermietung Kenntnis hat.
    Das Problem ist halt nur Recht haben und Recht bekommen. Die Wohnung wird man ohne Maklervertrag nicht bekommen. Also bliebe nur die Möglichkeit, den Maklervertrag abzuschließen und hinterher anzufechten.
    Wenn das Maklerbüro und die Hausverwaltung irgendwie zusammengehören, (gleiche Räumlichkeiten oder Mitarbeiter, Geschäftsführer oder Eigentümer) ist die Anfechtung dann noch einfacher. Ein Makler darf die Wohnungen nicht selbst verwalten, sonst handelt er nur als Verwalter und kann keinen Maklerlohn verlangen.


    Bevor man sich aber darauf einlässt, einen solchen Vertrag abzuschließen, um ihn hinterher anzufechten, sollte man sich vorher einen rechtlichen Beistand suchen, der von der Sache wirklich Ahnung hat. Nur der kann im konkreten Fall die chancen einschätzen.


    Das man nach solch einer Aktion, wenn sie funktioniert, nicht der beste Freund der Hausverwaltung ist, sollte einem auch klar sein.

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