ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von surfkiller20
Hi!
Die Klausel kann Sinn machen.
So hat es unsere Lokale Tageszeitung geschafft eine uralte
Kontoverbindung (wo natürlich kein Geld drauf war) zu nutzen,
als ich nach ca. einjähriger Pause die Zeitung wieder Aboniert hatte.
Und das obwohl ich bei Neuabschluss meine aktuelle Bankverbindung
angegeben hatte und bei Kündigung eben den oben genannten
Satz reingeschrieben hatte!
War Klar das ich die Mahngebühr mit Verweis auf die alte Kündigung
nicht bezahlt habe.
Sicherlich ist eine Tageszeitung nicht mit einem Mobilfunkanbieter
zu vergleichen, aber in diesem Fall hat mich der Verweis auf meine
alte Kündigung mit eben entzug der Einzugsermächtigung vor
Mahngebühren bewahrt.
MfG
Surfkiller20
Da würde ich aber gern mal in den AGB deiner Tageszeitung lesen, die ihnen erlaubt, die Bankdaten über so lange Zeit speichern und auch noch nutzen zu dürfen. Außerdem sollte doch auf jeden Fall die beim Neuabschluss angegebene Bankverbindung genutzt werden. Seltsamer Fall. Aber ich sagte ja: normalerweise!