ZitatOriginal geschrieben von 1stTrade
Wie sieht eigentlich der Fall aus, wenn ein US-Bürger ein gebrauchtes iPhone in der Hosentasche und ohne Verpackung mitbringt.
Dann kann der Zoll doch keine Einfuhrumsatzsteuer erheben ?
Im Zweifelsfall muss man einen Kaufbeleg vorweisen können; kann man das nicht, so wird i.d.R. davon ausgegangen, dass Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten ist. Wird man "erwischt", ist übrigens der doppelte Betrag fällig (ausgehend von einem Warenwert von bspw. 500€ also nicht 95€, sondern 190€ ). Es ist daher nicht unbedingt alles ein "Schnäppchen", was im Urlaubsland günstig erworben werden kann...