gem § 357 II 3, 1. Alt Es zählt der Bruttobetrag der zurückzusendenden Sachen. Bleibt dieser unter 40 EUR musst du für den Versand aufkommen.
Auch bei der Bestellung mehrerer Sachen kommt es nur auf den Preis der zurückzusendenden Sache an; dadurch wird die Zahl der nicht ernsthaften Bestellungen zurückgedrängt und die missbräuchliche Bestellung von Waren wenn man sowieso nur eine braucht. (vgl. Palandt/Grüneberg § 357 Rdn. 6)