Widerrufsrecht für Verbraucher

  • gem § 357 II 3, 1. Alt Es zählt der Bruttobetrag der zurückzusendenden Sachen. Bleibt dieser unter 40 EUR musst du für den Versand aufkommen.


    Auch bei der Bestellung mehrerer Sachen kommt es nur auf den Preis der zurückzusendenden Sache an; dadurch wird die Zahl der nicht ernsthaften Bestellungen zurückgedrängt und die missbräuchliche Bestellung von Waren wenn man sowieso nur eine braucht. (vgl. Palandt/Grüneberg § 357 Rdn. 6)

    Freunde der Sonne

  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund
    ...
    Bei Conrad hatte ich mal eine Retoure mit Rechnungsbetrag über 100 EUR und Rücksendungswert unter 40 EUR und man sagte mir telefonisch, einfach unfrei ...


    In Sachen freiwilliger Leistungen (also die, auf die kein Rechtsanspruch besteht) trennt sich im Versandhandel eben die Spreu vom Weizen.


    Gleiches gilt auch für die Frage der Beweislastumkehr innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist. Manche handhaben das kulant, andere (bei mir z.B. Quelle) bestehen felsenfest darauf, dass nach dem Ablauf von 6 Monaten der Kunde die Beweislast für die Mangelhaftigkeit der Kaufsache bei Übergabe trägt und fordern einen Beweis (i.d.R. ein kostspieliges Gutachten) auch ein.


    Auch verlangte nahezu allein Quelle bei Austausch eines defekten Geräts eine Nutzungsentschädigung vom Kunden für das alte.


    Wenn mir so etwas einmal passiert, war das dort natürlich meine letzte Bestellung - jedenfalls solange es Versender gibt, die das kulanter handhaben. Ich kenne etliche, die aus diesem Grund bei Quelle nicht mehr bestellen. Die Quittung folgte auf dem Fuße ... auch mit staatlichem Darlehen wird das meiner Einschätzung nach nicht gutgehen können.


    Mein Fazit:
    Dieses Geschäft abhaken und demnächst bei einem kulanteren Versender bestellen.


    Frankie

  • Zitat

    Original geschrieben von Dp|A13kz
    gem § 357 II 3, 1. Alt Es zählt der Bruttobetrag der zurückzusendenden Sachen. Bleibt dieser unter 40 EUR musst du für den Versand aufkommen.


    Falsch, auch wenn dieser 40,00€ erreicht, sind die Rückversandkosten vertraglich dem Verbraucher auferlegbar.


    Zitat


    Auch bei der Bestellung mehrerer Sachen kommt es nur auf den Preis der zurückzusendenden Sache an; dadurch wird die Zahl der nicht ernsthaften Bestellungen zurückgedrängt und die missbräuchliche Bestellung von Waren wenn man sowieso nur eine braucht. (vgl. Palandt/Grüneberg § 357 Rdn. 6)


    Hier geht es aber nicht um diese Konstellation.


    Hier sollen mehrere Sachen zurückgesandt werden, welche in der Summe ihrer Preise 40,00€ übersteigen, einzeln aber nicht.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ich habe die Rücksendekosten für 3 Artikel (Einzelkaufpreis jeweils kleiner als 40 EUR, zusammen aber mehr als 40 EUR) i.H.v. 5,90 EUR (Hermes) mit 6,90 EUR (DHL) erstattet bekommen. :)

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