Widerrufsrecht für Verbraucher

  • Mal eine kurze Verständnisfrage zum Widerrufsrecht für Verbraucher:
    Es wurden in der Bucht 6 Artikel (6 Auktionen) mit einem Gesamtpreis von knapp 100 EUR bestellt (1x Versandkosten), 2 Artikel davon passen nicht. Diese beiden Artikel haben einen Wert von 39,98 EUR.
    Kann man das Widerrufsrecht bei Teilen der Lieferung ausüben?
    Was zählt für die Versandkostenfreiheit der Rücksendung? Rechnungswert oder Wert der zurückgesendeten Ware (müsste ich noch ein drittes Teil beilegen um über 40 EUR Rücksendewert zu kommen)?
    Danke für Eure Antworten!

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  • Machen wir es mal kurz: bevor hier ne Diskussion anfängt und die verschiedensten Jura-"Anwälte" ihre Interpretationen einbringen: was sagt dein Verkäufer hierzu? wenn er es versandkostenfrei macht, dann brauchen wir hier nicht die Köpfe zu schlagen.

    Dodge This!
    Rules of Acquisition: Free advice is seldom free. [Nov2011-Marke7000 // Nov2012- Marke 8000 // Inventar-Status seit Januar 2012-Juchu]

  • Der Preis der zurückzusendenen Sache ist entscheidend.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Ist das nicht klar geregelt? Ich soll frankieren, von Rückerstattung keine Rede.
    Habe dort aber auch von Umtausch gesprochen da die bestellten Teile korrekt geliefert wurden, aber einfach nicht passen (eine Nummer zu groß). Aber man soll ja eigentlich wie in einem Geschäft prüfen können.


    Edit: Dauerposter, das heißt also, ich kann durchaus auch nur Teilmengen zurückschicken, diese müssen jedoch einen Warenwert von 40 EUR oder mehr haben, damit ich einen Anspruch auf Rückerstattung des Portos habe?

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  • Zitat

    Original geschrieben von GeizigerHund


    Edit: Dauerposter, das heißt also, ich kann durchaus auch nur Teilmengen zurückschicken, diese müssen jedoch einen Warenwert von 40 EUR oder mehr haben, damit ich einen Anspruch auf Rückerstattung des Portos habe?


    Ja. Das ganze ist übrigens auch im Gesetz nachzulesen (§§ 355 - 361 BGB).

  • Hat der Händler dir überhaupt wirksam die Rücksendekosten für einen Rücksenderwert kleinergleich 40€ auferlegt (z.B. in seinen AGB)?

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  • Zitat

    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

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  • Ok, dann heißt es zahlen :D


    Das mit der dritten Sache, um auf mehr als 40€ zu kommen ist so eine Sache. Viele Unternehmer vertreten die Auffassung, dass eine einzelne Sache den Preise von 40€ übersteigen muss, und nicht die Summe der Preise der zurückgesandten Sachen.

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  • Das sowas nicht EINDEUTIG geregelt ist von Seiten der Gesetzgebung, da kann man eigentlich nur mit dem Kopf schütteln. Sowas lässt doch in vielerlei Fällen Interpretationsspielraum zu. Da wäre ja dann der Versuch, dem Verbraucher ein kostenfreies Probieren, wie im Laden, auch bei Fernabsatzgeschäften zu verschaffen mißlungen, oder?
    Bei Conrad hatte ich mal eine Retoure mit Rechnungsbetrag über 100 EUR und Rücksendungswert unter 40 EUR und man sagte mir telefonisch, einfach unfrei zurück, was auch prima funktioniert hat.
    Habe jetzt für über 40 EUR zurückgesendet und werde meine Erfahrungen hier nochmal niederschreiben.

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  • Wenn der Gesetzgeber sauber und eindeutig arbeiten würde, wären Juristen arbeitslos ;)

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