Inkassoschreiben nach nicht bezahlten Ebayartikel

  • Hallo TTler,


    Ein Freund von mir hat kürzlich bei ebay einen Artikel via "Sofort-Kauf" erworben. Nach dieser Aktion, nutzte er direkt danach die afterbuy-Funktion des Verkäufers. Da diese aber nicht funktionierte, wandte er sich an den Verkäufer und teilte mit, dass er den Artikel schnellstmöglich haben muss, ansonsten leider vom Kauf zurücktreten muss. Darauf antwortete der Verkäufer jedoch nur machinell und das Problem war nicht behoben. Nach einigen Zahlungsversuchen, hat er dann letztendlich aufgeben und den Artikel anderweitig erwerben müssen.


    Gestern bekam er Post von der Inkassobehörde mediafinanz, die von Ihm Geld für Mahnungen und andere Forderungen verlangte. Er hat sich natürlich direkt an ebay gewandt und hat Widerspruch gegen das Schreiben eingelegt. Meine Frage ist nun, ob das überhaupt rechtens ist, eine Inkassobehörde einzuschalten, obwohl der Freund den Artikel im Vorfeld gar nicht erhalten hat.


    MfG


    DMX


    PS: Der gekaufte Artikel kostetet etwas über 10 Euro , Mediafinanz verlangt 72 Euro.

  • er hat einen vertrag mit vorkasse geschlossen, hat aber nicht gezahlt. jetzt treibt die firma das geld ein, udn er erhält seine ware. das st soweit legal.
    in wie weit 62Euro Mahngebühren legal sind, wenn er vorher keine neue zahlungsaufforderung erhilet, das iat eine andere sache.
    Mit dem Verkäufer oder dem Inkasso direkt in Verbindung setzen und die Sache schildern. Da swird das einfachste sein.


    Er hätte seinen Vertrag richtig wiederrufen müssen, nicht nur sagen, ich brauch es schnell, sonst verzichte ich.

  • M.E. muss vor der Übergabe an ein Inkassounternehmen zumindest eine Mahnung schriftlich erfolgen, in der eine First zur Begleichung der Forderung gesetzt wird.


    Inwiefern die Mitteilung an den Verkäufer als Rücktritt vom Kaufvertrag gewertet werden kann, ist leider schwer zu beurteilen, ohne den genauen Wortlaut zu kennen.


    Welcher Zeitraum lag denn zwischen dem Sofort-Kauf und dem Inkasso-Schreiben?

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    Grüße,


    Christian

  • Auf keinen Fall bezahlen.


    Ich würde auf keinen Fall bezahlen und sehr deutlich dem (vermutlich gewerblichen) Verkäufer und dem Inkassounternehmen nochmal schildern, dass der Zahlungsvorgang nicht funktioniert hat. Da der Verkäufer auf E-Mails anscheinend nur unbrauchbare Antworten geschickt hat, ist er doch selbst schuld, wenn der Käufer hier vom Vertrag, den der Verkäufer nicht erfüllt hat, zurückgetreten ist.
    Übrigens glaube ich nicht, dass eine Firma einen Rechtsanspruch auf Vorkasse hat, denn lt. Verbraucherzentrale wird der Kunde "unangemessen benachteiligt".
    Wenn ein Verkäufer nur nichtssagende E-Mails schickt, sagt das doch einiges.
    Von einem Inkassobüro würde ich mich nicht einschüchtern lassen. Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, würde ich sofort Widerspruch einlegen.

    Herbert

  • Ich muss hier nochmals betonen, dass zunächst die Frage zu klären ist, ob denn tatsächlich ein rechtskräftiger Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgte.


    Erfolgte ein solcher Rücktritt nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages, muss der Käufer zahlen, wobei dann wiederum zu klären wäre, ob die Vorraussetzungen für die Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen erfüllt waren.

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    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Ich muss hier nochmals betonen, dass zunächst die Frage zu klären ist, ob denn tatsächlich ein rechtskräftiger Rücktritt vom Kaufvertrag erfolgte.


    So wie das aussieht wohl eher nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Erfolgte ein solcher Rücktritt nicht binnen einer Frist von zwei Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages, muss der Käufer zahlen, wobei dann wiederum zu klären wäre, ob die Vorraussetzungen für die Übergabe der Forderung an ein Inkassounternehmen erfüllt waren.


    Falls Du aufs Widerrufsrecht anspielst: Die frist beginnt bei Kaufvertägen erst mit Erhalt der Ware zu laufen (und beträgt bei ebay idR einen Monat). Eine andere 2-Wochen-Frist ist mir in dem Zusammenhang nicht bekannt.


    Letztlich hängt es aber tatsächlich davon ab, welcher Schriftverkehr mit welchem Inhalt nun genau stattgefunden hat - alles andere ist ehrlich gesagt Kaffeesatzleserei... z.B. auch mit "Nach einigen Zahlungsversuchen" kann ich ehrlich gesagt wenig anfangen.

  • Die Widerrufsfrist beginnt, sobald der Käufer eine Widerrufsbelehrung erhält. Es ist davon auszugehen, dass ein gewerblicher Händler diese Widerrufsbelehrung in der ersten Email juristisch korrekt aufführt, da ansonsten ein Rücktritt vom Kaufvertrag unbefristet möglich ist.


    Der Erhalt der Ware (bzw. Dienstleistung) ist für die Widerrufsfrist völlig unerheblich.


    EDIT: Hatte mich doch geirrt, der letzte Satz ist Unsinn... :apaul:


    ZITAT


    (2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger , bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.


    ZITAT ENDE


    Quelle: http://bundesrecht.juris.de/bgb/__312d.html



    Verwirrt hatte mich § 355 Abs. 2 ...

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    Grüße,


    Christian

  • Das stimmt so meines Wissens nicht!


    EDIT: Murosama hats erkannt ;)


    In §355 (3) stehts auch mit dem Fristbeginn

  • Na ja ... ich meide Ebay schon seit längerem wie Feuer das Wasser.


    Die hier beschriebene Situation halte ich nur für allzu typisch. Irgendetwas funktioniert nicht wie erwartet und anstatt der Verkäufer das Hindernis auf eine vernünftige Art und Weise aus der Welt schafft oder ansonsten an einer Einigung mitwirkt, erweist er sich als Psychopath, mit dem man nichts als Ärger hat.


    Ebay ist für mich schon lange tot ... nur noch dann, wenn ich eine Sache wirklich nirgends bekommen kann, schaue ich mal bei Ebay rein. Von meinen letzten Käufen war fast jeder zweite derart in die Hose gegangen, dass er in einen längerfristigen Ärger mit einem psychisch auffälligen Verkäufer mündete. Und das ist die Sache wirklich nicht Wert. In diesem "Haifischbecken" werde ich nicht mehr mitschwimmen ... :p


    Frankie

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