Nicht genommenen Urlaub ausbezahlen?!

  • Zitat

    Original geschrieben von tribal-sunrise
    ersteres wäre dann aber - wie gesagt - genauso gesetzeswidrig - wenn auch natürlich in Deinem Interesse (sofern er sich drauf einlässt) ;)


    Ist es denn für den AN strafbar, wenn man sich auf eine Auszahlung einlässt? Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Staat den AN bestrafen will, weil er der Meinung ist, dass er in einem Jahr nicht den kompletten Urlaub nehmen will/kann und stattdessen fleissig zur Arbeit geht?


    Zitat

    Original geschrieben von SunnyStar
    Wie Du schon sagst, die einzige Möglichkeit ist eine Auszahlung, oder eine Anzeige.


    ....oder Du kündigst, wenn Du sowas nicht länger mitmachen willst.


    Die Option, zu Kündigen, steht mir jederzeit zu. Das weiss ich. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ist es denn für den AN strafbar, wenn man sich auf eine Auszahlung einlässt? Welcher Sinn steckt dahinter, dass der Staat den AN bestrafen will, weil er der Meinung ist, dass er in einem Jahr nicht den kompletten Urlaub nehmen will/kann und stattdessen fleissig zur Arbeit geht?


    Das ist ein Schutzmechanismus, wie so viele andere (Sonntagsarbeitsverbot).

    Walking on water and developing software from a specification are easy if both are frozen.
    – Edward V Berard

  • Wenn ich hier schon "Anzeige" höre kriege ich die Krise ...


    Der Gewerkschaft beitreten und sich dort kostenlos guten Rechtsrat holen - die setzten den evtl. bestehenden Anspruch notfalls auch gerichtlich durch. Viel besser als diverse Ratschläge von den hiesigen Telefonexperten.

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  • Hallo,


    meiner Ansicht ist die Lage da ganz einfach:


    - die Firma ist nicht verpflichtet dir nicht genommenen Urlaub auszuzahlen. Damit das gemacht wird, müssen schon ganz gewaltige Gründe vorliegen. Das du keinen Vertreter hast und somit nicht in Urlaub gehen kanst, ist keiner davon. Das ist das Problem deines Chefs, aber nicht von dir.


    - die Firma ist aber verpflichtet, dafür zu sorgen, das du deinen Urlaubsanspruch, der ja irgentwo auch rechtlich verankert ist ( Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsrecht ), nehmen kannst.
    Das heisst im Klartext, die stehen 3 Wochen zusammenhängenden Haupturlaub, man nennet den auch Erholungsurlaub zu, wie dein Chef das macht, ist sein Problem.
    Wenn dein Chef das nicht versteht, hilft nur der Weg über Betriebsrat, Gewerkschaft oder notfalls Anwalt, aber auch die Berufsgenossenschaft kann in solchen Sachen deinem Chef sehr verständliche Argumente liefern.



    Bei uns in der Firma ist die Regelung ganz klar, der komplette Jahresurlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen. In Ausnahmefällen, kann ein Teil davon max. 3 Monat danach noch genommen werden. Auszahlung des Urlaubs gibt es nicht, wer den Urlaub nicht nimmt, hat Pech gehabt, der wird entweder in Zwangsurlaub geschickt oder die Tage verfallen ersatzlos.

  • Re: Nicht genommenen Urlaub ausbezahlen?!


    Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Ich bin in einem Logistik Unternehmen als Air Logistic Manager angestellt. Wir haben täglich Flüge ins Ausland, für die nur ich allein verantwortlich bin.


    Ähm, mal ganz dumm gefragt: Arbeitest du tatsächlich dauerhaft/regelmäßig 7 Tage die Woche und dazu noch ohne Urlaub? Das alleine wäre nicht nur gesetzeswidrig, sondern sogar strafbar. vergl: Arbeitszeitgesetz (insbesondere Sonntagsarbeitsverbot bzw. notwendiger Ausgleich für Sonntagsarbeit)

  • Was macht deine Firma eigentlich, wenn du mal unverhofft krank wirst, z.B. bei einem Verkehrsunfall?


    An dem Punkt, an dem eine solche Abhängigkeit entsteht, würde ich es darauf ankommen lassen, damit die Firma merkt, dass es mit einer Person alleine nicht geht. Am besten eine 3-wöchige Erkältung aussitzen und dann mal schauen wie wichtig dem AG dann das Wohl des MA ist.

    kann gelöscht werden

  • meistens gehts ja dann doch irgendwie. Hab bei meinem aktuellen Arbeitgeber in den letzten Monaten immer wieder jemand besonders wichtiges gehen sehen bzw. kümmere mich aktuell um die Vertretung für einen wiederholt länger kranken - häufig merkt man das durch andere (bessere) Organisation das Arbeitsergebniss besser ist als wenn auf den eingetretenen Pfaden weiter gegangen wird.



    Das soll natürlich nicht die Arbeitsleistung des TE herabsetzen (zumal die Sprachkentnisse aus meiner Erfahrung wirklich Gold wert sind) aber es könnte schon sein das sein Arbeitgeber mit einer anderen Aufgabenverteilung/Organisation durchweg erfolgreicher wäre!

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Naja, auf jeden Fall würde ich mich da auf keinen Fall so abziehen lassen. Den halben Jahresurlaub einfach nicht zu bekommen und einfach weiter arbeiten?! Da wäre für mich jegliche Grundlage für ein vernünftiges Arbeitsverhältnis Geschichte.


    Nur, wenn dein Chef nicht einlenken wird, dann sehe ich genau so eine Situation kommen.


    Wenn er deinen restlichen Urlaubsanspruch derzeit nicht bezahlen kann, dann frage ihn doch, ob er dies bspw. in spätestens 6 Monaten nachholen kann.


    Das du ihm also deine Forderung zunächst einmal stundest. Natürlich alles schriftlich taxiert.

  • Ich hänge mich hier mal dran:


    Meine Frage ist, ob es rechtens ist, wenn der AG sagt, dass er den Resturlaub auszahlt und ich keine Möglichkeit habe, stattdessen den Resturlaub bis März des Folgejahres in Anspruch zu nehmen.


    Im Bundesurlaubsgesetz steht: "Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muß der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gewährt und genommen werden."


    Genau diese betrieblichen Gründe lagen vor, die es nahezu unmöglich machten, den Urlaub im alten Kalenderjahr zu nehmen. Ich wurde sogar gebeten, mehr zu arbeiten (Weihnachtsgeschäft).
    Da ich erst im letzten Quartal dort anfing zu arbeiten, war ich also schon mitten drin im Weihnachtsgeschäft...


    Jetzt habe ich gehört, dass es so üblich ist, dass der Resturlaub ausbezahlt wird. Damit bin ich eigentlich nicht einverstanden, da das letzte Vierteljahr schon stressig war und ich gerne die sechs Tage Urlaub schon nehmen würde.


    Hier steht, dass eine Auszahung des Resturlaubs nur dann gestattet ist, wenn der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden kann. In diesem Fall bestimmt das Bundesurlaubsgesetz in § 7 Abs. 4, dass der Urlaub ausnahmsweise abzugelten ist.


    Dies trifft bei mir allerdings nicht zu. Könnte ich also auf den Urlaub "bestehen"?

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