Nicht genommenen Urlaub ausbezahlen?!

  • Hallo!


    Kurz zur Einleitung (damit man evtl. den nachfolgenden Text eher verstehen kann):
    Ich bin in einem Logistik Unternehmen als Air Logistic Manager angestellt. Wir haben täglich Flüge ins Ausland, für die nur ich allein verantwortlich bin. Ich überprüfe den Wareneingang, führe die komplette Dokumentation (erstellen der Luftfrachtpapiere, Versenderavise, Rechnungserstellung u.v.m.) durch, erledige die Zollabfertigung und organisiere bzw. überprüfe die Anlieferung bei der Airline.


    Wir haben teilweise sehr große und Namhafte Unternehmen, die z.B. Maschinen für die Produktion exportieren. Entsprechend muss auch alles schnell und perfekt ablaufen. Verzögerungen sind i.d.R. nicht erlaubt und meistens für den Versender mit hohen Vertragsstrafen versehen...


    Nun folgende Situation:
    Ich bin in meiner Firma in einer Postion, auf die mein Chef nichteinmal einen Tag verzichten kann (weil ich - blöderweise - der einzige bin, der diesen Job erledigen kann). Das hat sich mit der Zeit so ergeben, weil ich von meinen Vorgängern gelernt habe, die aber widerum mitterweile die Firma verlassen haben, ohne dass neue eingestellt wurden. So bin ich auf diesen Posten "gerutscht" - und alleine.


    Dadurch, dass ich für meinen Chef unentbehrlich bin, habe ich seit nunmehr als 3 Jahren, keinen richtigen Urlaub gehabt (höchstens mal ein paar Brückentage, als noch ein Ersatz für mich da war). Bisher war das für mich aber kein Problem, da ich meine nichtgenommenen Urlaubstage ausbezahlt bekommen habe.


    Doch für das vergangene Jahr 2008 hat mir der Chef nur die Hälfte meines Urlaubs ausbezahlt, mit der Begründung, dass unsere Firma aktuell in finanziellen Schwierigkeiten ist (was ja auch stimmen mag) und er daher - angeblich - nicht verpflichtet sei, meinen nicht genommenen Urlaub auszubezahlen.


    Ich habe also nicht nur meinen Urlaub nicht nehmen können, sondern habe quasi für diese Tage umsonst gearbeitet. Das er meinen Urlaub nicht voll auszahlen kann, hat er mir erst im Februar 2009 gesagt, so dass ich auch keine Chance hatte, irgendwie noch in "Zwangsurlaub" zu gehen, da der Urlaubsanspruch bis März verfallen wäre/ist.


    Wie gesagt: Mein Chef ist der Meinung, dass er nicht dazu verpflichtet sei, meinen nicht genommenen Urlaub auszubezahlen, wenn die Firma derzeit in einem finanziellen Engpass liegt. Ich sehe es anders - um es anders auszudrücken: Ich fühle mich verarscht!


    Wer hat nun recht? Mein Chef? Gibt es irgendwo dazu gesetzliche Regelungen?


    Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!


    Gruß


    p.s.: Sorry, für den langen Text ;)

  • Schau in deinem Arbeitsvertrag oder frag hier: http://www.frag-einen-anwalt.de.


    Für mich, der noch kein Arbeitsrecht gehört hat folgt dein Anspruch mit einem "erst-recht"-Argument aus §1 BUrlG: Jeder Arbeitnehmer hat in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.


    Du befindest dich in einem "Teufelskreis": Kannst kein Urlaub nehmen (sowieso faktisch rechtswidrig!) und deshalb gibts kein Geld für den Urlaub. Wenn du aber im Urlaub wärst müsste dir dieser bezahlt werden.

    Freunde der Sonne

  • Die Frage kann man nur richtig beurteilen, wenn man alle relevanten Hintergrundinformationen hat (besondere vertragliche, tarifvertragliche o.ä. Bestimmungen?). Am besten fragst Du deshalb tatsächlich einen Anwalt.


    Soweit ich mich erinnere, kann zumindest nach dem BUrlG nicht genommener Urlaub nur dann abgegolten werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnte (§7 Abs. 4 BUrlG). Allerdings könnten in Deinem Fall wie gesagt auch andere Vereinbarungen bestehen.

  • Zitat

    Original geschrieben von ThaFUBU
    du bist für die firma unentbehrlich und lässt dich gleichzeitig ausbeuten?



    :confused:


    Ich werde entsprechend relativ gut bezahlt. ...aber ich arbeite ganz bestimmt nicht umsonst. :(


    Zitat

    Original geschrieben von rob251
    Die Frage kann man nur richtig beurteilen, wenn man alle relevanten Hintergrundinformationen hat (besondere vertragliche, tarifvertragliche o.ä. Bestimmungen?). Am besten fragst Du deshalb tatsächlich einen Anwalt.


    Soweit ich mich erinnere, kann zumindest nach dem BUrlG nicht genommener Urlaub nur dann abgegolten werden, wenn er wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht genommen werden konnte (§7 Abs. 4 BUrlG). Allerdings könnten in Deinem Fall wie gesagt auch andere Vereinbarungen bestehen.


    In meinem Vertrag ist lediglich die Rede vom Urlaubsgeld. Diese ist eine freiwillige Leistung des AG, welche zusätzlich zum Lohn geleistet werden kann.


    Allerdings geht es mir in diesem Fall um die Auszahlung meiner gebrachten Leistung, für nicht genommene Urlaubstage.

  • Dein Vorgesetzter hat zu verantworten, dass du aus betrieblichen Gründen deinen Urlaub nicht nehmen konntest. Also hast du auch Anspruch darauf, diesen Urlaub ausgezahlt zu bekommen. Das Argument Geld kann man nicht gelten lassen, schließlich wäre es für die Firma noch teurer eine Urlaubsvertretung einzustellen.


    Dein Vorgesetzter hat ja bestimmt auch noch einen Chef. Das sollte man dann mit "Schmidt" klären, nicht mit "Schmidtchen".

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  • Hi,


    ohne jetzt dein Unternehmen näher zu kennen würde ich sagen, es hatte Gründe wieso deine Vorgänger gegangen sind.


    Leider tendieren manche Chefs dazu gute und wichtige Leute regelrecht zu verheizen. Unglücklicherweise haben diese Leute häufig ein viel zu starkes Pflichtgefühl und lassen es mit sich machen. So etwas hat am Ende dann häufig den totalen Zusammenbruch zur Folge, vor allem wenn dann auch noch Wochenend- und Nachtarbeit sowie quasi ständige Rufbereitschaft hinzukommen (was ich mir bei deiner Tätigkeitsbeschreibung gut vorstellen kann).


    Wenn es dir jetzt unmittelbar um die Bezahlung des Urlaubs geht, würde ich mir den Tarif bzw. Arbeitsvertrag ansehen. Da dürfte alles detailliert geregelt sein. Frag möglicherweise auch mal deine Kollegen, wie es bei denen gehandhabt wurde.


    Langfristig muss sich aber etwas ändern, wenn du weiterhin in dem Unternehmen und vor allem glücklich und zufrieden mit deiner Arbeit bleiben möchtest.
    Es kann nicht sein, dass du allein den Personalmangel ausgleichen musst. Was ist denn falls du krank wirst oder einen Unfall hast (was ich dir nicht wünsche) und für einige Wochen ausfällst, oder gar kündigst? Macht er dann den Laden dicht? Ich weiß es ist extrem schwer (auch ich war in einer ähnlichen Situation), aber versuch ihm klarzumachen, dass er sich mit seiner gegenwärtigen Personalpolitik und seinem Verhalten dir gegenüber auf einer Geisterfahrt befindet, die ihn im Endeffekt sein Unternehmen und sein Vermögen kosten kann.


    ECD


  • Mein Job ist in der Tat sehr stressig und nervenaufreibend. Dennoch bin ich soweit zufrieden, da ich bisher alles regeln konnte. Es kommt auch nur sehr selten vor, dass ich mal länger arbeiten muss.


    Der Verschleiß auf meiner Position ist enorm. Kaum jemand hat es länger als zwei Jahre auf dieser Stelle ausgehalten. Aber ich komm zurecht - noch...


    Ich war in meinen drei Jahren, nie Krank und bin nie zu spät gekommen. Leider habe ich selbst manchmal das Gefühl, dass mein Chef dies nicht zu würdigen weiss und es quasi für selbstverständlich hält. Naja... mir geht es tatsächlich nur darum, mich für meine gebrachte Leistung, zu entlohnen: Kein Urlaub und kein Geld dafür, geht meiner Meinung nach, absolut nicht.


    Meine Kollegen, die ebenfalls nur die Hälfte des nicht genommenen Urlaubs, ausbezahlt bekommen haben, trauen sich nicht, etwas zu sagen, da deren Positionen leichter zu ersetzen sind. Daher habe ich die Sache (auch natürlich im eigenen Interesse) in die Hand genommen und versuche Infos zu bekommen.


    Zitat

    Original geschrieben von igel-online
    Dein Vorgesetzter hat zu verantworten, dass du aus betrieblichen Gründen deinen Urlaub nicht nehmen konntest. Also hast du auch Anspruch darauf, diesen Urlaub ausgezahlt zu bekommen. Das Argument Geld kann man nicht gelten lassen, schließlich wäre es für die Firma noch teurer eine Urlaubsvertretung einzustellen.


    Dein Vorgesetzter hat ja bestimmt auch noch einen Chef. Das sollte man dann mit "Schmidt" klären, nicht mit "Schmidtchen".


    Mein einziger Vorgesetzter, ist der Branchmanager, mit dem ich diesen Zwist habe.

  • Zitat

    Original geschrieben von chung77
    Allerdings geht es mir in diesem Fall um die Auszahlung meiner gebrachten Leistung, für nicht genommene Urlaubstage.


    Wie gesagt: Wenn es nicht irgendwo gesondert vereinbart ist (Arbeisvertrag, Tarifvertrag etc.), ist eine "Ausbezahlung" des Urlaubs nicht möglich. Rein von der gesetzlichen Regelung musst Du den Urlaub entweder rechtzeitig machen (d.h. bis 31.3. des Folgejahres) oder der Anspruch verfällt.


    Sowas ist aber meistens etwas komplizierter. Um sichere Infos zu geben müsste man wissen, was genau in Deinem Arbeitsvertrag steht, ob ein Tarifvertrag für Dich gilt, ob es evtl. entsprechende Betriebsvereinbarungen gibt (gibt es einen Betriebsrat?) und so weiter. Leider(!) kann man sonst wohl keine vernünftige Auskunft geben.

  • Ich würde dir, unabhängig vom aktuellen Thema, empfehlen mal darüber nachzudenken einen Auszubildenden einzustellen.


    Wenn du einen guten findest kannst du ihm zu beginn Routineaufgaben übergeben und nach nem Jahr lässt sich vielleicht auch dran denken mal ne Woche frei zu machen während deren du den Azubi telefonisch fernsteuerst.


    So ein Azubi kostet nicht viel Geld, wenn er merkt das er bei dir was lernen kann wird er das auch zu schätzen wissen und nach anfänglichem, deutlichem Mehraufwand bekommst du eine Unterstützung die es dir auch mal erlauben wird krank zu werden.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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