Kabel BW Kabelfernsehanschluss kündigen

  • smile-it.net


    Vielen Dank für Deine inhaltlich Zusammenfassung. Sie trägt sicherlich zur Klärung des Sachverhalts bei. In einigen (entscheidenden) Punkten muss ich Dir jedoch widersprechen:


    1) Die korrekte Begrüßungsformel wäre "Liebes Buchungszeichen" (per Definition Neutrum)


    2) Du unterstellst, dass die WEG einen schriftlichen Vertrag ausgehandelt habe. Diese Aussage ist falsch. Wir gehören von Anbeginn zur WEG. Uns liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Seit ein paar Tagen kennen wir jedoch "eine" Kundennummer der Kabel BW, die angeblich uns zugeordnet ist. Die unterstellte Vertragslaufzeit ist uns unbekannt. Auch dies spricht imo für die Nichtigkeit eines angeblich existenten Vertrages.


    3) Deine Aussage zur GEZ ist teilweise falsch. Unser Haushalt müsste über ein Gerät verfügen, das praktisch auch in der Lage ist, Fersehprogramme visuell darzustellen. Mit einem Radio ist dies bekanntlich nicht möglich. Insofern genügt die Existenz einer Buchse für Kabelfernsehen nicht aus, um die Gebühren für TV-Empfang der GEZ bezahlen zu müssen.


    3) Die Preisgestaltung für Internet und Telefonie als "Zusatzoption" der Kabel BW ist (in meinem Fall) intransparent. Erkundige Dich mal hier im Forum zu Zusatzoptionen und Preisangaben was Mobilfunkverträge betrifft, dann überdenkst DU evtl. nochmal DEINE Äußerungen...


    4) Deine Aussage zur Verantwortlichkeit über Kabelinhalte ist unzutreffend. Jeder Internetprovider muss Daten seiner Kunden speichern (Thema Vorratsdatenspeicherung) und ist zugleich als Server Provider mitverantwortlich für strafbare Inhalte. Dies betrifft Kabel BW im vollem Umfang.


    5) Mir genügt eine "gute" UMTS-Geschwindigkeit.


  • Liebes Buchungszeichen ;-),


    gerne erwidere ich deine Ausführung.


    zu 1) Ich habe dich vom Genus her als "Maskulinum" eingestuft. Entschuldige bitte ;-)


    zu2) Ich kann es jetzt natürlich nicht beweisen, dennoch gehe ich davon aus, dass es einen schriftlichen Vertrag gibt. Es wäre grob fahrlässig eine Installation an einem Haus vorzunehmen für die es keinen schriftlichen Vertrag gibt.
    Ich gehe davon aus, dass der Vertrag KabelBW vorliegt, dir aber nicht.
    Versuch doch einfach mal eine Kopie des Vertrags anzufordern.


    Sollte es tatsächlich keinen schrifltichen Vertrag geben, so ist es dennoch schwer den Vertrag aufzulösen, da durch die Nutzung der Dienstleistung der Vertrag stillschweigend akzeptiert (Konkludente Handlung) wurde. Verstärkt wird die Akzeptanz durch die aktive Zahlung vermutlich über Jahre hinweg.


    zu3) Deine Aussage bezüglich der GEZ, dass ein Gerät im Haushalt vorhanden sein muss, welches in der Lage ist Sendungen zu empfangen ist richtig. Allein die Dose reicht nicht aus. Es muss auch ein Endgerät da sein.


    Aber dieser Zustand ist bei dir erfüllt. Du hast geschrieben, dass du einen Computer besitzt. Weiterhin benutzt du ein Radio. Du musst also den Computer und auch dein Radio bei der GEZ melden. Nur weil dein Radio kein Bild anzeigen kann, befreit es dich nicht von der Zahlung von Radio-GEZ Gebühren.


    zu4 (bei dir als 3 gekennzeichnet): Internetnutzung ist keine "Zusatzoption", sondern ein eigener Vertrag. Warum sind diese Verträge in deinem Fall intransparent?
    Preisangaben im Mobilfunkbereich sind teilweise irreführend. Haben aber im Moment nichts mit dieser Problematik zu tun.


    zu5 (bei dir als 4 gekennzeichnet): Diese Aussage ist falsch.
    Richtig ist: Der Internetprovider speichert Nutzerdaten und Seitenaufrufe (auch Vorratsdatenspeicherung genannt).
    Falsch ist: Ein Anbieter für einen Internetzugang ist zeitgleich Serverprovider (mag in Einzelfällen zutreffen, aber pauschal nicht)
    Falsch ist: Der Internetprovider ist mitverantwortlich für strafbare Inhalte.
    Vielmehr ist der Endnutzer des Internetzugangs verantwortlich für Daten, die er überträgt.
    Wäre es so wie du geschildert hast, so gäbe es in Deutschland keine Internetanbieter mehr, weil diese dann schon zahlreiche Klagen wegen Raubkopien etc. am Hals hätten.
    Ein Autohersteller ist ja auch nicht Schuld an jedem Unfall der passiert.
    Vielmehr ist jeder einzelne Fahrzeugführer für sein eigenes Handeln allein verantwortlich (Vgl. Internetnutzer).


    zu6) Noch reicht es dir. In einigen Jahren vielleicht nicht mehr. Aber die Entscheidung über die nötige Geschwindigkeit will und kann ich dir nicht abnehmen. Da hast du Recht!

  • Zitat

    Original geschrieben von Buchungszeichen
    2) Du unterstellst, dass die WEG einen schriftlichen Vertrag ausgehandelt habe. Diese Aussage ist falsch. Wir gehören von Anbeginn zur WEG. Uns liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Seit ein paar Tagen kennen wir jedoch "eine" Kundennummer der Kabel BW, die angeblich uns zugeordnet ist. Die unterstellte Vertragslaufzeit ist uns unbekannt. Auch dies spricht imo für die Nichtigkeit eines angeblich existenten Vertrages.


    Eine Eigentümergemeinschaft hat immer einen Verwalter. Und der kann solche Verträge wirksam für die Eingentümergemeinschaft abschließen. Im Zweifelsfall verwahrt der Verwalter dann die Vertragsunterlagen. Hast Du mit dem schon mal darüber gesprochen? Das ist eben das "Problem" mit Eigentümergemeinschaften: Es hängen immer alle gemeinsam mit drin. Das wurde hier aber ja schon gesagt.


    Das einzige was Du tatsächlich in Deiner Situation machen kannst, ist die Eigentümergemeinschaft von Deiner Ansicht zu überzeugen und entweder eine Mehrheit zu einer gemeinsamen Kündigung des Kabelvertrags zu bewegen oder versuchen, für Dich mit der Gemeinschaft eine Sonderregelung auszuhandeln.

  • hi ich muss mal den alten thread hochholen.


    ich hab ne neue mitbewohnerin in der wg. sie hat noch in der alten wohnung nen kabelbw anschluß. ich hab aber hier in der wg schon ein kabel bw anschluß. kommt sie aus dem alten vertrag raus? weil ich hab ja hier schon einen kabel bw vertrag den sie mitbenutz?


    mfg

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