Vielen Dank für Deine inhaltlich Zusammenfassung. Sie trägt sicherlich zur Klärung des Sachverhalts bei. In einigen (entscheidenden) Punkten muss ich Dir jedoch widersprechen:
1) Die korrekte Begrüßungsformel wäre "Liebes Buchungszeichen" (per Definition Neutrum)
2) Du unterstellst, dass die WEG einen schriftlichen Vertrag ausgehandelt habe. Diese Aussage ist falsch. Wir gehören von Anbeginn zur WEG. Uns liegt kein schriftlicher Vertrag vor. Seit ein paar Tagen kennen wir jedoch "eine" Kundennummer der Kabel BW, die angeblich uns zugeordnet ist. Die unterstellte Vertragslaufzeit ist uns unbekannt. Auch dies spricht imo für die Nichtigkeit eines angeblich existenten Vertrages.
3) Deine Aussage zur GEZ ist teilweise falsch. Unser Haushalt müsste über ein Gerät verfügen, das praktisch auch in der Lage ist, Fersehprogramme visuell darzustellen. Mit einem Radio ist dies bekanntlich nicht möglich. Insofern genügt die Existenz einer Buchse für Kabelfernsehen nicht aus, um die Gebühren für TV-Empfang der GEZ bezahlen zu müssen.
3) Die Preisgestaltung für Internet und Telefonie als "Zusatzoption" der Kabel BW ist (in meinem Fall) intransparent. Erkundige Dich mal hier im Forum zu Zusatzoptionen und Preisangaben was Mobilfunkverträge betrifft, dann überdenkst DU evtl. nochmal DEINE Äußerungen...
4) Deine Aussage zur Verantwortlichkeit über Kabelinhalte ist unzutreffend. Jeder Internetprovider muss Daten seiner Kunden speichern (Thema Vorratsdatenspeicherung) und ist zugleich als Server Provider mitverantwortlich für strafbare Inhalte. Dies betrifft Kabel BW im vollem Umfang.
5) Mir genügt eine "gute" UMTS-Geschwindigkeit.