Hallo,
ich wohne in einer Eigentumswohnung bei der der Kabelfernsehanschluss von der Hausverwaltung in der NK-Abrechnung verrechnet wird (ca. 110.- Euro im Jahr). Unser Fernseher ist seit einigen Tagen kaputt und wir werden uns keinen neuen anschaffen. Bei der GEZ ist das Gerät schon abgemeldet.
Die Hausverwaltung meint, wir können nicht einfach das Kabelfernsehen kündigen. Das müsste angeblich bei der nachsten Eigentümerversammlung in einem Jahr besprochen werden... Den Empfang von öffentlich rechtlichen Radioprogrammen wollen wir beibehalten.
Ich erinnere mich noch an meine Oma, die bei der Einführung von Kabelfernsehen einen Störungsfilter auf die Antennenbuchse gesetzt bekam. Gibt es heute sowas nicht mehr?
Es kann doch wohl nicht sein, dass ich 110.- Euro für nichts zahlen soll!