Nachdem Tchibo(-Prepaid) zu einer Gutschrift rundweg nicht bereit war, schickte ich eine Kopie der Ablehnung an die VZ und bekam zurück:
"Sehr geehrter ***
vielen Dank für Ihre Mail vom ***2008.
Grundsätzlich kann nur ein Entgelt verlangt werden, wenn ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde. Die Mobilfunkunternehmen rechtfertigen sich allerdings damit, dass ihr "Service" mit einem Anrufbeantworter vergleichbar sei. Diese Argumentation ist allerdings fragwürdig.
Wenn Sie eine weitergehende Beratung wünschen, können Sie sich gern an eine unserer Beratungsstellen wenden oder unsere Telefonberatung anrufen. Alle Informationen zu den Beratungsmöglichkeiten finden Sie auf unserer Homepage unter http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de.
Mit freundlichen Grüßen
***"