Kündigung der Verträge innerhalb der Widerufsfrist - Bitte um Hilfe

  • Hallo TT`ler,


    folgende sache:


    Habe zwei Vario 50 DUO Verträge über Mobilcom-debitel abgeschloßen.


    Vom 15.Juli ist jetzt der Brief in dem ich die Vertragsdaten etc. nochmal prüfen soll und so. Die zwei Sim-Karten sind ebenfalls schon in meinem Besitz, habe sich aber NICHT geöffnet geschweige denn ins Handy reingepackt.



    Ich möchte diese Verträge kündigen. Es gibt doch diese gesetzliche Widerufsfrist von 14Tagen bzw. einem Monat oder?


    An wen soll die Kündigung der beiden Verträge? An Mobilcom-Debitel direkt oder an den Verkäufer von dem ich die Verträge habe?


    Und soll jeder einzeln gekündigt werden oder reicht es wenn ich eine Kündigung für zwei Rufnummern gleichzeitig hinschicke?


    Bin in sowas total unerfahren und deshalb brauche ich eure hilfe!


    Viele dank im vorraus!

    o2 Genion L ; Relax 100

  • ist eine kleine mischung.


    Hab sie vorab per mail hingeschickt, sie wurden eingegeben und bestätigt. Dann bin ich mit den orginalen selbst in den Laden gefahren und hab sie abgegeben, weil ich das Gerät eigentlich vor dem Urlaub noch haben wollte.


    Aber nun wendete sich das Blatt und ich möchte die Verträge samt Gerät wieder abgeben.

    o2 Genion L ; Relax 100

  • Wichtig ist, dass Du, wenn Du von Deinem Widerrufsrecht gebrauch machen möchtest auf gar keinen Fall das Wort Kündigung verwendest, sondern immer das Wort Widerruf. Alles schriftlich machen und sowohl an Mobilcom, als auch an den Verkäufer.

  • Grundsätzliche Frage ist: Wo hast du letztendlich die Verträge abgeschlossen?
    Deinen Ausführungen zufolgen rechtsgültig im Laden.
    Entsprechend hast du kein Rücktrittsrecht.
    Alles andere ist Kulanz; wobei du bei Mobilcom damit nicht rechnen kannst.

  • Die Selbstabholung ändert nichts am Charakter des Fernabsatzvertrages.


    Das Angebot erfolgte online, sicherlich dort auch mit (auf Onlineseite vorgezeigter, wenn auch noch nicht gültiger) Widerrufsbelehrung. Auf dieser Grundlage wurde der Vertrag ausgefüllt und wie er sagte "bestätigt".


    Er hat quasi nur den Postversand übernommen. Im Laden wurde kein neuer Vertrag aufgesetzt.


    Ich gehe davon aus, dass bei den Simkarten auch die obligatorische gut lesbare Widerrufsbelehrung in Textform im Brief dabei ist, also hat der Kunde auch ein Widerrufsrecht.


    Und eigentlich steht meistens auf den Online heruntergeladenen Verträgen die Widerrufsbelehrung mit drin.


    MisterEvening: Du siehst das mit dem Widerruf kann schon ganz schön kompliziert sein, selbst für die Profis. Eigentlich reicht rechtlich auch den Widerruf für beide Verträge (ein Einwurfeinschreiben) an mobilcom zu senden, aber das geht regelmäßig schief, weil die Provider und Netzbetreiber immernoch bei dem einheitlichen Rechtsgeschäft denken, der Widerruf hat nur beim Händler zu erfolgen.
    So ist es auch besser, den Widerruf an die Adresse zu senden, die auf der Widerrufsbelehrung draufsteht. Und der Widerruf an sich braucht eigentlich auch nur in Textform erfolgen, d.h. Email reicht (Man sollte sie aber als gesendet abgespeichert lassen). In deinem Fall kann eben auch der Händler aufgrund der Ladenabholung Probleme machen, sodass Einwurfeinschreiben eines von dir mit Datum unterschriebenen Briefes (a la :Hiermit widerrufe ich die beiden Mobilfunkverträge der Rufnummern....) hier angebrachter wäre.


    Das Handy und die Sim können auch später zurückgesendet werden, der Widerruf muss nur fristgemäß erfolgen. Ungeöffnete Packete können auch bei der Post als nicht angenommen wieder zurückgesendet werden (und ein Widerruf per mail an den Händler geschrieben werden), was aber bei dir nicht der Fall zu sein scheint.

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Hallo,


    erstmal danke für die wegweisenden Worte! Jetzt weiß ich in etwa was zu tun ist.


    Ich habe den Vertrag hier über das Forum abgeschlossen, mit einem User.


    Und auf der Internetseite des Händlers steht eine Widerrufsbelehrung.



    Und der Vertrag wurde nicht im Shop aufgesetzt, ich habe ledeglich den Postboten gespielt. Der Vertrag war schon längst durch, und die Vertragsbestätigung per Post von Mobilcom ist schon seit dem 15. Juli hier, und ich habe gestern das Gerät abgeholt und die orginal Verträge abgegeben.



    Und dann noch eine Frage zum Widerruf:


    Ich zitiere einen Absatz aus der Belehrung:


    Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.


    Es handelt sich bei mir um ein iPhone. Muss ich die Kosten für die Rücksendung tragen weil der Wert des iPhone über 40€ ist?



    Und zu allerletzt noch, So werde ich vorgehen und ist das richtig?:


    - Text aufsetzen in dem ich schriftlich zur Kenntnis bringe das ich gebrauch von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache. (soll ich da auf irgendwelche paragraphen eingehen und aufzählen , oder reicht das einfach so)


    - Diesen Text jeweils zwei mal. (Für jeden Vertrag bzw. Rufnummer jeweils ein mal) Richtig?


    - Diese Texte an Mobilcom-Debitel senden und auch an den Händler. (richtig?)


    Das ganze per FAX oder Brief? Was ist die sichere Variante, damit sich mir mobilcom nicht quer stellt?



    sorry für meine manchmal nervigen Fragen, aber ich möchte da unbedingt keine Fehler machen.


    Danke für eure Hilfe!


    LG

    o2 Genion L ; Relax 100

  • Zitat

    Original geschrieben von MisterEvening
    - Text aufsetzen in dem ich schriftlich zur Kenntnis bringe das ich gebrauch von meinem Widerrufsrecht gebrauch mache. (soll ich da auf irgendwelche paragraphen eingehen und aufzählen , oder reicht das einfach so)


    Das reicht, wenn Du Dich auf gesetzliches Widerrufsrecht beziehst. Paragraphen etc müssen da nicht rein.


    Zitat

    Original geschrieben von MisterEvening
    - Diesen Text jeweils zwei mal. (Für jeden Vertrag bzw. Rufnummer jeweils ein mal) Richtig?


    Ja, das ist der sicherste Weg.


    Zitat

    Original geschrieben von MisterEvening
    - Diese Texte an Mobilcom-Debitel senden und auch an den Händler. (richtig?)


    So würde ich es machen, auf jeden Fall!


    Zitat

    Original geschrieben von MisterEvening
    Das ganze per FAX oder Brief? Was ist die sichere Variante, damit sich mir mobilcom nicht quer stellt?


    Die sicherste Variante ist "per Fax vorab" und per Einschreiben (!) hinterher.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

  • Zu der Frage wer die Versandkosten trägt:

    Zitat

    Original geschrieben von MisterEvening
    Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.


    Also da es sich um einen Preis von mehr als 40 Euro handelt, muss Mobilcom-Debitel meiner Meinung nach den Transport tragen.

  • Zitat

    Original geschrieben von slang
    Zu der Frage wer die Versandkosten trägt:


    Also da es sich um einen Preis von mehr als 40 Euro handelt, muss Mobilcom-Debitel meiner Meinung nach den Transport tragen.


    Entweder in der Form, das mogelcom einen Rücksendeaufkleber zuschickt oder die vom Kunden bezahlten Portokosten überweist. Letzteres könnte im Zweifelsfalls ausbleiben, wenn die sich anstellen.

    Gruß der Ostfriese


    Vertrauensliste #1 #2 sowie im TMD-GK #3

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