Privatkauf - Handy als neu bezeichnet, aber eindeutig schon benutzt gewesen

  • Zitat

    Original geschrieben von b.scheuert
    ...
    mangel ist mangel, der muss beseitigt werden. egal ob privat, geschäftlich, horizontal oder sonstwas...


    Hmm ... horizontal oder sonstwas ... gibt es eigentlich inzwischen Rechtsprechung zum Thema Schlechtleistung im horizontalen Gewerbe? :p

  • Zitat

    Original geschrieben von Evilandi666

    Und er meinte wohl somit kann der TE unabhängig von jegl. Mängeln und ich denke auch ohne Angabe jegliche Gründe sein Rückgaberecht nutzen.


    Dann sollte man zur Sicherheit auch nochmal deutlich machen, dass es bei privaten Verkäufern grundsätzlich kein "Rückgaberecht" gibt. Hat die Ware keine arglistig verschwiegenen Mängel, ist also wie beschrieben, gibt es keinerlei Rückgaberecht - egal ob mit oder ohne irgendwelche meist ohnehin unwirksamen "Sätze".

  • Es bliebe auch immer noch der Weg über die Anfechtung wegen Irrtums und entsprechende Rückabwicklung, wenn die Sache tatsächlich eine ganz andere Beschaffenheit hat, als einem zugesichert wurde bzw. als man auf Grund der Beschreibung erwartet hat ...

  • Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Dann sollte man zur Sicherheit auch nochmal deutlich machen, dass es bei privaten Verkäufern grundsätzlich kein "Rückgaberecht" gibt. Hat die Ware keine arglistig verschwiegenen Mängel, ist also wie beschrieben, gibt es keinerlei Rückgaberecht - egal ob mit oder ohne irgendwelche meist ohnehin unwirksamen "Sätze".


    Soweit ich das weiß ist das falsch, man kann das nur ausschließen durch diesen bekannten Satz, tut man dies nicht gelten sowohl Rückgaberecht als auch Gewährleistung.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Bei einem Kauf von einer Privatperson gibt es kein Rückgaberecht.


    Abgesehen davon gibt es m.E. generell kein gesetzlich vorgeschriebenes "Rückgaberecht", sondern nur ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Dieses gilt aber nur bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler.


    Das bedeutet allerdings nicht, dass ein privater Verkäufer bei Mängeln "fein raus" ist. (Siehe Beitrag weiter oben)

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    Grüße,


    Christian

  • Also aus eigener Erfahrung muss ich sagen, das immer wieder solche Gestalten in der Bucht gibt.


    Ich könnte ein schönes dickes Buch schreiben was das Thema angeht.




    Lassen wir mal die Rechtlichen Sachen aussenvor, im endeffekt siehts doch so aus:



    Wenn der Verkäufer jetzt schon auf "doof" macht hast Du nur 2 Möglichkeiten.


    1. Du gibst es Ihm mit der Keule und kommst mit Anwalt usw.
    Ich denke nicht das sowas vor Gericht gehen wird-> streitwert zu klein usw.
    Ausserdem ist es sicherlich schwierig das alles Nachzuweisen...
    Und ob Du jemals was bekommst ist auch fraglich.


    oder


    2. Fragst Du nochmal "nett" nach dem Fehlenden Headset mit der Fernbedienung.
    Dann kannst Du Ihm ja noch eine Negative Bewertung reindrücken und gut.
    (Er kann Dir ja keine geben, nach den neuen Bewertungsrichtlinien)



    Ich würde die 2. variante bevorzugen, denn den Stress der damit verbunden ist, ist meist die ganze Sache nicht wert.


    Ich finde auch eine Frechheit und verstehe deinen Unmut nur zugut.


    Es wird leider nur viel zu oft "nur mal getestet" oder "funktionsprüfung unterzogen" als NEU verkauft.


    BTW: Ich habe in einem Herstellershop auch schon ein Handy als neu angeboten bekommen, dieser wurde aber zuvor mehreren Kunden vorgeführt.

    28 mal in der Vertrauensliste
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    iPhone 12 128GB + iPad Pro 11" + MacBook Air M1
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  • Zitat

    Original geschrieben von big_daddy2008

    1. Du gibst es Ihm mit der Keule und kommst mit Anwalt usw.
    Ich denke nicht das sowas vor Gericht gehen wird-> streitwert zu klein usw.


    Man kann auch wegen 1 Cent vor Gericht ziehen. Einen "Mindestwert" gibt es nicht. Allerdings muss man sich dann nicht wundern, wenn der Richter not amused ist. ;-)

  • Da der TE schreibt es wäre hier aus dem Forum, würde ich erstmal Jochen oder einen anderen Mod kontaktieren und sachlich schildern.
    Wenn sich die Fakten erhärten sollten, kann man bei entsprechender Vorbereitung sicherlich eine Durchsetzung der Rechte mit anwaltlichem Beistand rechnen. Dazu bedarf es aber einer Beweissicherung (SMS, Gebrauchsdpuren, Email, PNs usw).


    Dir muss klar sein, dass derjenige hier auch mitliest. Und sich natürlich seine eigene Strategie zurechtlegt.


    Um was für ein Gerät bzw um was was für eine Preisklasse geht es denn hier?


    Ich selber hatte mal ein Fake 8850 hier von einem User gekauft.
    Es war natürlich als original bepriesen. Alleine die Haptik und die genaue Optik ließ mich beim ersten auspacken bereits erschaudern.


    Er hat es dann zähneknirschend zurückgenommen und mir natürlich auch mein Geld überwiesen.


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


    iPhone XS Max 256 GB Silber 
    iPad Pro 11" 64GB LTE Spacegrey 
    Apple Watch 4 44mm Spaceblack

  • Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Hmm ... horizontal oder sonstwas ... gibt es eigentlich inzwischen Rechtsprechung zum Thema Schlechtleistung im horizontalen Gewerbe? :p


    Die gegenseitig empfangenen Leistungen sind zurückzugewähren... LOL

    Freunde der Sonne

  • Frist setzen zur Nacherfüllung, wird er aber nicht können da es sich um ein konkretes Gerät handelt (aber wohl kein Stückkauf, sondern Gattungskauf)


    sorry dass ich nicht mit §§ um mich werfe, sind ja Semesterferien.


    Es liegt ein Sachmangel vor, da sich die Sache nicht in dem beschriebenden Zustand befindet. EInen geringfügigen Sachmangel gibt es nicht. Entweder hop oder top.


    Nach dieser Frist zurücktreten und das Geld zurück verlangen. Wenn nichts kommt, dann Anzeige. :top:



    Zitat

    Original geschrieben von murosama
    Bei einem Kauf von einer Privatperson gibt es kein Rückgaberecht.


    Abgesehen davon gibt es m.E. generell kein gesetzlich vorgeschriebenes "Rückgaberecht", sondern nur ein Widerrufsrecht nach dem Fernabsatzgesetz. Dieses gilt aber nur bei einem Kauf von einem gewerblichen Händler.


    Das bedeutet allerdings nicht, dass ein privater Verkäufer bei Mängeln "fein raus" ist. (Siehe Beitrag weiter oben)


    Bis auf den letzten Satz ist in dem Beitrag alles falsch.


    Das Fernabsatzgesetz gibt es übrigens seit 1.1.2002 nicht mehr, wurde mit der Schuldrechtsreform ins BGB eingegliedert.

    Freunde der Sonne

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