Privatkauf - Handy als neu bezeichnet, aber eindeutig schon benutzt gewesen

  • Leider habe ich ein Problem mit einem Privatkauf. Ich habe aus dem Bieteforum ein als "neu" bezeichnetes Handy gekauft, welches leider in einem inakzeptablen Zustand ankam.


    Das Handy war mit Fingerabdrücken übersäht, überall befanden sich Staub- oder Sandkörner, die Displayfolie war zwar noch drauf, aber wies ganz viele Kratzer auf, es waren 32 SMS (11 gesendete) Nachrichten im Speicher, die eine Nutzung an mindestens 2 vollen Tagen belegen. Zu allem Überfluss sind Kratzer unter dem Linsenschutz. Würde mich nicht wundern, wenn diese durch die vielen Sandkörner verursacht wurden.


    Der Kauf lief ohnehin nicht ganz reibungslos. Das Handy sollte eigentlich nach Zusendung des Überweisungsnachweises mir zugeschickt werden und mir die Trackingnummer mitgeteilt werden. Leider meldete sich der Verkäufer erst nachdem ich nach dem Verbleib des Paketes fragte. Er schob die Schuld auf DPD, weshalb er es dann mit DHL verschickt hat. Laut seiner Aussage hatte er nur testen wollen, ob das Handy funktioniert und es 3 Stunden angehabt. Mir würden für eine Funktionsprüfung 1-2 Minuten reichen. Dummerweise belegen die SMS, dass es länger an war und das zu seiner Zeit, wo es schon längst unterwegs sein sollte. Anstatt mir das Handy zuzuschicken, wurde es schön zwei weitere Tage genutzt.


    Unglaublich finde ich auch, dass der Lierferumfang nicht vollständig ist. Es fehlen definitiv Headset und Fernbedienung, die ich auf jeden Fall brauche. Vermutlich fehlt eine Bedienungsanleitung (war nur eine dabei) und evtl. ein 25 EUR Musikgutschein.


    Wie ich befürchtet habe, hat der Verkäufer die Rücknahme verweigert, obwohl ich ihm sogar angeboten hatte, die Rücksendekosten zu übernehmen. Am lustigsten ist, dass er angeblich ab heute Abend 2 Wochen wegfliegt.


    Rechtlich sehe ich die Sache entspannt. Die Ware entspricht überhaupt nicht dem beschriebenen Zustand. Neu bedeutet meiner Meinung nach nicht Fingerabdrücke und Kratzer in Displayfolie und rund um Linsenabdeckung. So weit ich weiss, kann man jederzeit von Privatkäufen zurücktreten, wenn man getäuscht wurde. Wenn das hier keine Täuschung war, dann weiß ich auch nicht mehr. Es war außerdem keine Rede von Branding. Es ist aber ein Vodafone Softwarebranding vorhanden. Selbst im besten Zustand hätte ich das Handy wegen dem Branding nicht haben wollen.


    Zu meinem Glück hat der Verkäufer nicht die sonst so gern verwendete Klausel bezüglich Gewährleistungs- und Rücknahmeausschluss aufgeführt. Damit müsste ich wahrscheinlich nicht einmal die Unrichtigkeit seiner Angaben belegen.


    Mir ist klar, dass rechtliche Schritte seine Zeit brauchen, aber hier wäre ich sogar bereit, es auf mich zu nehmen, zumal es rechtlich wohl keinen Zweifel geben wird und zu der Zeitverschwendung keine Geldverschwendung hinzukommt. Oder meint ihr, dass es rechtlich nicht so eindeutig ist, wie ich es glaube?


    Vermutlich werde ich jetzt 2 Wochen nichts vom Verkäufer hören und danach wird er vielleicht weiterhin uneinsichtig bleiben. Was soll ich jetzt tun?


    Ich dachte an folgendes:
    1. Fotos vom Handy machen (leider habe ich es bereits gereinigt, aber die Kratzer sind natürlich noch da).
    2. Frist von maximal 2 Wochen für Rücküberweisung setzen.
    3. Falls kein Geldeingang, Anzeige bei Polizei und evtl. Anwalt konsultieren.
    4. 1-2 Jahre warten bis ich mein Geld wieder habe und das Handy zurückschicken.

  • Folgende Seite schildert einen ähnlichen Fall:


    http://www.frag-einen-anwalt.de/Widerrufsrecht-bzw.-Rücktritt-bei-Privatkauf-__f23018.html


    Hieraus ein Auszug:
    (Es geht um ein Zelt, welches nicht in dem im Vorfeld beschriebenen Zustand war.)


    Zitat


    "[...]
    2.Ein Widerrufsrecht käme nach den Vorschriften des Fernabsatzgesetzes nur dann in Betracht, wenn der Verkäufer nicht als Privater, sondern im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit den Vertrag geschlossen hat. Sollte das der Fall sein, können Sie gemäß §§ 312 b, d, 355 ff BGB den Vertrag widerrufen, da der Vertrag nach Ihrer Schilderung ausschließlich mittels Telekommunikation (E-Mail, Telefon) zustande gekommen ist. Hat der Verkäufer dagegen als Privater gehandelt, steht Ihnen ein solches Recht nicht zu.


    3.Jedoch können Sie dann den Vertrag gegebenenfalls anfechten, § 119ff BGB. Als Anfechtungsgrund kommt Täuschung über den Vertragsgegenstand in Betracht. Nach Ihrer Aussage hat der Verkäufer das Zelt falsch geschildert. Sie müssen nachweisen, dass der Verkäufer Ihnen hier falsche Angaben genannt hat. Die Täuschung muss arglistig erfolgt sein, also im Bewußtsein, dass die Schilderung falsch war, was Sie ebenfalls – durch Zeugen etc. - nachweisen müssen.
    [...]
    Wenn Ihre schilderung den Tatsachen entspricht, teilen Sie dem Vertragspartner mit, dass Sie die Willenserklärung anfechten wegen arglistiger Täuschung. Daneben erklären Sie den Rücktritt vom Vertrag aufgrund mangelhaftigkeit der Kaufsache. Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Sie vor Rücktritt dem Verkäufer Gelegenheit geben müssten, die Kaufsache nachzubessern. Hierfür können Sie ihm Frist setzten und nach Ablehnung der Nachbesserung den Rücktritt erklären."


    Zitat Ende


    Wie es konkret in deinem Fall aussieht, kann man als Außenstehender natürlich nur unzureichend beurteilen...


    (Der Beitrag ist von 2007, ob sich mittlerweile die Rechtslage maßgeblich geändert hat, kann ich nicht sagen...)

    ------------------------------------------
    Grüße,


    Christian

  • Zitat

    Laut seiner Aussage hatte er nur testen wollen, ob das Handy funktioniert und es 3 Stunden angehabt.


    Diese Email in der das steht musst du in jedem Fall aufheben. So gibt er selbst du, dass Gerät benutzt zu haben. Neu heisst neu ! Diese Masche "ich wollte nur schauen ob es funktionier" zählt nicht, denn so ist das Gerät gebraucht !


    Zitat

    Rechtlich sehe ich die Sache entspannt. Die Ware entspricht überhaupt nicht dem beschriebenen Zustand.



    Das Problem ist wie immer bei Käufen dieser Art, dass du nachweisen musst, dass das Gerät in diesem Zustand ankam !
    Der Verkäufer wird sagen, dass die ganzen Kratzer etc. beim Versand nicht vorhanden waren.


    Ich habe auch schon diese Art von "Problemen" hinter mir. Im Grunde ist nie etwas dabei herausgekommen und ich bin auf dem Gerät sitzen geblieben.


    Andererseits bin ich ganz froh, dass es diese Regelung gibt. Ich weiss nicht wie oft es schon Beschwerden über Produkte gab, die ich insreierte und mich nacher dann mit der Käufer auseinadersetzen musste weil dieser meinte die Ware enspreche nicht den Angaben.


    Ich weiss nicht um welchen Geldbetrag es hier geht aber ich empfehle dir, nimm diese Erfahrung mit und überlege dir immer zweimal wo und bei wem du etwas kaufst. Klar ist es toll wenn man irgendwo das Produkt billiger bekommt, leider muss man immer diese Art von Problemem die auftreten können im Hinterkopf haben, daher kaufe ich ausschließlich neue Ware bei großen Versandhäusern wie amazon, da haste dann wirklich die Garantie, dass wenn das Produkt nicht mit der Beschreibung übereinstimmt, dieses zurückschicken kannst.

  • Zitat

    Original geschrieben von c4bu
    Wenn er diese Klausel mit dem Privatverkauf nicht reingeschrieben hat bist du doch fein raus.. also hast du ja ein Recht auf Rückgabe!


    falsch. kommt die ware nicht wie beschrieben, kann der verkäufer reinschreiben, er sei der weihnachtsmann und er muss trotzdem zurücknehmen. bitte nicht mit rechtlichem halbwissen prahlen, das machen schon 87,3% der leute im internet...
    mangel ist mangel, der muss beseitigt werden. egal ob privat, geschäftlich, horizontal oder sonstwas...

  • oh wo sind denn unsere hobby jurastudenten ;)

    hey ich dachte ihr habtn einfamilienhaus? muss ich bei müller oder bei licht klingeln?


    #~#~# 59 Einträge in der TT-Vertrauensliste Teil IV !! #~#~#


    #~#~# 4 Eintrag in der TT-Vertrauensliste Teil V !! #~#~#

  • Zitat

    Original geschrieben von MK83
    oh wo sind denn unsere hobby jurastudenten ;)


    b.scheuert ist doch schon da? :confused:

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • es geht nur darum, dass so ein kleiner satz nicht automatisch heisst "ich kann in der artikelbeschreibung lügen wie gedruckt - weil ich das ding eh nicht zurücknehme, dank der allmächtigen klausel"
    und das glauben leider die meisten...
    und zum obigen fall: wie du schreibst, bist du natürlich im recht, aber wenn sich der verkäufer querstellt, wirds halt ne arie...

  • Was er aber wohl meinte war folgendes:


    Wenn der Satz fehlt hast du ein Rückgaberecht welches nicht mal zeitlich eingeschränkt ist.


    Normalerweise hast du - dank dem Satz - kein Rückgaberecht , ausser der Käufer hat Mängel verschwiegen uns du gibst das Gerät dann deshalb zurück. (Wie es da dann mit einer zeitlichen Frist ist, weiß ich nicht).


    Und er meinte wohl somit kann der TE unabhängig von jegl. Mängeln und ich denke auch ohne Angabe jegliche Gründe sein Rückgaberecht nutzen.


    So wars wohl gemeint. ;)

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • Es ist natürlich nicht in Ordnung, ein Handy zu versenden, dass nicht der Beschreibung im Angebot entspricht. Auch ein privater Verkäufer muß bei der Wahrheit bleiben. Wahrscheinlich bleibt Dir nur der Rechtsweg, um wieder an Dein Geld zu kommen. Wichtig ist, dass Du die Mängel auch beweisen kannst. Du kannst auch Anzeige wegen Betrug erstatten bzw. vorher damit drohen. Das bewirkt beim Verkäufer evtl. Wunder.
    Wenn Du erst nach Erhalt des Handys gezahlt hättest, wäre es einfacher. Bei Zahlung durch Lastschrift könntest Du das Geld einfach zurückbuchen lassen.

    Herbert

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