Base drosselt auch Fullflat Kunden,Problem bei Base bekannt

  • Habe die ganze Geschichte hier mal verfolgt ... auch bei mir war der Effekt das es kurz vor Silvester losging :


    nutze selbst die Flat ... hatte Werte die sonst immer so um die 370 waren im Download und so um die 110 im Upload .... seit kurz vor Silvester krieche ich auf 60 down und 50 up rum .... mein Vertrag ist vom 9.1.2009 (Base Internetflat über Icon 225 Stick) .... denke das ich auch auf der Drosselung rumhampel .... ach so ... Ping war 610 .... mein Standort ist Gelsenkirchen Bulmke .... hat jemand ne brauchbare Idee außer denen per Mail auf die Füße zu treten ? :mad: .... wenn ich hier richtig mitgelesen habe sollte ich von dieser 5GB Drosselung nicht betroffen sein (offiziell) ... und bevor eine Frage nach meinem Traffic aufkommt ....ich bin nie über 500 mb im Monat gekommen :rolleyes:

    wie sage ich immer so schön : nett ist die Schwester von hässlich ;-) Tarif : o2 Mobile L Plus (2024). Handy : S9, S8+,S7, S6, S5, S4, S3, S2, S1, OnePlus 1, 2, 3, 3T, 5, 5T, X, 6, 6T, 8T, 10T, 12

  • Drosselung meines Altvertrages von 11/2007


    Hallo,


    Seit Dezember vergangenen Jahres wird auch mein Alt-Datenvertrag ab 5 GB gedrosselt.
    Ich werde mir das nicht gefallen lassen und auf erfüllung des Vertrages klagen.
    Mit einer Kündigung käme ich den Interessen von Eplus ja entgegen. Und Entgegenkommen ist das letzte was die verdienen.
    Nächste Woche habe ich Termin beim Anwalt, wer sich der Klage anschliessen möchte kann sich mit mir in Verbindung setzten.
    Übrigens, sobald ich gedrosselt werde gleiche ich das durch eine Tagesflat bei Blau.de aus und stellen die Kosten über meinen Anwalt in Rechnung.
    Das ist die einzig angebrachte Vorgehensweise!

  • Mein E-Plumps-Vertrag datiert aus dem Jahr 2005. Die Flat-Option (also kein eigenständiger Vertrag) ebenfalls. Da ich auch vor diesem Schritt stehe wäre - wohl nicht nur für mich - Deine Erfahrung beim Anwalt (welche Schritte hält er für möglich / ratsam, z. B. Feststellungsklage, Leistungsklage?) hier sehr interessant.
    Der Klage anschließen geht wohl weniger, da m. W. Sammelklagen in Deutschland nicht zulässig sind, aber denselben Weg können dann andere ebenso beschreiten.


    Übrigens:
    Base hat in seinen AGB für die Flat nun (11/2009) eine Unterscheidung eingeführt: bei Flat als eigener Vertrag: 10 GB, bei Option nur 5 GB, während E-Plumps in den AGB (Stand 11/2008) generell von einer Drosselung bei 10 GB spricht (sie dann aber unter Vertragsbruch bei 5 GB durchführt).


    (zu finden hier: http://www.eplus.de/download/p…nternet_Flatrate_endg.pdf)



    Ich habe zudem auf meine letzte Anfrage beim Support den ähnlichen Unsinn wie ein anderer User hier per Mail zur Antwort bekommen, dass die 5 GB-Drosselung nun generell gilt und zum Schutz der User eingeführt worden sei.


    Ich rate nun seit diesem Monaten anhaltenden Ärger allen Bekannten von E-Plus ab bzw. zu einem Wechsel, da man einen Dilettantenstadl, der vorsätzliche Rechtsbrüche begeht, nicht mehr ernst nehmen kann.

  • Hallo,


    Ich halte euch gerne auf dem laufenden. Übrigens, hat noch jemand die AGB's von 2007 auf der Platte? Ich habe die leider damals (11/2007) nicht heruntergeladen.

  • Hi Erhard,


    gut, daß Du die Sache nicht ruhen läßt! E-Plus/BASE weiß natürlich, daß die Streitwerte in der Regel zu gering sind, als daß deswegen jemand vor Gericht ginge. Naja, und es scheint auch nach dem Motto "die meisten werden's schon schlucken" vorgegangen zu werden.

    Ceterum censeo BASE c/o E-Plus esse delendam.

  • Bei mir ist gerade auch wieder gedrosselt, allerdings immer nach 5GB und nicht 10GB, obwohl ich einen reinen UMTS-Vertrag habe (also keine Option).


    Ich würde auch klagen, wenn ich eine Versicherung hätte.


    Da ich dem dreckigen Saftladen so und so gekündigt habe, würde es mir allerdings eh bestenfalls eine Rückerstattung der Gebühren und meines Aufwands bringen.


    Ich kann jeden nur ermuntern es denen derbe zu zeigen, solche Methoden mögen in Rußland gang und gäbe sein, aber wir werden uns mit allen Mitteln wehren!


    Die AGB von Mai 2006 habe ich noch in Papierform, ihr braucht nur sagen welche Passagen interessant sind, dann kann ich es einscannen oder abschreiben...

  • Ich hoffe, Du hast schon der Rechnung für den Vormonat widersprochen und ein Prüfprotokoll gem. § 45i TKG verlangt? Wenn das nicht vorgelegt wird, ist die Forderung des Netzanbieters nämlich eh nicht vor Gericht durchzusetzen. Eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur kann auch nichts schaden... (Schlichtungsverfahren lohnt sich ja bei den geringen Streitwerten leider nicht). Man hat dann immerhin die Genugtuung, daß die Bearbeitung der über die Regulierungsbehörde aufgelaufenen Beschwerden für E-Plus teurer ist, als es wäre, den Fehler abzustellen.

    Ceterum censeo BASE c/o E-Plus esse delendam.

  • blöde Frage :


    war die Drosselung im Januar 2009 bei der Base Internetflat mit Laufzeit 24 Monaten bei 5GB Datenvolumen oder erst bei 10 GB ? Bin mir da jetzt gerade nicht wirklich sicher ... würde mich über eine Antwort freuen
    :)

    wie sage ich immer so schön : nett ist die Schwester von hässlich ;-) Tarif : o2 Mobile L Plus (2024). Handy : S9, S8+,S7, S6, S5, S4, S3, S2, S1, OnePlus 1, 2, 3, 3T, 5, 5T, X, 6, 6T, 8T, 10T, 12

  • joachimh


    dieen Passus mit dem Selbstschutz und den 5GB habe ich aiuch bekommen .... meine Base Internetflat ist wie gesagt von Januar 2009 ... mit 24 Monaten Laufzeit ... und da interessiert mich eben der Passus ob 5 oder 10 GB ... ich starte nämlich jetzt demnächst ne Umschulung und habe kein Intresse daran vor Monatsende irgendwo im Nichts zu surfen :rolleyes:

    wie sage ich immer so schön : nett ist die Schwester von hässlich ;-) Tarif : o2 Mobile L Plus (2024). Handy : S9, S8+,S7, S6, S5, S4, S3, S2, S1, OnePlus 1, 2, 3, 3T, 5, 5T, X, 6, 6T, 8T, 10T, 12

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