Arbeitsvertrag

  • Dieser Fall ist im §613a BGB geregelt. Der neue Arbeitgeber übernimmt alle Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen, inklusive der Anwartschaften, Betriebsjahre der Mitarbeiter usw.


    Im echten Leben ist es natürlich schon trotzdem so, dass sich bei einem Betriebsübergang viele Dinge für die Mitarbeiter ändern.


    cu


    NoTeen

  • In D haben wir es gut, in den USA werden IMHO die Mitarbeiter nicht automatisch mit uebernommen...

  • Gibt dann sowas wie eine Besitzstandswahrung d.h. das die neue Firma die alten Verträge übernehmen muß.Allerdings nur für ein Jahr.Danach kann es Änderungen geben und gff. Änderungskündigungen ausgesprochen werden.

    Life is too short to be small.

  • Quatsch. Wurde doch schon gesagt, 613a BGB. Es gilt der der bisherige Vertrag weiter, ob man den nach einem Jahr ändern kann richtet sich ganz normal nach den vertraglichen, bzw. gesetzlichen Regelungen.

  • Vielen Dank euch für die Rückmeldung! Wußt ichs doch... ;)

    Die Handy-History gehört nicht in die Signatur!

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