Dieser Fall ist im §613a BGB geregelt. Der neue Arbeitgeber übernimmt alle Pflichten aus den bestehenden Arbeitsverträgen, inklusive der Anwartschaften, Betriebsjahre der Mitarbeiter usw.
Im echten Leben ist es natürlich schon trotzdem so, dass sich bei einem Betriebsübergang viele Dinge für die Mitarbeiter ändern.
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