Wie ist die Rechtslage - Bitte um eure Meinung !

  • Hallo !


    Eine Freundin hat mich um Hilfe gebeten.


    Ihr Freund hat für sie eine Partnerkarte ( Superflat für 9,95 ) abgeschlossen.
    Paar Monate später hat SIE per Telefon ihren Tarif umgestellt auf ein SMS Paket und ich glaub 60 min ( Jetzt 20 € )


    So, und jetzt haben sie sich getrennt, er hat das Handy eingezogen und sie ist ausgezogen.


    Jetzt droht er ihr mit Anzeige weil sie ihm nicht die 480 € geben kann, und auch nicht will.


    Wie ist die Rechtslage ? Weil sie hat den Vertrag geändert ( von 10 € auf 20 € ).



    Danke für eure Ratschläge

  • sie sollte wenigsten so fair sein und ihm die 240 euro geben die mehr durch ihre umstellung entstanden sind,alles andere ist kalkulierbares risiiko das er sich selber einebrockt hat (in meinen augen)

  • Auf ihn, sie bekommt keinen Vertrag ( Schufa ). Anfangs hatte ich vorgeschlagen das sie die Karte benutzt und ihm das Geld überweist. Aber weil sie nichts mit ihm zu tun haben wollte und weil er das Handy eingefordert hat, hat es sich erledigt. Und jetzt droht er mit Anzeige.

  • Was kostet denn die Umstellung in den niedrigeren Tarif?
    Sie könnte ja die Gebühr einmalig übernehmen, falls das "nur" 20 - 50 Euro sind und dann hat sie Ruhe. Mehr würde ich nicht machen, zumal er Pech hat, da der Vertrag auf ihn läuft.
    Aber da können unsere Rechtsexperten sicher Genaueres sagen.

  • Sein Handy ... seine Karte ... sein Problem. :p


    Ich möchte mal wissen, aus welchem Rechtsgrund er Anzeige erstatten will. Einer Strafanzeige muss erst einmal eine Straftat vorausgehen - und eine solche sehe ich nicht. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist der Freund im Besitz der Karte, so dass die Freundin wohl kaum unberechtigt hat telefonieren können.


    Nun ja ... im Rahmen von Trennungen ist ein rationales Denken oft extrem schwierig. Kann hier niemand aus dem gemeinsamen Bekanntenkreis eine Einigung herbeiführen? Den beiden allein wird das eher nicht gelingen.


    Frankie

  • Es gibt schon gute Gruende fuer Einrichtungen wie die Schufa. Und aus den gleichen Gruenden machen Anbieter eine Bonitaetspruefung, bevor sie sich auf ein Dauerschuldverhaeltnis einlassen. Menschen sind da oft naiver.

  • Mit Anzeige wird dies (landläufig als Strafanzeige verstanden) nichts werden. Wo soll denn der Straftatbestand sein.
    Es wird allenfalls auf einen zivilrechtlichen Streit hinauslaufen können. Hier gelten zwar verschiedenste Beweislasten. Auf wessen Wunsch wurde die Partnerkarte abgeschlossen und ähnliche Fragen. Wenn man mal nicht von einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft ausgeht, dann sind es zu Lasten der Frau schon Schulden die zu begleichen sind.
    Wie zuvor schon erwähnt, sollte hier im Interesse beider und für die "faire" Zukunft eine Regelung gefunden werden, wie z.B. geringster Umstellpreis auf den am wenigsten verursachenden Tarif. Die sollte dann doch am besten von der Frau getragen werden. Eine rechtliche Grundlage sehe ich dafür nicht, doch ist es ein Erfahrungswert bzw. eine Empfehlung. Ferner gilt diese Schuld auch nur soweit wie sie auch noch die Nutzung für das Gerät und die SIM ziehen kann. Das ist offenbar nicht mehr der Fall. Also begrenzt sich die "Schuld" zu Lasten der Frau schon erheblich. Denn sie kann ja aufgrund von Nichtnutzungen nicht zu 100 % in die Pflicht genommen werden.

  • Wie konnte Sie eigentlich den Vertrag ändern wenn sie nicht Vertragsinhaber(in) ist? Verlangt VF keine Legitimation bei solchen Dingen am Telefon?


    Tom

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