Ja, ist so.
Frage bezüglich (Inkasso)Mahnung!
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@ yogibear Bei Inkasso wird so ziemlich alles und jedes vertreten. Oft wird gerichtsintern vereinbar, wie mit Inkassokosten umgegangen wird - oft entscheidet auch ein Richter nach seiner Aufassung. Ich glaube, man kann da zu so jeder Meinung entsprechende Urteile finden. Dass große Unternehmen zwingend ihr Inkasso nicht auslagern dürfen, ist so allgemein sicherlich nicht richtig (sie dürfen allerdings nicht eine eigene Tochter gründen, die dann Inkassokosten generiert).
Meiner Ansicht nach am sichersten vermeidet man die Berechtigung von Inkassokosten am einfachsten, indem man der Gegenseite auf eine für unberechtigt gehaltene Forderung direkt schreibt, dass man auch bei Einschaltung eines Inkassobüros nicht zahlen werden....
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Ich fasse das mal zusammen:
Du hast einen Vertrag gekündigt, ohne zu wissen zu welchem Zeitpunkt.
Danach bist du umgezogen und hast festgestellt, dass nach deinem Umzug einige Briefe nicht angekommen sind.
Und weil keine Rechnungen mehr gekommen sind, bist du einfach davon ausgegangen, dass der Vertrag gekündigt ist?Sorry, aber wenn ich merke, dass Briefe nicht ankommen, dann rufe ich doch bei der Hotline an und frage nach, ob der Vertrag jetzt gekündigt ist oder die Post die Rechnungen verbummelt.
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ich denke du hast einfach vertüdelt eine kündigung richtig durchzuziehen, und solltest aus der sache für die zukunft lernen.
gekündigt bzw. die sache damit für dich abgeschlossen, ist ein vertrag erst dann, wenn du eine bestätigung hast. diese bestätigung hebt man auf.
es ist total egal, ob die rechnungen dich erreicht haben oder nicht. der vertrag besteht auch ohne monatliche rechnungen. in der hinsicht kannst du dich allenfalls um die mahnkosten streiten.
aus der sache wirst du niemals komplett rauskommen. mit viel rumheulen, bitten und betteln musst du vielleicht nicht die gesamte summe zahlen und kannst per raten begleichen. aber auf irgendwas bestehen kannst du nicht.
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also bei mir kamen die VF-Rechnungen immer von einer anderen Zustellfirma (nicht Post), insofern bringt der Nachsendeantrag bei der Post auch nichts.
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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
gekündigt bzw. die sache damit für dich abgeschlossen, ist ein vertrag erst dann, wenn du eine bestätigung hast. diese bestätigung hebt man auf.
Die zwingende Bestätigung auf eine Kündigung gehört zu den ewigen Rechtsirrtümern. Als einseitiges Rechtsgeschäft ist die Kündigung grundsätzlich nicht von der Akzeptanz des Vertragspartners abhängig, sondern lediglich empfangsbedürftig. Mit Zugang ist sie wirksam. http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung
Auf einem anderen Blatt hingegen steht zweifelsohne, dass man mit einer Bestätigung in der Hand im Streitfalle auf der sichereren Seite ist. -
Zitat
Original geschrieben von raix
Ich fasse das mal zusammen:Du hast einen Vertrag gekündigt, ohne zu wissen zu welchem Zeitpunkt.
Danach bist du umgezogen und hast festgestellt, dass nach deinem Umzug einige Briefe nicht angekommen sind.
Und weil keine Rechnungen mehr gekommen sind, bist du einfach davon ausgegangen, dass der Vertrag gekündigt ist?Und danach hat er diesen Vertrag wohl immer noch genutzt, sonst wäre in dem halben Jahr keine solche Summe (auch nicht mit Zinsen, Inkasso- und/oder Mahngebühren) aufgelaufen?!
Wenn man eine Lesitung bezieht, aber nach einem Umzug keine Rechnung mehr zugestellt bekommt sehe ich eher den Leistungsbezieher in der Pflicht den Leistenden über diese Unstimmigkeit aufzuklären. Sich dann noch auf nicht zugestellte Rechnungen zu berufen, finde ich ziemlich...... kreativ.
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Zitat
Original geschrieben von bsee
Die zwingende Bestätigung auf eine Kündigung gehört zu den ewigen Rechtsirrtümern. Als einseitiges Rechtsgeschäft ist die Kündigung grundsätzlich nicht von der Akzeptanz des Vertragspartners abhängig, sondern lediglich empfangsbedürftig. Mit Zugang ist sie wirksam. http://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung
Auf einem anderen Blatt hingegen steht zweifelsohne, dass man mit einer Bestätigung in der Hand im Streitfalle auf der sichereren Seite ist.das ist schon klar, dennoch kann man in der praxis die angelegenheit erst mit der bestätigung "abhaken".
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Zitat
Original geschrieben von CLK
Und danach hat er diesen Vertrag wohl immer noch genutzt, sonst wäre in dem halben Jahr keine solche Summe (auch nicht mit Zinsen, Inkasso- und/oder Mahngebühren) aufgelaufen?!500EUR sind schnell zusammen, bei 6 Monaten sind es letztlich nur 6x50 EUR plus 200EUR Inkassozuschläge.
Dennoch wäre es hilfreich, könnte der Threadersteller mal etwas ausführlicher kundtun, welche einzelnen Posten das sind, um die man sich jetzt streitet. -
Noch sinnvoller wäre es, erstmal bei Vodafone anzurufen und sich genau zu informieren worum es geht
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