Mobilcom - überteuerte Rückläufergebühren?



  • Cooler Typ, leider sagen Deine Links nichts aus :p


    Wenn man schon die Klappe so frech aufreißt, dann sollte man es schon richtig mit Fleisch füttern!


    In dem PDF steht mal gar nichts zu den Gebühren und der Telefon-Treff-Link gilt mal nicht gerade als seriöse Quelle :rolleyes:


    Einzig der letzte Hinweis ist korrekt - aber falsch interpretiert, weil nur halbherzig wohl gelesen.


    Korrekt heißt es da (Ausschnitt):


    Der Einreicher einer retournierten Lastschrift muß auf jeden Fall zahlen. Die Zahlstelle berechnet der ersten Inkassostelle ein Rücklastschriftentgelt von EUR 3,- (Ziffer 2., Anlage 1 zum LS-Abkommen). Bei Lastschriften über EUR 10.000 und Wertstellungsverlust über EUR 30 kann außerdem ein Zinsausgleich geltend gemacht werden (Ziffer 3, dito). Darauf schlägt die erste Inkassostelle selber nochmal ein Entgelt auf.


    Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html


    Ich arbeite für solche Vereine, das mal nur nebenbei ;)

    Mit freundlichen Grüßen


    Sebastian

  • Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Cooler Typ, leider sagen Deine Links nichts aus :p


    Nun gut, Dein Zitat stammt aus dem pdf. Wahrscheinlich bist Du so cool, daß Deine Brillengläser vereist sind und Du es übersehen hast, :)


    Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Ich arbeite für solche Vereine, das mal nur nebenbei ;)


    Schön, ich bin Staplerfahrer bei amazon, machmal fällt ein Buch von der Palette und ich schmöker´darin und erlaube mir, klugzuscheißen. Nachdem ich den Film "Staplerfahrer Klaus" sah bin ich aber Wirtschaftsprüfer geworden, dit andere war mir zu gefährlich. Jetzt kannst Du mal auf den Punkt kommen.

  • Ja, dann zeig mir mal, wo erstmal was von Deinen drei Euros in dem PDF steht und noch viel mehr, wo mein Zitat da stehen soll.


    Änder trotzdem nichts dran, dass Du da einfach etwas falsches behauptest hast und das noch nicht mal zugibst, sondern weiter den coolen Typen spielst.


    Klugscheissen kann man nur, wenn man auch Ahnung hat - in dem Thema solltest Du Dich also zurückhalten :p

    Mit freundlichen Grüßen


    Sebastian

  • Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Ja, dann zeig mir mal, wo erstmal was von Deinen drei Euros in dem PDF steht und noch viel mehr, wo mein Zitat da stehen soll.


    S.5


    Abschnitt III
    Nummer 4


    Die Zahlstelle kann für Rücklastschriften als Auslagenersatz und Bearbeitungsprovision ein Entgelt entsprechend dem in Nummer 2 der Anlage 1 genannten Höchstsatz verlangen.


    Den Rest kannst Du oben lesen.


    Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul
    Änder trotzdem nichts dran, dass Du da einfach etwas falsches behauptest hast und das noch nicht mal zugibst, sondern weiter den coolen Typen spielst.


    Klugscheissen kann man nur, wenn man auch Ahnung hat - in dem Thema solltest Du Dich also zurückhalten :p


    Beeil Dich lieber, wenn man im ersten Lehrjahr ist sollte man nicht zu spät zur Berufsschule erscheinen, Deine 5 Minuten Aufmerksamkeit hattest Du ja jetzt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stefanniehaus
    Die Möglichkeit einen geringeren Schaden nachzuweisen hat man ja. Passt also ;)


    ok, aber die Kosten für die interne Buchhaltung und Administration kennt man ja als Kunde nicht ;)


    Also 7€ Gebühr + 0,1h Buchhalter 7€ + 0,1h Technik 7€ wären wir schon bei 21€ :D

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx Den Rest kannst Du oben lesen.


    Süß, mein Lieber. Die Anlage ist in deine PDF aber nicht ersichtlich...zudem ändert es nichts daran, dass zu den 3 Euro noch eine Gebühr x kommt - und demnach die ca. 7 Euro wieder die realität widerspeigeln.


    DAS war die Grundfrage, die DU falsch beantwortest und hinterlegt hast.



    Zitat

    Original geschrieben von StebuEx Beeil Dich lieber, wenn man im ersten Lehrjahr ist sollte man nicht zu spät zur Berufsschule erscheinen, Deine 5 Minuten Aufmerksamkeit hattest Du ja jetzt.


    Oha, ein kleiner Polemiker...süß, wirtklich süß.


    Angriff ist immer die beste Verteidigung, was? *kopfschüttel*

    Mit freundlichen Grüßen


    Sebastian

  • <Unterhaltung pur, ich habe abonniert, köstlich> :D

    . . . . \!!!!!!/ . . . .
    . . . . (@ @) . . . .
    ---o00-(_)-00o---

  • Zitat

    Original geschrieben von Lexmaul


    in dem Thema solltest Du Dich also zurückhalten :p

    Mir ist bisher in diesem Thema eigentlich nur einer aufgefallen, der sich ganz massiv zurückhalten sollte.


    BTT bitte.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Kommen wir nochmal sachlich zum Thema zurück:


    Lies doch mal bitte, was ich geschrieben und belegt habe - zu den 3 Euro wird i.d.R. noch eine Gebühr zugerechnet (nicht eine Gebühr im Sinne der Mogelcom), sondern von der weiteren Inkassostelle.


    Das Du in dem gezeigten Fall nur 3 Euro zahlen musstest, ist doch schön - es gibt Fälle, wo man gar nichts zahklen muss. Das liegt dann an der Kulanz des Lastschrifteinreichers. Dein Beispiel ist ja auch nur das, was Du las Lastschriftempfänger siehst - intern kann das eben anders ausschauen.

    Mit freundlichen Grüßen


    Sebastian

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!