ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von StebuEx
Kann doch nicht so schwer sein, nach einem vorgebenem Begriff zu suchen, der der erste Treffer bei google ist....
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=2764755#post2764755
http://www.bankenverband.de/pi…3/Lastschriftabkommen.pdf
bei http://www.deutschegesetze-online.de gibts die Anlage, keine Verlinkung möglich
[...]2 Rückgabeentgelt
Die Zahlstelle kann für Rücklastschriften ein Rücklastschriftentgelt von höchstens 3 Euro berechnen.[...]
Cooler Typ, leider sagen Deine Links nichts aus :p
Wenn man schon die Klappe so frech aufreißt, dann sollte man es schon richtig mit Fleisch füttern!
In dem PDF steht mal gar nichts zu den Gebühren und der Telefon-Treff-Link gilt mal nicht gerade als seriöse Quelle
Einzig der letzte Hinweis ist korrekt - aber falsch interpretiert, weil nur halbherzig wohl gelesen.
Korrekt heißt es da (Ausschnitt):
Der Einreicher einer retournierten Lastschrift muß auf jeden Fall zahlen. Die Zahlstelle berechnet der ersten Inkassostelle ein Rücklastschriftentgelt von EUR 3,- (Ziffer 2., Anlage 1 zum LS-Abkommen). Bei Lastschriften über EUR 10.000 und Wertstellungsverlust über EUR 30 kann außerdem ein Zinsausgleich geltend gemacht werden (Ziffer 3, dito). Darauf schlägt die erste Inkassostelle selber nochmal ein Entgelt auf.
Quelle: http://www.zahlungsverkehrsfragen.de/lastschriftrueck.html
Ich arbeite für solche Vereine, das mal nur nebenbei