Xtra Card wird doch gekündigt, wenn sie nicht aufgeladen wird.

  • Vermutlich bekommt man beim Verkauf eines 15 Euro Aufladebon mehr Provision als beim 5 Euro Bon.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Das mit der Provision fiel mir auch ein.
    Vielleicht werden diese 5€ Voucher in so einer internen "Filialstatisk umsatzmässig" auch nicht erfasst weil "Peanuts"?


    -bas-

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  • Re: 5€ Voucher


    Zitat

    Original geschrieben von flensi
    Der MA dort wollte meiner Mutter einreden dass bei ihrer xtra Card keine 5€ Aufladung möglich sei und sie möge dann bitte einen 15€ Voucher erwerben.


    Also rauschte meine Mom nach kurzer Diskussion ab.


    Der Erhalt von 5 €-Aufladegutscheinen für Xtra/Magenta mobil START/auch Congstar etc. in einem Telekom-Laden ist überhaupt kein Problem, sie haben diese in ihrer Kassen-EDV implementiert. Möglicherweise hat der Verkäufer "gemeint", dass sie sich nicht darauf verlassen kann, dass die Karte danach die vollen 24 Monate "lebt". Damit könnte er Recht gehabt haben, denn die Telekom kann (!) auch vorher kündigen, zum Beispiel wie in einem Telekom-post unter telekomhilft.telekom.de angegeben nach 12 Monaten ohne Aufladung; Usus scheinen zur Zeit aber die vollen 24 Monate bei original Telekom-Xtra- oder Magenta mobil START Karten zu sein.


    Es gibt aber auch "Telekom" (Schild vor der Türe, verkaufen auch andere Karten/Verträge) Geschäfte, die nicht an das Kassensystem der originären "Telekom"/früher T-Punkt-Läden angebunden sind. Hier kann man tatsächlich nur die 15 €-voucher aufwärts kaufen.

  • Hier im Forum, und auch verifiziert von der Telekom Hotline wurde berichtet, dass nur "eine" Guthabenaufladung alle 24 Monate vorgeschrieben ist, also ohne Mengenangabe. In der Praxis (bei mir und mehreren Bekannten) reichte immer der 5 Euro Aufladebon aus.

    Wir brauchen alle Wachstum, sagte der Luftballon - und platzte.

  • Briefmarkenabschleckmaschine ausrangiert - gleicher Zweck nun anders?



    Habe gestern nun ein ähnliches Schreiben erhalten mit Betreff Weiternutzung der Prepaidkarte mit folgenden Unterschieden:


    - der Briefumschlag war nun nicht mehr mit einer maschinell aufgequetschten oder abgeschleckten Briefmarke versehen, sondern sah eher nach "Dialogpost" aus;


    - im Schreiben wurde etwas herumgeeiert ich hätte länger nicht aufgeladen (etwa dieser Wortlaut: "Aufladung ist allerdings schon eine Weile her") und für die Weiternutzung wäre das aber erforderlich. Wenn ich zwischenzeitlich aufgeladen hätte, solle ich das Schreiben nicht beachten.


    Meine Karte bzw. das Handy ist dauernd an. Es wird auch gelegentlich Guthaben abtelefoniert.
    Leider habe ich die letzte Aufladung (per Voucher 5,-) nicht im Kalender vermerkt, aber nach meinem Dafürhalten ist es knapp 1 Jahr her oder sogar weniger. Die Hälfte vom Guthaben ist noch drauf ...


    Ich könnte aber sicher rekonstruieren, wann ich zuletzt einen Stiftung-Warentest-Artikel mit dieser SIM-Karte gekauft habe (vermutlich ging es da um Mobilfunk in dem Artikel) :D und mit etwas mehr Mühe eventuell anhand der Kontoauszüge wann ich den Voucher mit Ec/Girocard bezahlt habe.


    Frage:
    Habt ihr neuere Erfahrungen, wie das next pay date gehandhabt wird?


    Mir fällt auf, dass nicht explizit die Kündigung angesprochen wird. Das käme dann evtl. im nächsten Schritt :rolleyes: ;)

  • Wenn Du per E-Mail um eine (kostenlose) Verlängerung bittest, hat manch Mitarbeiter mir ohne weitere Aufforderung auch das Next-Pay-Date genannt. Ansonsten kann ich hjanss Aussage an drei SIMs empirisch bestätigen: Nutzung ist egal, nur eine Aufladen verschiebt die Kündigung um exakt 24,5 Monate.

  • Meiner Erfahrung nach verlängert sich die Gültigkeit der SIM-Karte um ca. 15 Monate.


    Erfahrungswert: Aufladung im Juni 2016 - Brief der Telekom im September 2017.


    Allerdings läuft die Karte immer noch ohne zwischenzeitliche Aufladung oder Nutzung :top:

  • vielen Dank für eure Erfahrungsberichte und Einschätzungen :top:
    Die T-lekom lässt sich ja immer wieder mal was neues einfallen.
    Man nennt das glaube ich Innovation :o ;)
    Ich werde mal mein Glück versuchen.

  • Die Rechtslage ist zu tiefst unbefriedigend.


    Diese Willkür soll die Kunden "ermuntern", regelmäßig aufzuladen, selbst wenn sie es gar nicht bräuchten (Ultra-Wenig-Telefonierer)


    Muss da erst wieder der Gesetzesgeber einschreiten?


    Beispielsweise, dass eine Aufladung unendlich gelten muss, bis sie leer telefoniert ist?


    Dass ein Anbieter vielleicht nach 3 Jahren echter Inaktivität die Karte abschalten , das Guthaben dann aber noch x Jahre bereithalten und auf Antrag auszahlen muss? :-)


    Komisch die "teure" Schweiz kann das. Da hält das Guthaben ewig, einzige Bedingung, eine kostenpflichtige Aktion pro Jahr.

  • Henning:
    Man könnte sogar in die Richtung argumentieren, dass der Mobilfunker so eine Art Sachwalter fremden Guts ist und ihm einmal jährliche Rechnungslegung obliegt.
    Etwa so, wie ein Stromversorger einmal jährlich über die Abschlagszahlungen einen Kontoauszug (Abrechnung) erteilt.
    Das ist bereits jetzt im BGB geregelt und müsste nur noch angewendet werden.
    Einmal jährlich ein Kontoauszug per Dialogpost zugeschickt - oder ist das zuviel verlangt?


    Ansonsten:


    Als Suppenkaspar ist man unzufriedenstellenderes gewöhnt ;)
    Aber ich denke, die unscharfen Formulierungen fordern eine haarspalterische Antwort geradezu heraus: Das "Guthaben erforderlich"-Statement könnte ja statt als Aufforderung (Imperativ) mit demselben Recht als Zustandsbeschreibung (Indikativ) aufgefasst und sogleich widerlegt werden. Dann könnte man einfach auf das vorhandene Guthaben verweisen und sagen, "nein, eine Aufladung ist nicht erforderlich, denn es sind ja noch X,YZ Euro Guthaben auf der SIM drauf" :D :p :o :top: :confused: :D

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