wenn der Schaden in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung (die müsste hier bei T-Mobile liegen) beanstandet wird, muss dir der Hersteller bzw. Verkäufer, also t-mobile oder Apple nachweisen, dass DU den Fehler gemacht hast das die Indikatoren verfärbt sind.
Nach 6 Monaten wird’s schwieriger da dann die Beweislastumkehr stattfindet, dass heißt du musst nachweisen das der Fehler schon vorher war.
BEISPEIL: bei ‘nem Hardware defekt müssten die dir nachweisen das du beispielsweise das Gehäuse geöffnet und dadurch den Fehler hervorgerufen hast und dadurch keine Gewährleistung gegeben ist.nach 6 monaten aber musst du nachweisen das die hardware ohne dein zutun schadhaft geworden ist was man eben durch das nicht öffen des gehäuses nachweisen könnte.
Bei den Indikatoren ist es halt schwierig da die eben nicht nur bei Wasser eindringen auslösen, was sie eigentlich sollten...sonder eben auch durch Luftfeuchtigkeit etc.…keiner kann nachweisen wann wo und von wem diese teile ausgelöst wurden.....:D
Ich denke wenn nur einer von beiden auslöst gehe die von ‘nem fehlverhalten des einen aus deshalb eigentlich auch 2 zur Sicherheit die keinem was bringt…..
Dasselbe spiel obliegt aber auch bei der Software, hier behalten sie sich vor das wenn nur der Verdacht beseht das diese durch unsachgemäße Benutzung von Programmen die Gewährleistung ausgeschlossen wird.
Im §-Jungel klammern die ja alles aus das im Endeffekt freientschieden werden kann was gemacht wird.