Parken mit dem Zweirad - wie und wo legal?

  • Also, selbst ich muss sagen, dass ich es als langjähriger Rollerfahrer ein bisschen lächerlich finden würde ins Parkhaus zu tuckern...


    Videoüberwacht muss mein Auto, geschweige denn mein Roller nicht sein, fürn Regenschutz gibts wasserundurchlässige Sitzüberzüge und fürn Rest reicht ein gut ausgewähltes Stück Gehsteig; vorrausgesetzt es ist legal; das ist doch auch die interessantere Seite dieses Threads, oder nicht? ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Erläutere doch mal, was daran "lächerlich" sein soll? Parkhäuser sind videoüberwacht, in Parkhäusern regnet es nicht, in Parkhäusern behindert man keine Radfahrer oder Fußgänger (naja, zumindest sollte man das nicht tun ;)). Außerdem sind Parkhäuser meist in der Nähe von Geschäften zu finden, bei denen man auch als Zweiradfahrer mal etwas einkauft und danach von dort abtransportieren muss.


    a) roller sind nix wert. wozu videoüberwachung?
    b) wenn regen das problem ist, sollte man sich keinen roller kaufen
    c) ich kenne keinen ort auf der welt, an dem man nicht in unmittelbarer umgebung einen roller-geeigneten platz findet


    allein schon wegen c) ergibt sich absolut kein bedarf für nen roller-parkhaus...


    nix im leben ist 100% sicher und ne vollkasko für roller brauchts auch nicht...

  • Hi,
    also irgendwie machst du dir zuviele Gedanken...


    Wenn du nicht vor einer Feuerwehreinfahrt parkst oder dich mitten in die Fußgängerzone plazierst, wirst du keine Probleme mit dem Parken haben.


    Es ist ein popeliger Roller, keine Harley, die da wie in ganz Deutschland auf dem Gehweg herumsteht :)


    Platz für Kinderwagen und Co lassen und gut ist.


    Sagen 15 Jahre Rollererfahrung in verschiedenen Städten...


    greetz
    cm

  • Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Vor einen Jahren, dürfte so Mitte der 90er gewesen sein, hat die Stadtverwaltung hier im benachbarten Ludwigsburg mal die Toleranzgrenze auf Null heruntergefahren, jedes Motorrad, das nicht auf einem ausgewiesenen Parkplatz stand, bekam ein Ticket. Bis es den Bikern dann reichte, und eine "Demo" organisiert wurde. An einen Samstag vormittag (Markttag) belegten einige hundert Motorradfahrer inklusiv meinereiner sämtliche Parkplatze in LB und warfen brav ihr Kleingeld in die Automaten, und das bis zum Nachmittag. Die Autofahrer fluchten berechtigterweise, aber die Stadt hat anschliessend ihr Handeln nochmals überdacht. :D

    Das ist mir sympathisch. :top:


    Bisher habe ich mit meinem Motorrad noch kein Knöllchen bekommen -
    allerdings stünde ich so einer Initiative aufgeschlossen gegenüber. :D


    Grüsse aus dem Norden
    ...

  • Hi,


    also ich hab ja schon mal nen Thread hier aufgemacht in dem ich mich beschwert habe, dass ich ein Knöllchen bekommen habe, weil ich meinen Roller auf dem Gehsteig abgestellt hatte. Dummerweise genau neben dem echten Motorradabstellplatz (1m daneben), da ich das Schild missdeutet hatte.


    Hab das Knöllchen dann schweren Herzens gezahlt, weil ich wegen 15 EUR es nicht einsah nen Rechtsweg einzuschlagen.


    Naja und jetzt: mittlerweile hat Nürnberg an der Stelle wo ich den Roller stehen hatte den Motorradabstellplatz so verlegt, dass ich heute richtig stehen würde...
    Das kann doch kein Zufall sein, wollen die mich ver*** ? :D


    Naja mittlerweile glaub ich, dass da jemand Lust hatte Knöllchen auszustellen, ist ein bisschen sinnlos, da ich niemanden behindert habe...

  • Zitat

    Original geschrieben von ITSE
    Naja und jetzt: mittlerweile hat Nürnberg an der Stelle wo ich den Roller stehen hatte den Motorradabstellplatz so verlegt, dass ich heute richtig stehen würde...
    Das kann doch kein Zufall sein, wollen die mich ver*** ? :D


    So kommts mir eben auch ein bisschen vor in Nürnberg; wie gesagt, rein vom logischen Menschenverstand findet man ein Plätzchen für son poppeligen Roller, aber wenn man dann zurückkommt und n Knöllchen dranhat wegen "nichts", dann stellt man sich die Frage nach der Legalität und der praktischen Handhabe einiger Kommunen schon; in Nürnberg wird nämlich z.T. hierbei nicht logisch gehandelt.

  • Wenn man mit einem Roller/Moped mit <50ccm, also einem Fahrzeug nur mit Versicherungskennzeichen unterwegs ist, dürfte es einen relativ wenig jucken, wenn ein Knöllchen am Lenker klebt :) Die Polizei oder sonst jemand bekommt nur mit richterlichem Beschluss deine Daten von der Versicherung ausgehändigt :top:

  • Ach ja? Und das Knöllchen hat den Weg zu mir nach hause per Brieftaube gefunden oder wie? ;) Tschuldige, das ist Schwachsinn! Das würde ja fast Narrenfreiheit bedeuten...

  • das Kraftfahrbundesamt teilte mir auf entsprechende Anfrage (aus ganz anderem Grunde) mit das es theoretisch die Anweisung gibt das die Versicherungen grundsätzlich die Zuordnung zu Fahrgestellnummer und Versicherungsnehmer sowie Kennzeichen an das Kraftfahrbundesamt übermitteln müssten - praktisch scheint dies aber nur sehr unzureichend zu funktionieren.


    Also hängt es wohl vom individuellen Versicherer ab ob eine Zuordnung möglich ist oder nicht.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    das Kraftfahrbundesamt teilte mir auf entsprechende Anfrage (aus ganz anderem Grunde) mit das es theoretisch die Anweisung gibt das die Versicherungen grundsätzlich die Zuordnung zu Fahrgestellnummer und Versicherungsnehmer sowie Kennzeichen an das Kraftfahrbundesamt übermitteln müssten - praktisch scheint dies aber nur sehr unzureichend zu funktionieren.


    Dies ist sogar gesetzlich geregelt:
    §26 FZV Abs. 3

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