Parken mit dem Zweirad - wie und wo legal?

  • Zitat

    Original geschrieben von kia
    Ich denke nicht, dass du eine offizielle schriftliche Stellungnahme bekommen wirst, die die Erlaubnis beinhaltet, auf dem Gehweg parken zu dürfen.


    Die will ich ja auch gar nicht. Ich strebe lediglich eine verbindliche Aussage an, wo und wie man parken darf. Und wenn da drin steht, dass man keinesfalls auf dem Gehweg parken darf, dann muss ich das so hinnehmen.


    Zitat

    Ich selber fahre auch einen 125er Roller und parke auf dem Gehweg oder am Beginn einer Fußgängerzone, meist neben Fahrradständern, falls vorhanden.
    Ich schaue allerdings schon, dass ich niemanden dabei behindere. Bis jetzt habe ich noch nie ein Knöllchen bekommen!


    Gut zu wissen.


    Zitat

    Im übrigen dürften die Städte mit ihren knappen Parkplätzen froh sein, wenn die Zweiräder nicht noch Autoparkplätze wegnehmen.


    Aber juristisch sieht es bestimmt anders aus ...


    Das befürchte ich nämlich auch. ;)

  • Also hier bei uns ist, auch für den ruhenden Verkehr, das "Amt für Verkehrslenkung" zuständig für solche Fragen. Diese beantworten dir sicherlich gerne diese Frage und sitzen auch an der richtigen Stelle, da von dort auch ggfls. die "Knöllchen" kommen. :D


    Bei dir handelt es sich glaube ich mich erinnern zu können um die Stadt Bremen. Ein kleiner Ausflug auf die HP der Stadt ergab diesen Link:
    klick mich


    Es ist wohl das Amt für Straßen und Verkehr ASV.


    Ziemlich sicher kann man dir da weiterhelfen und eine verbindliche Auskunft geben.

  • Zitat

    Original geschrieben von kia
    Im übrigen dürften die Städte mit ihren knappen Parkplätzen froh sein, wenn die Zweiräder nicht noch Autoparkplätze wegnehmen.


    Aber juristisch sieht es bestimmt anders aus ...


    Genau diese Aussage erhielt ich auch von der "Verkehrsüberwachung" als ich wegen dem Knölchen gefragt habe. Und da es eben juristisch anders aussieht bekam ich das Knöllchen; ein "Ausnahmefall" wie mir versichert wurde... meiner Meinung nach einfach pure Abzocke: Da standen wohl die Autofahrer alle richtig und die Verkehrsüberwachung hätte sonst die Tagesqoute nicht voll bekommen...

  • Zitat

    Original geschrieben von ChrisO2
    Ziemlich sicher kann man dir da weiterhelfen und eine verbindliche Auskunft geben.


    Danke für den Hinweis, so weit war ich allerdings auch schon. So wie aber die Bremer Ämter kenne, wird man mir, wenn ich da morgen anrufe und die Damen und Herren mit der initalen Fragestellung hier behellige, einen Rückruf versprechen, nach etwa 2 Wochen warten gibts dann die lapidare Aussage "Wissenwa auch nich genau!". :D


    Na mal sehen... Irgendjemand muss ja etwas genaueres wissen.


    CMs Ansatz, dass keine Unterscheidung zwischen PKW und Zweirad stattfindet, ist interessant, allerdings wage ich zu bezweifeln, dass tatsächlich noch irgendwas so tatenlos "geduldet" wird, wobei man dem Bürger doch noch eine schöne Zweiradparkpauschale aus der Tasche ziehen könnte. ;)

  • Bevor du dieses Thema hier noch weiter vertiefst und rumrätselst, solltest du vielleicht erstmal an genannter kompetentester Stelle nachfragen und nicht schon vorab darüber urteilen wie und ob man dir dort eine Auskunft erteilt oder auch nicht.
    Oder was erwartest du aus einem Telefonforum?


    Im Zweifelsfall kannst du ja immer noch beim Bundesverkehrsminister anrufen.


    Bei euch da in Bremen scheinen ja schlimmste Zustände zu herrschen, wenn man dich hier so lesen tut, ich hatte da bisher andere Eindrücke.

  • bezüglich Parkhaus hatte ich mal angefragt. Mir wurde erzählt das es so allgemeine Bedingungen für Parkhäuser gibt und da explizit "Motorräder" ausgeschlossen wären - gehe mal davon aus das Roller auch als Motorrad gezählt wird.

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

  • Zitat

    Original geschrieben von polli
    bezüglich Parkhaus hatte ich mal angefragt. Mir wurde erzählt das es so allgemeine Bedingungen für Parkhäuser gibt und da explizit "Motorräder" ausgeschlossen wären - gehe mal davon aus das Roller auch als Motorrad gezählt wird.


    Habe auf den Internetseiten der Betreiber der Parkhäuser in Bremen leider nichts dergleichen gefunden.

  • ich hatte auch mal eine politesse befragt.


    laut stvo ist das krad wie das auto zu betrachten. das heisst offiziell darfst du nur dort abstellen wo ein pkw abgestellt werden darf.
    sie sagte aber auch, daß wenn das bike aufm gehweg niemanden behindert bzw. der gehweg entsprechend breit ist, daß niemand ein knöllchen ausstellt.


    ich hab das so befolgt und nie ein knöllchen dafür bekommen.


    ehrlich gesagt fände ich es lächerlich, wenn jemand mit dem dem krad oder gar roller (!) innen parkhaus fährt...

  • Wobei dann ja die nächste Frage wäre, wenn man sich auf einen "normalen" Stellplatz stellt, auf dem man normalerweise so ein Zettelchen hinter die Windschutzscheibe klemmen muss: wo befestigt man am Roller so ein Teil, ohne dass der nächste Parker sich den zettel einfach stibitzt? :D

  • Heute habe ich noch keine erquickende Antwort erhalten. Leider.


    Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    ehrlich gesagt fände ich es lächerlich, wenn jemand mit dem dem krad oder gar roller (!) innen parkhaus fährt...


    Erläutere doch mal, was daran "lächerlich" sein soll? Parkhäuser sind videoüberwacht, in Parkhäusern regnet es nicht, in Parkhäusern behindert man keine Radfahrer oder Fußgänger (naja, zumindest sollte man das nicht tun ;)). Außerdem sind Parkhäuser meist in der Nähe von Geschäften zu finden, bei denen man auch als Zweiradfahrer mal etwas einkauft und danach von dort abtransportieren muss.

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