T-Com: Schadensersatz bei Nichteinhaltung der Entstörzeit?

  • Hallo,


    in den Call&Surf Tarifen bietet die Telekom ja eine Entstörzeit (im betrffenden Fall funktioniert das Telefon für ein- und ausgehende Anrufe nicht) von 24 Std. an. Die Dame bei der Störungsannahme meinte sie könne erst einen Technikertermin in vier Tagen anbieten... Da ich das nicht akzeptiert habe hat sie jetzt einen Technikertermin ohne feste Terminvergabe gebucht.


    Vor noch nicht allzu langer Zeit standen in den AGB bestimmte Summen die beim Überschreiten von der zugesagten Entstörzeit gezahlt werden. Wenn die Entstörung beispielsweise mindestens weitere 48 Std. als zugesichtert, also 72 Std. oder länger (24 Std. + 48 Std. = 72 Std.) dauerte gab es den Höchstsatz von paaundsiebzig Euro. Diesen Pasus kann ich in den aktuellen AGB nicht mehr finden.


    Zahlt die Telekom aktuell (C&S Comfort 4) keine Entschädigung mehr wenn die 24 Std. Entsörfrist nicht eingehalten wird? Wenn dies so ist können die natürlich viel versprechen... Was ist ein 24 Std.-Service wert wenn er in der Praxis nicht eingehalten wird und dies für die Telekom ohne Konsequenzen bleibt.

  • AGB Call und Surf 2


    Absicherung der Entstörungsfrist
    Wenn die Deutsche Telekom die Entstörungsfrist nicht einhält und die
    Verspätung zu vertreten hat, schreibt sie dem Kunden folgenden
    Betrag gut:
    – 25,57 EUR bei einer Verspätung von bis zu 48 Stunden,
    – 51,13 EUR bei einer Verspätung von mehr als 48 Stunden.
    Bei der Ermittlung der Verspätung werden Samstage, Sonntage und
    gesetzliche Feiertage nicht berücksichtigt.


    In der AGB Call und Surf 4 wurde das geändert...(=gestrichen)
    Dafür sind 032 Nummer umsonst zu erreichen.


    Erstmal abwarten wie lange die Entstörung dauert.....
    Heute gemeldet ?

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