Hallo,
in den Call&Surf Tarifen bietet die Telekom ja eine Entstörzeit (im betrffenden Fall funktioniert das Telefon für ein- und ausgehende Anrufe nicht) von 24 Std. an. Die Dame bei der Störungsannahme meinte sie könne erst einen Technikertermin in vier Tagen anbieten... Da ich das nicht akzeptiert habe hat sie jetzt einen Technikertermin ohne feste Terminvergabe gebucht.
Vor noch nicht allzu langer Zeit standen in den AGB bestimmte Summen die beim Überschreiten von der zugesagten Entstörzeit gezahlt werden. Wenn die Entstörung beispielsweise mindestens weitere 48 Std. als zugesichtert, also 72 Std. oder länger (24 Std. + 48 Std. = 72 Std.) dauerte gab es den Höchstsatz von paaundsiebzig Euro. Diesen Pasus kann ich in den aktuellen AGB nicht mehr finden.
Zahlt die Telekom aktuell (C&S Comfort 4) keine Entschädigung mehr wenn die 24 Std. Entsörfrist nicht eingehalten wird? Wenn dies so ist können die natürlich viel versprechen... Was ist ein 24 Std.-Service wert wenn er in der Praxis nicht eingehalten wird und dies für die Telekom ohne Konsequenzen bleibt.