Verprügelt worden

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    Ja, aber exakt das ist es ja, was mir zu denken gibt - wurde denn vom juristischen Standpunkt her hier überhaupt eine Sachbeschädigung begangen? Ich persönlich denke, daß der Streusalz-Schneematsch-Mix, den man im Winter auf den Straßen findet, an einem Auto mehr Schaden anrichtet als Urin (was nicht heißen soll, daß ich das hier kleinreden will, es geht mir alleine um den juristischen Aspekt), so daß letztlich auch ein Notstand unter Umständen überhaupt nicht greift.


    Die reale Schadensproblematik müsste notfalls ein Sachverständigengutachten klären. ;) Daß Urin zerstörerisch wirken kann wird aber gemeinhin angenommen, somit hätte sich zumindest nach landläufiger Meinung ein Schaden ergeben können und daher meine ich, daß der Notstand zum Schutz des Eigentums tatsächlich vorlag. Zur tatsächlichen Sachbeschädigung muß es ja noch gar nicht gekommen sein, wenn ich die Vorschrift richtig verstehe, dient sie ja zur Abwehr einer solchen mit angemessenen Mitteln.


    Ich habe aber absichtlich auch den Umstand der "Ehrverletzung" mit in meine Argumentation aufgenommen, denn das Anpissen von fremden Eigentum würde ich dann notfalls dahingehend einordnen, wobei ich jetzt nicht weiß ob dies die Rechtsprechung tatsächlich so sieht.


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln

    Hab ich doch oben schon geschrieben, hättest nur mal ein paar Beiträge weiterlesen müssen. Kleiner :apaul: ?
    ...


    Yepp, überlesen, also nicht Dein Posting, sondern die Benennung. Durch mein Posting sind nun aber auch Gesetz und Paragraph benannt und verlinkt, das kann ja für manchen hier auch ganz interessant bzw. hilfreich sein. ;)


    Gruß


    muli

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln

    Ich gebe Dir da vollkommen Recht. Aber man kann das Pferd hier auch von hinten aufzäumen. Meinst Du es ist auch nur zur geringsten Körperverletzung gekommen durch das "Schubsen"?

    Nein, aber darum geht es nicht. Ich kenne leider nicht wenige Fälle, in denen eine Notwehr- bzw. Notstandssituation vor Gericht zu Ungunsten des eigentlichen Opfers ausgelegt wurde, und eben das ist die Argumentation, die dann in solchen Fällen gerne verwendet wird, um die Handlungen des Opfers als übertrieben und nicht mehr angemessen darzustellen. In einer Situation wie hier, wo die Sachbeschädigung überhaupt erst mal durch einen eventuell eingesetzten Gutachter bewiesen werden müßte, weil für den Laien überhaupt keine feststellbar wäre, könnte das extrem leicht passieren.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Deppen gibt's überall. ...


    Yepp, Nich' wahr Trauma?


    Bei Deinen Ausführugen hier im thread (nachfolgend zitiert) solltest Du IMHO nicht meinen hier den Oberlehrer spielen zu müssen. :flop:


    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
      Fehler
    ... .Ich hätte ihm noch eins mit dem Baseballschläger(liegt bei mir immer im Auto) über die Rübe gezogen.Is' ja wohl das letzte ein Auto anzupissen.



    Zitat

    Original geschrieben von Trauma
    Gut, Sorry dann nicht über die Rübe.Ein leichter Schlag gegen das Schienbein wirkt auch Wunder.

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    Nein, aber darum geht es nicht. Ich kenne leider nicht wenige Fälle, in denen eine Notwehr- bzw. Notstandssituation vor Gericht zu Ungunsten des eigentlichen Opfers ausgelegt wurde, und eben das ist die Argumentation, die dann in solchen Fällen gerne verwendet wird, um die Handlungen des Opfers als übertrieben und nicht mehr angemessen darzustellen. In einer Situation wie hier, wo die Sachbeschädigung überhaupt erst mal durch einen eventuell eingesetzten Gutachter bewiesen werden müßte, weil für den Laien überhaupt keine feststellbar wäre, könnte das extrem leicht passieren.


    Hm, dass es darum nicht geht, sehe ich etwas anders.
    Wie muli schon sagt, muss es nach 34 StGB nicht zu einer konkreten Sachbeschädigung gekommen sein, vielmehr geht es um die Abwehr einer solch möglichen.

  • Verprügelt worden , Täter gefasst


    Habe gerade erfahren daß alle 4 gefasst und
    Zeugen bereits vernommen wurden.


    Meine Handlung wird mir nicht zur Last gelegt !
    Mehr darf ich aus Ermittlungstechnischen Gründen
    hier nicht veröffendlichen !

  • Ich hoffe du versuchtst einiges aus der Sache rauszuholen. Soo viel haben die wohl mit unserem laschen Rechtssystem nicht zu fürchten, aber mit den Attesten über deine Verletzungen, kannst du Schmerzensgeld, Schadensersatz, etc auf dem zivilrechtlichem Weg geltend machen. Würde dies so durchziehen.

  • > Ich hoffe du versuchtst einiges aus der Sache rauszuholen. Soo viel haben die wohl mit unserem laschen Rechtssystem nicht zu fürchten, aber mit den Attesten über deine Verletzungen, kannst du Schmerzensgeld, Schadensersatz, etc auf dem zivilrechtlichem Weg geltend machen. Würde dies so durchziehen. <


    Es handelt sich leider um Asylanten bei denen nichts zu holen ist
    und schon ein Rechtsanwalt wegen andere Fälle angesetzt ist.
    Diese waren schon bei der Polizei bekannt.


    Ich warte erst mal ab was der Staatsanwalt daraus macht.

  • Zumindest ist die Nachricht erfreulich, daß die Täter gefaßt wurden und die Polizei gehandelt hat bzw. die Täter sozusagen dingfest sind.


    Das ist schon mal ein großer Erfolg für Dich Fehler.


    Ich hoffe die Jungs bekommen ihre gerechte Strafe und das mit voller Härte.


    ;)

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

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