ZitatOriginal geschrieben von Krähe
Ja, aber exakt das ist es ja, was mir zu denken gibt - wurde denn vom juristischen Standpunkt her hier überhaupt eine Sachbeschädigung begangen? Ich persönlich denke, daß der Streusalz-Schneematsch-Mix, den man im Winter auf den Straßen findet, an einem Auto mehr Schaden anrichtet als Urin (was nicht heißen soll, daß ich das hier kleinreden will, es geht mir alleine um den juristischen Aspekt), so daß letztlich auch ein Notstand unter Umständen überhaupt nicht greift.
Die reale Schadensproblematik müsste notfalls ein Sachverständigengutachten klären. Daß Urin zerstörerisch wirken kann wird aber gemeinhin angenommen, somit hätte sich zumindest nach landläufiger Meinung ein Schaden ergeben können und daher meine ich, daß der Notstand zum Schutz des Eigentums tatsächlich vorlag. Zur tatsächlichen Sachbeschädigung muß es ja noch gar nicht gekommen sein, wenn ich die Vorschrift richtig verstehe, dient sie ja zur Abwehr einer solchen mit angemessenen Mitteln.
Ich habe aber absichtlich auch den Umstand der "Ehrverletzung" mit in meine Argumentation aufgenommen, denn das Anpissen von fremden Eigentum würde ich dann notfalls dahingehend einordnen, wobei ich jetzt nicht weiß ob dies die Rechtsprechung tatsächlich so sieht.
Gruß
muli