ZitatOriginal geschrieben von indiana1212
Aber wie schon gesagt, die Haarspalterei sollte nicht ins Uferlose getrieben werden.
Klar, war ja auch nicht ganz so ernst gemeint...
ZitatOriginal geschrieben von indiana1212
IMHO lediglich Sachbeschädigung.
Ehrlich gesagt sehe ich aber exakt bei dem Begriff wieder ein Problem - hat durch das Anpinkeln eines Autos tatsächlich eine Sachbeschädigung stattgefunden? Daß diese Aktion eine Frechheit sondersgelichen ist, die man auch nicht einfach hinnehmen sollte, ist völlig klar - allerdings könnte man, wenn man darauf mit Gewalt antwortet, vor Gericht in Teufels Küche kommen, weil das Auto vermutlich durch den Urin überhaupt nicht beschädigt wurde. Oder ist das juristisch unerheblich?