Verprügelt worden

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212

    Aber wie schon gesagt, die Haarspalterei sollte nicht ins Uferlose getrieben werden.

    Klar, war ja auch nicht ganz so ernst gemeint... ;)



    Zitat

    Original geschrieben von indiana1212

    IMHO lediglich Sachbeschädigung.

    Ehrlich gesagt sehe ich aber exakt bei dem Begriff wieder ein Problem - hat durch das Anpinkeln eines Autos tatsächlich eine Sachbeschädigung stattgefunden? Daß diese Aktion eine Frechheit sondersgelichen ist, die man auch nicht einfach hinnehmen sollte, ist völlig klar - allerdings könnte man, wenn man darauf mit Gewalt antwortet, vor Gericht in Teufels Küche kommen, weil das Auto vermutlich durch den Urin überhaupt nicht beschädigt wurde. Oder ist das juristisch unerheblich?

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Fehler:
    Was Dir passiert ist tut mir sehr leid für Dich. Ich kann Deinen Schmerz und Deine Betroffenheit aus leidlicher eigener Erfahrung gut nachvollziehen.


    EDIT: Auf TT wird keine Selbstjustiz-Propaganda betrieben! SG
    Wegen des Kennzeichens:
    EDIT: Auf TT wird weiterhin niemand zu Rechtsbruch angestiftet. SG


    Diese Methode ist natürlich nicht legal, aber es könnte funktionieren.


    Trotz allem, was passiert ist: Haltet bitte die Bälle flach! SG

  • @ castellohimself:


    Sag mal, geht's noch? Das ist absolut illegal - wie kannst Du hier nur einen solchen Tipp geben? Wenn er das macht und sich auch noch zu irgendwelchen Selbstjustiz-Aktionen hinreißen läßt, wird er wesentlich mehr Schaden erleiden, als das ohnehin schon der Fall ist. *kopfschüttel* :flop:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von castellohimself
    [...]
    Diese Methode ist natürlich nicht legal, aber es könnte funktionieren.

    Ob das der richtige Weg ist, ist imho mehr als fraglich!

    Zitat


    Wenn ich die Anschrift des Halters hätte...Gnade ihm Gott!

    Der Anfang vom Ende. Eine solche Vorgehensweise hätte schließlich und letztendlich mit 90%iger Wahrscheinlichkeit zur Folge, dass die Opfer Täter Rolle immer wieder aufs neue hin- und hergeschoben wird. Daher: "Teufelskreis" und m. E. alles andere, als empfehlenswert!!

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    allerdings könnte man, wenn man darauf mit Gewalt antwortet, vor Gericht in Teufels Küche kommen, weil das Auto vermutlich durch den Urin überhaupt nicht beschädigt wurde. Oder ist das juristisch unerheblich?



    Würde ich auch so sehen.


    "Verhältnissmäßigkeit der Mittel" und so.


    Aber warten wir mal ab was Fehler noch so meldet. ;)

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Hier nochmals die dringende Aufforderung, weder illegale Supertips noch Prügel-Ratschläge zu geben!


    Wir sind hier nicht bei "Aug' um Auge, Zahn um Zahn"! :flop:

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Unabhängig davon, das jeder halbweg ausgeschlafene Sachbearbeiter im Straßenverkehrsamt das sofort durchschaut, ist das auch alles andere als legal.


    Baseballschläger und feste druf sind der beste Weg in den Knast, und das richtig lange. Dann noch dahin wo es richtig wehtut beim Mann und man ist vielleicht wegen vorsätzlicher schwerer Körperverletzung dran. Als ich mit dem Studium anfing war das noch § 225 StGB, heute sind diese Nummern neu sortiert.


    Du beantwortest damit ein Vergehen (Gefährliche Körperverletzung, weil mehrere gemeinsam) mit einem Verbrechen. Mindesthaftstrafe hab ich nicht mehr im Kopf. Waren es ein oder zwei Jahre. Wobei bei Racheakten die Mindeststrafe auch wohl nicht ausreichen wird.


    *grübel* Wie war das nochmal mit der Anstiftung zu einer Straftat, da war doch noch was.........

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    ich vermute das es eher in ostdeutschland war, da ist die zivilisation noch nicht so fortgeschritten (bitte nicht umbringen es ist nur eine feststellung)


    ...was sagt Mundi eigentlich dazu, dass es tatsächlicherweise in westdeutschland stattgefunden hat...?

    ©Doc. Brown Enterprises – 24 Hr. Scientific Services

  • Die korrekte Vorgehensweise:



    1.) Man sieht, daß ein wildfremder Mann auf sein Auto uriniert.


    2.) Man geht hin zu dem Mann und fragt:"Darf ich bitte Ihren Namen und Ihre Adresse haben? Kann ich Ihren Ausweis sehen?"


    3.) Der Mann fragt:"Wozu wollen Sie meine Adresse haben?"


    4.) Man antwortet:"Sie haben gegen mein Auto uriniert. Der Urin ist scharf, die Harnsäure greift den Lack an, abgesehen davon graust mir. Ich werde in die Waschstraße fahren und Ihnen die Rechnung zukommen lassen."


    5.) Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten:


    a) Der Mann gibt seinen Ausweis her, man notiert sich seine Daten, händigt ihm seinen Ausweis wieder aus, bedankt sich, wünscht noch einen schönen Tag, steigt ein und fährt in die Waschstraße.


    b) Der Mann sagt:"Ich denke gar nicht dran, Ihnen meine Adresse zu geben und Geld werden Sie von mir auch keines sehen, ich kann hinpinkeln wohin ich will."


    Im Fall b) ist die Vorgehensweise wie folgt:


    1.) Versuchen den Mann zu überzeugen, daß er einen Fehler begangen hat und daß er dafür gerade stehen soll. Immer freundlich bleiben.


    2.) Bei Nichteinsicht Kennzeichen notieren, zur Polizei und Anzeige machen wg. Sachbeschädigung und Nötigung. (Anm.: Ich sehe es als Nötigung wenn jemand gegen mein Auto pinkelt, eigentlich ist das ja schon fast eine Drohung)


    3.) Über Polizei Halter ausfindig machen und einen netten Brief vom Anwalt zukommen lassen.


    4.) Wenn jetzt noch keine Einsicht da ist, dann gibt es ein Wiedersehen vorm Zivilgericht.


    WICHTIG: Handschuhe anziehen, Urin mit Wattebausch aufsaugen und in ein luftdichtes Behältnis geben. Zusätzlich nasse Stelle am Fahrzeug fotografieren.


    Die Beweislage ist nun eindeutig, der Täter wird von der Justiz seiner gerechten Strafe zugeführt.


    Man könnte ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, das konstatiert, daß für einen das Fahrzeug mehr als nur ein Objekt ist, genauer ein seelenhaftes Wesen darstellt und man durch diese Entwürdigung tiefen psychischen Schmerz erfahren hat - möglicherweise ist das Gericht einsichtig und spricht einem eine Entschädigung zu?


    ;)


    mfg,
    Oliver

    Samsung Galaxy S7
    iPhone 7

  • EDIT: Bitte keine Monsterzitate, nur damit etwas zitiert ist ;). Danke. SG



    Das will ich sehen...... wo steht Dein Wagen ? ;)



    Ich glaube nicht, das jemand klaren Verstandes sowas bringt........ ausser natürlich, man geht streng nach der Bibel und hält auch die andere "Backe" hin ;)




    Über die Verhältnismässigkeit brauchen wir hier nicht zu diskutieren, da hat jeder seine Vorstellungen..............

    Gruss toyboy/Michael
    toyboy@ericsson-info.de


    Nein, ausprobiert, getestet,oder Verpackung für`s Foto geöffnet ist nicht neu!

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