Verprügelt worden

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB


    ...was sagt Mundi eigentlich dazu, dass es tatsächlicherweise in westdeutschland stattgefunden hat...?


    Der ist grad mal eben auf´s Cabrio gegangen. ;) :D



    Ich finde "Fehler" hat auf jeden Fall "nachvollziehbar" gehandelt. Die typischen "Also-was-ich-da-machen-würde" Kommentare relativieren sich sowieso bei den meisten wenn der konkrete "Fall X" eintreten soll. Gerade bei der Baisy-Fraktion kann sich im Falle akuter Gefahr eher hinten ein Rabe draufsetzen.


    Der Weg wurde absolut korrekt eingeschlagen und jetzt ist es nur noch eine Frage inwiefern unser Rechtssystem funktioniert oder nicht. ;)

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen Schröder


    Der Weg wurde absolut korrekt eingeschlagen und jetzt ist es nur noch eine Frage inwiefern unser Rechtssystem funktioniert oder nicht. ;)



    also erstmal gute besserung fehler


    zum zitat
    naja das kommt drauf an ob fehler irgendwelche zeugen hat
    die leute waren zu viert und lassen sich hundert pro eine gute ausrede einfallen
    am ende kann es sein das fehler als idiot da steht


    ich kenne genug leute die aufgrund von falschaussagen nicht nur die zelle umgangen sind sondern auch noch schadensersatz für dinge bekommen haben die sie selbst ausgefressen hatten



    ach ja edit:
    ich habe schon gelesen das andere leute gesehen haben das fehler haue bekommen hat aber haben die auch gesehen wer oder wie das ganze angefangen hat ?

    .:Gate 13:.
    Vor die Wahl gestellt zwischen Unordnung und Unrecht, entscheidet sich der Deutsche für das Unrecht.
    Johann Wolfgang von Goethe

  • Zitat

    Original geschrieben von SilentBoB


    ...was sagt Mundi eigentlich dazu, dass es tatsächlicherweise in westdeutschland stattgefunden hat...?


    shit happens


    man könnte ja vieles sagen , aber dann fühlen sich viele angegriffen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi

    man könnte ja vieles sagen , aber dann fühlen sich viele angegriffen.

    Man könnte ja auch einfach sagen, daß man ziemlich großen Mist verzapft hat... :rolleyes:

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Mundi
    man könnte ja vieles sagen , aber dann fühlen sich viele angegriffen.


    Raus damit ... wir warten schon :rolleyes:

  • Zwei Anmerkungen:
    A) Wer so assig ist jemand anderem ans Auto zu schiffen, wird ganz bestimmt nicht so "freundlich" sein und auf einmal seine Personalien aushändigen. Mein Tipp ist eher, dass so jemand spätestens bei den "Überzeugungsversuchen" (s.o. 1.)) etwas ganz anderes 'aushändigt' :(
    B) In dem Fall war es ja sozusagen Glück im Unglück, dass der bzw. die Täter sich mit einem Fahrzeug vom Tatort entfernt haben. Wären sie zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs gewesen, würdest Du im besten Fall ohne Personalien, im schlimmsten Fall mit "Aushändigungen" am Boden liegen - und was dann?!? Da steht Mensch dann doch ziemlich gelackmeiert da :(

    Zitat

    ...
    4.) Wenn jetzt noch keine Einsicht da ist, dann gibt es ein Wiedersehen vorm Zivilgericht.
    WICHTIG: Handschuhe anziehen, Urin mit Wattebausch aufsaugen und in ein luftdichtes Behältnis geben. Zusätzlich nasse Stelle am Fahrzeug fotografieren.
    Die Beweislage ist nun eindeutig, der Täter wird von der Justiz seiner gerechten Strafe zugeführt.

    Naja, ob das mal nicht einfach nur zu den Akten gelegt wird? :rolleyes: (Es sei denn, es kam - wie bei Fehler - zu Handgreiflichkeiten - iss klar.)

    Zitat

    Man könnte ein psychiatrisches Gutachten erstellen lassen, das konstatiert, daß für einen das Fahrzeug mehr als nur ein Objekt ist, genauer ein seelenhaftes Wesen darstellt und man durch diese Entwürdigung tiefen psychischen Schmerz erfahren hat - möglicherweise ist das Gericht einsichtig und spricht einem eine Entschädigung zu?

    Da das psychische Wohlergehen des gemeinen deutschen Autofahrers - um nicht zu sagen des gemeinen deutschen Mannes ;) - ganz klar von der Unversehrtheit seines heiligen Fahrzeugs abhängt, sollte a) es nicht schwierig sein, solch ein Gutachten zu bekommen und b) noch weniger schwierig sein, vor Gericht eine saftige Entschädigung zugesprochen zu bekommen :D (Es sei denn natürlich, man gerät an so einen von diesen blöden Öko-Richtern, die selbst kein Auto haben und zu Fuß/mit dem Rad zur Arbeit kommen ;)) :D



    P.S.: Fehler: Kopf hoch! Und ich hoffe, es kommt was positives für Dich bei raus!

    Q: I've always tried to teach you two things. First, never let them see you bleed.
    Bond: And the second?
    Q: Always have an escape plan...

  • Zitat

    Original geschrieben von SvenBln

    Notwehr nicht, aber vielleicht Selbsthilfe nach 229 BGB.


    Ich denke, daß das StGB hier der richtige Ansatz ist. Es wurden ja dahingehend Bedenken geäußert, daß das "Wegschubbsen" nicht erlaubt sei und somit strafrechtlich relevant sein könnnte. Ich denke, daß dann § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" greifen könnte, wonach dieses "Wegschubbsen" als angemessenes Mittel in dieser Situation (Abwendung einer Gefahr für Eigentum und Ehre) gewertet werden kann.


    Alle weitergehenden Tätlichkeiten, z. B. auch Baseballschläger gegen Schienbein, sind aber mit Sicherheit von dieser Vorschrift nicht mehr gedeckt!


    Gruß


    muli


    P.S. Danke Carsten, für die Gesetzes-Quelle, wenn auch der Umstand der (indirekten) Nennung im AK nicht besonders erfreulicher Natur war.

  • Zitat

    Original geschrieben von muli

    ...wonach dieses "Wegschubbsen" als angemessenes Mittel in dieser Situation (Abwendung einer Gefahr für Eigentum und Ehre) gewertet werden kann.

    Ja, aber exakt das ist es ja, was mir zu denken gibt - wurde denn vom juristischen Standpunkt her hier überhaupt eine Sachbeschädigung begangen? Ich persönlich denke, daß der Streusalz-Schneematsch-Mix, den man im Winter auf den Straßen findet, an einem Auto mehr Schaden anrichtet als Urin (was nicht heißen soll, daß ich das hier kleinreden will, es geht mir alleine um den juristischen Aspekt), so daß letztlich auch ein Notstand unter Umständen überhaupt nicht greift.

    Sic gorgiamus allos subjectatos nunc.

  • Zitat

    Original geschrieben von Krähe
    Man könnte ja auch einfach sagen, daß man ziemlich großen Mist verzapft hat... :rolleyes:


    Wer weiß ob's ihn interessiert.Deppen gibt's überall.Nich' wahr Mundi?

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Zitat

    Original geschrieben von muli


    Ich denke, daß das StGB hier der richtige Ansatz ist. Es wurden ja dahingehend Bedenken geäußert, daß das "Wegschubbsen" nicht erlaubt sei und somit strafrechtlich relevant sein könnnte. Ich denke, daß dann § 34 StGB "Rechtfertigender Notstand" greifen könnte, wonach dieses "Wegschubbsen" als angemessenes Mittel in dieser Situation (Abwendung einer Gefahr für Eigentum und Ehre) gewertet werden kann...


    Hab ich doch oben schon geschrieben, hättest nur mal ein paar Beiträge weiterlesen müssen. Kleiner :apaul: ?


    Sven


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von Krähe


    Ja, aber exakt das ist es ja, was mir zu denken gibt - wurde denn vom juristischen Standpunkt her hier überhaupt eine Sachbeschädigung begangen? Ich persönlich denke, daß der Streusalz-Schneematsch-Mix, den man im Winter auf den Straßen findet, an einem Auto mehr Schaden anrichtet als Urin (was nicht heißen soll, daß ich das hier kleinreden will, es geht mir alleine um den juristischen Aspekt), so daß letztlich auch ein Notstand unter Umständen überhaupt nicht greift.


    Ich gebe Dir da vollkommen Recht. Aber man kann das Pferd hier auch von hinten aufzäumen. Meinst Du es ist auch nur zur geringsten Körperverletzung gekommen durch das "Schubsen"?

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