Ich mache für 4 Monate ein Praktikum in FFM und frage mich gerade, ob ich mich dafür überhaupt hier anmelden muss? Gibt sicher eine Grenze von der Dauer her, die ich hier wohne. Wo liegt die?
Zweitwohnsitz wegen 4 Monaten in neuer Stadt?
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Hey,
wenn du da eine Wohnung beziehst, musst du dich nach spätestens einer Woche! anmelden...
Aber bedenke, ein Zweitwohnsitz kostet in manchen Städten etwas. Wie zum Beispiel in Berlin, da aber erst ab dem 2.ten Jahr, wie das in FFM ist, keine Ahnung. Aber die Frist von einer Woche ist überall gleich...Gruß
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Also ich bin jetzt schon 3x in verschiedene Städte umgezogen und habe mich jedes Mal erst nach über 6 Monaten angemeldet. Das hat nie jemanden interessiert...
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Zitat
Original geschrieben von tomi78
Also ich bin jetzt schon 3x in verschiedene Städte umgezogen und habe mich jedes Mal erst nach über 6 Monaten angemeldet. Das hat nie jemanden interessiert...Bis du erwischt oder von jemandem angeschwärzt wirst ...
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FFM bockt da ziemlich rum.
Hab hier auch letzte Woche meinen Zweitwohnsitz angemedlet wegen Arbeit (Doppelte Haushaltsführung)
Die Oma im Bürgeramt wollte mir laufen klarmachen, dass ich in FFM den Erstwohnsitz anmelden muss da ich mich dort die meiste Zeit aufhalte wenn ich dort arbeite.
Das war ne endlose Diskussion, habs aber dann doch geschafft
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Ist immer das gleiche:
In Gottes Namen in Gemeinde A als Erstwohnsitz anmelden und dann in der Gemeinde B wieder einen Erstsitz mit Nebenwohnsitz in A angeben. Dann kräht kein Hahn danach.
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Zitat
Original geschrieben von Hellwach
Ist immer das gleiche:In Gottes Namen in Gemeinde A als Erstwohnsitz anmelden und dann in der Gemeinde B wieder einen Erstsitz mit Nebenwohnsitz in A angeben. Dann kräht kein Hahn danach.
... weil Gemeinde B Gemeinde A Bescheid gibt, dass nun Gemeinde B Erstwohnsitz (und somit A Zweitwohnsitz ist bzw. derjenige dort nicht mehr gemeldet) ist. Soweit ich weiß, ist es in Deutschland nicht möglich, 2 Hauptwohnsitze zu haben. Sonst hätte man ja auch in 2 Städten Wahlrecht.
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Zitat
Original geschrieben von svenni
... weil Gemeinde B Gemeinde A Bescheid gibt, dass nun Gemeinde B Erstwohnsitz (und somit A Zweitwohnsitz ist bzw. derjenige dort nicht mehr gemeldet) ist. Soweit ich weiß, ist es in Deutschland nicht möglich, 2 Hauptwohnsitze zu haben. Sonst hätte man ja auch in 2 Städten Wahlrecht.Ja. Der Punkt war ja auch nur, dass sich auf diese Weise vermeiden ließe, der Sachbearbeiterin darlegen zu müssen, warum nun welcher Wohnsitz welche Priorität haben soll.
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Ahh, ok Dann hatte ich das missverstanden.
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BürokratenRepublikDeutschland
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