Was soll da "reguliert" werden? Die Rufnummernportierung (augehend) ist gesetzlich geregelt, das Entgelt begrenzt auf m.W. 30 EUR. Das Procedere ist nun mal unterschiedlich, es müssen verschiedene Systeme "synchronisiert" werden (je nach Konstellation der Portierung: von wem zu wem). Außerdem spielen Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen etc. eine Rolle.
Wenn Du guten und nachvollziehbaren Grund zur Beschwerde im Einzelfall hast, dann wende Dich doch an die BNA ...