ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von fugudeluxe
Ich frag mich gerade, warum keiner von Euch VOR Vertragsabschluss nachfragt, ob Ihr zeitnah auch ein iPhone erhaltet. Oder habt Ihr das gemacht, und T-Mobile oder die Shops haben Euch bes.... oder konnten keine Auskunft geben?
Wie auch immer, man sollte sich natürlich vorher schlau machen, ob iPhones lieferbar sind in vernünftigen Zahlen und evtl. später den Vertrag abschließen. Wenn aber die Gier das Hirn auffrisst, muss man sich in den Ar.. beissen oder sich ne Gutschrift von T-Mobile holen
Im Ernst: Es gibt grundsätzlich absolut keinen Anspruch des Kunden auf ein Wirtschaftsgut. D.h. gingest Du in einen entsprechenden Shop, um Dir ein freies iPhone zu kaufen, muss Dir der Verkäufer keines verkaufen. Ähnlich verhält es sich bei T-Mob, wobei man sagen muss, dass die Dir schon ein iPhone schicken müssen, aber der Vertrag lautet, meiner Meinung nach, nicht über ein iPhone, sondern über einen Vertrag mit Handy. Man möge mich hier gerne verbessern.
Zum Schluss: Es ist wie bei der Geburt, wenn der kleine Scheisser = iPhone erst mal in Euren Händen ist, ist der ganze Ärger vorher vergessen!
dummfug - der Kauf von Handy mit Vertrag ist ein verbundenes Geschäft. Der Kunde hat einen Anspruch darauf, dass beides gleichzeitig zur Verfügung gestellt wird.