Re: Re: Firma verschlampt Gerät, schickt anderes zurück
Edit wg. :apaul:
bye Kai
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Re: Re: Firma verschlampt Gerät, schickt anderes zurück
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bye Kai
Re: Re: Firma verschlampt Gerät, schickt anderes zurück
ZitatOriginal geschrieben von Printus
Der Rechtsanspruch eines Käufers richtet sich immer gegen den VERKÄUFER, nicht den Hersteller eines Produktes, denn nur mit dem Verkäufer hat man ja einen Vertrag.
Falsch.
Das Versprechen einer (unselbständigen) Garantie durch den Hersteller oder Vertrieb ist ein auf den Abschluss eines Garantievertrags gerichtetes Angebot, welches der Käufer stillschweigend annimmt. Damit besteht zwischen Hersteller/Vertrieb und Endkunde sehr wohl ein Vertrag, aus welchem der Kunde Rechte herleiten kann.
U.U. kann man die Garantie auch über einen Vertrag zugunsten Dritter konstruieren.
Zitat
Wenn es 2x derselbe Fehler war, hast du die beiden Nachbesserungsversuche gewährt - auch wenn du das alles direkt über den Hersteller (bzw. seinen Servicebetrieb) anstatt den Händler abgewickelt hast. Taucht das Problem wieder auf, kannst du wandeln (Geld zurück...)
Blöd ist jetzt natürlich, dass die Sache immer über den Hersteller-Service ging und nicht den Verkäufer...
Die beiden Absätze passen irgendwie nicht zusammen...
Der erste Absatz ist sowieso nicht zutreffend. Wenn die Garantie nicht gerade vom Verkäufer versprochen worden ist bzw. der Verkäufer nicht auf das Einsenden zum Servicepartner verwiesen hat bzw. sich damit einverstandenerklärt hat, ist keiner der Reparaturversuche dem Verkäufer zuzurechnen. Somit sind die Vss. des § 440 S.2 BGB vorliegend eben nicht erfüllt.
Der Gesetzgeber sieht i.R.d. Nacherfüllung gerade vor, dass der Verkäufer (selbst) bei einer Schlechtleistung die Möglichkeit zur zweiten Andienung, also zu einer mangelfreien Leistung erhält. Bei einer Abwicklung ohne Wissen / ohne Zustimmung des Verkäufers über den Hersteller wird ersterer dieser Möglichkeit beraubt.
Desweiteren muss für eine Einschlägigkeit des § 440 S.2. BGB nicht zweimal derselbe Mangel auftreten. Es können auch verschiedenen sein. Jedenfalls müssen sie für einen wirksamen Rücktritt erheblicher Natur sein.
Wir brauchen hier eigentlich gar nicht weiter zu spekulieren. Solange der TE nicht die (relevanten) Bedingungen der Herstellergarantie beibringt, drehen wir uns nur im Kreis...
Das ist ja alles ganz nett und in Juristenkreisen interessant, nur versteht es hier niemand. Was der Verbraucher haben möchte, ist eine einfach verständliche Erklärung, welche Rechte er hat und was er tun kann.
ZitatOriginal geschrieben von Printus
Das ist ja alles ganz nett und in Juristenkreisen interessant, nur versteht es hier niemand. Was der Verbraucher haben möchte, ist eine einfach verständliche Erklärung, welche Rechte er hat und was er tun kann.
Ich habe es doch mehrfach verständlich geschrieben: Er hätte sich an seinen Verkäufer wenden müssen, wenn er nun ein Neugerät haben möchte bzw. den Kaufpreis zurück (es sei denn, die Garantiebedingungen [welche er immer noch nicht zitiert hat, außer diejenigen auf der Garantiekarte] sehen ebenfalls diese Möglichkeiten vor, was ich aber für sehr unwahrscheinlich halte).
Im Übrigen halte ich eine juristisch zutreffende, aber ggf. schwer verständliche Information für sinnvoller als eine einfach verständliche, aber falsche. Zur Not halt Google bemühen. Ich verwende m.E. ohnehin sehr wenige Fachausdrücke und versuche es für den interessierten Rechslaien verständlich darzustellen, da das Beherrschen einer erfolgreichen Kommunikation eines Juristen mit Rechtslaien für mich zu den Schlüsselqualifikationen eines (guten) Juristen gehört.
Hallo zusammen,
die Sache hat sich jetzt zu meiner vollen Zufriedenheit gelöst:
Nachdem ich letzte Woche zu beschäftigt war, mich damit zu befassen, habe ich eben mit dem zuständigen Service-Leiter gesprochen, dieser hat sich bei mir entschuldigt (er war der erste!) und mir sofort angeboten, ein Neugerät zu schicken und das refurbished Gerät zurückzunehmen.
Die Sache ist also nochmal gut ausgegangen und ich habe etwas meinen Glauben wieder gefunden.
Gruß
tkjever
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