Firma verschlampt Gerät, schickt anderes zurück

  • Hallo zusammen,


    zur Vorgeschichte:
    Mein neuer Kaffevollautomat, im Januar gekauft, wurde von mir Mitte Mai bereits zum zweiten Mal zu einem Service-Partner geschickt, da das Mahlwerk wieder defekt war. Sollte ja eindeutig durch die Garantie abgedeckt sein.


    Schließlich war ich den ganzen Juni im Urlaub und war sehr erstaunt, dass das Gerät noch immer nicht zurück war, nach circa 6 Wochen.
    Ein Anruf bei der Firma ergab, dass mein Gerät gar nicht im System sei.
    Ich hätte ihnen also kein Gerät eingeschickt.
    Sie konnten nur nachvollziehen, mir einen Paketaufkleber geschickt zu haben, damit ich das Gerät kostenlos einsenden konnte.


    Zu meinem Glück habe ich den Einlieferungsbeleg der Post aufgehoben und konnte sehr schnell nachvollziehen, das das Gerät sehr wohl bei ihnen ankam, am Tag nach dem ich es abschickte.


    Ich rief also wieder dort an um sie darauf hinzuweisen, dass das Gerät sehr wohl bei ihnen ankam. Nachdem ich ihnen die Paket-Nummer mitteilte, glaubte man mir auch endlich und meinte, bei ihnen würden Geräte rumstehen die man nicht zuordnen könne, dort prüfe man jetzt mal nach sobald ich ihnen meine Rechnung schicke, was ich auch umgehend tat.


    Ende letzter Woche erhielt ich dann folgende Mail:
    "Sehr geehrter Herr XXX,


    vielen Dank für die Unterlagen.


    Ihr Gerät konnte aufgefunden werden und wir heute noch an Sie versendet.


    Freundliche Grüße"


    Das Gerät kam jetzt auch an, allerdings steht schon auf dem Lieferschein dass es ein "refurbished" Gerät ist und ein Nachprüfen der Seriennummer (steht auf meinem alten Lieferschein) ergab, dass es ein anderes Gerät ist.


    Langsam kotze ich hier.
    Zuerst behauptet man ich hätte kein Gerät eingeschickt, dann behauptet man es gäbe Geräte die man nicht zuordnen könne. Blöd dass ich einen Zettel mit Fehlerbeschreibung + meiner Emailadresse und meine Rechnung (mit Name und Adresse) zum Gerät gelegt habe, und jetzt schickt man mir ein generalüberholtes Gerät zu, welches was-weiß-ich wie alt und gebraucht ist. Und in der Mail an mich war munter von "Ihr Gerät" die Rede. Von einer Reparatur stand auch nichts drin.


    Als Reaktion habe ich Ihnen folgende Mail zurück geschrieben:
    "Sehr geehrte Frau YYY,


    Hierbei muss es sich um ein erneutes Missverständnis handeln,
    da das Gerät welches ich nun erhalten habe nicht mein eigenes ist.


    Können Sie das bitte überprüfen?


    Besten Dank.
    XXX"


    Jetzt warte ich erstmal ab, was zurück kommt.


    Offensichtlich hat die Service-Firma also mein Gerät verschlampt, welches zum Zeitpunkt der Einsendung ca. 4 Monate alt war und bereits einmal 2 Wochen in Reparatur war.
    Würdet ihr das auch so sehen, dass mir hier ein Neugerät zusteht und nicht ein generalüberholtes refurbished Gerät?


    Ich spiele auch schon mit dem Gedanken, das ganze beim Hersteller eskalieren zu lassen. Immerhin handelt es sich um eine gute Marke und die sollten Interesse an ordentlichen Service-Partnern haben.
    Sollte ich, wenn man mir nochmal blöd kommt, damit drohen?
    Wie würdet ihr weiter vorgehen?


    Danke für eure Tips
    >>> tkjever

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  • Abwarten was passiert, und dann Grande Escalation.
    Diese aber höflich und sachlich und mit einer sehr guten Beweismittelkette ausgestattet

  • Hier ein FAQ Stiftung Warentest:


    Zitat:


    "Kann ich nicht einfach gleich Geld zurückverlangen?


    -Nein, erst darf der Händler die Nachbesserung versuchen. Sie können zwischen Umtausch und Reparatur entscheiden. Die gewählte Alternative muss dem Händler aber zumutbar sein. Bei teurer Ware wird der Händler darauf bestehen, sie zu reparieren. Mehr als zwei Versuche hat er für die Reparatur aber üblicherweise nicht. Wenn klar ist, dass Sie dringend auf die Ware angewiesen sind, sollten Sie schon nach einem gescheiterten Versuch einen Schlussstrich ziehen: Sie können vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Holen Sie dann besser zuvor bei einer Verbraucherzentrale Rat ein."


    http://www.test.de/themen/steu…/1333057/1333057/1333677/


    und


    http://www.test.de/themen/steu…lamation/1678983/1678983/

  • Re: Firma verschlampt Gerät, schickt anderes zurück


    Zitat

    Original geschrieben von tkjever

    Würdet ihr das auch so sehen, dass mir hier ein Neugerät zusteht und nicht ein generalüberholtes refurbished Gerät?


    Das wird dir kaum einer sagen können, ohne den genauen Inhalt des Garantievertrags zu kennen, der zwischen dir und dem Hersteller des Geräts besteht.


    Für mich klingt die Sache so, als hättest du die Mängel niemals beim Verkäufer des Geräts reklamiert, sondern immer nur im Rahmen der Herstellergarantie beseitigen lassen.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Die Antwort kam jetzt, dass es sich tatsächlich um "ein Werk überholtes gerät" handelt. Sowas sagt man mir also erst auf Nachfrage.
    Wie es jetzt hier mit der Garantie dieses mir zugeschickten Geräts aussieht, weiß ich natürlich nicht.


    Ich habe auf der de longhi - Seite nachgeschaut, wie es bei einem Garantiefall abläuft, dort wurde dann auf die Service-Partner verwiesen, also habe ich mich sofort an einen von denen gewandt.
    Hätte ich mich an den Online-Händler wenden sollen, bei dem ich mein Gerät bezogen habe? Der hätte mich doch auch nur an de longhi verwiesen.


    Das hier ist jetzt aber eine etwas andere Version, da der Service-Partner mein Gerät verschlampt hat. Und da will ich micht nicht mit so einem Gerät abspeisen lassen.


    >>> tkjever

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  • Zitat

    Original geschrieben von tkjever


    Hätte ich mich an den Online-Händler wenden sollen, bei dem ich mein Gerät bezogen habe? Der hätte mich doch auch nur an de longhi verwiesen.


    Das wäre sicherlich sinnvoller gewesen, da bei dieser Vorgehensweise gesetzlich geregelte Ansprüche bestehen, und nicht von einer Seite beliebig festgesetzte Regelungen wie bei einer Herstellergarantie.


    Verweisen kann der Verkäufer viel, wenn du als Privatmann gekauft hat, hast du im Falle eines Sachmangels auf jeden Fall direkte Ansprüche gegen den Verkäufer.


    Zitat


    Das hier ist jetzt aber eine etwas andere Version, da der Service-Partner mein Gerät verschlampt hat. Und da will ich micht nicht mit so einem Gerät abspeisen lassen.


    Wie bereits erwähnt: In diesem Fall regeln die Garantiebedingungen. Und dort steht mit Sicherheit was von "gleichwertigem Austauschgerät" drin, so dass u.U. sogar weitere gesetzliche Ansprüche, wie etwa Herausgabeansprüche bezogen auf das eingesandte Gerät oder deliktische Ansprüche wegen Verschlechterung / Untergang deines Eigentums ausscheiden müssen.

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  • Ich geb dir recht, ich habe nur die hersteller-garantie genutzt


    Auf der de longhi Garantiekarte steht folgendes:


    "die firma de longhi garantiert ihren kunden die anwendung sämtlicher in der europ. richtlinie 1999/44/ce über den verkauf von konsumfütern enthaltenen rechte sowie alle rechte, die von den entsprechenden nationalen gesetzgebungsvorschriften vorgesehen sind. insbesondere umfasst diese garantie sämtliche an dem produkt innerhalb des garantiezeitraums ab kaufdatum auftretenden konformitäts- und herstellungsfehler. der garantiezeitraum beträgt 3 jahre oder 5000 tassenbezüge - je nachdem, welcher tatbestand zuerst eintritt."


    also hat sich de longhi in seiner herstellergarantie entschlossen, alle gestezlich geltenden bestimmungen einzuschließen, oder?


    hätte ich denn nach der händler-garantie anspruch auf ein neugerät, wenn die reparatur wieder fehlgeschlagen wäre?
    oder wenn die das gerät verschlampt hätten (es untergegangen wäre)?


    >>> tkjever

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  • Ich vermute dahinter eher ein Verständnisproblem der Italiener.


    Mit dem obigen Zitat sollte wohl, wie in der Verbrauchsgüterkaufrichtline (1999/44/EG) gefordert, ausgedrückt werden, dass die Herstellergarantie die gesetzlichen Mängelrechte, wie sie in der Verbrauchsgüterkaufrichtline statuiert und schließlich in nationales Recht umgesetzt worden sind, nicht berührt.


    Hast du die Bedingungen im Volltext (z.B. online abrufbar)?

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von tkjever


    [...] händler-garantie [...]


    Siet wann gibt ein Händler Garantie? Er gibt höchstens die gesetzliche Gewährleistung

    Die Interpretation der deutschen Sprache ist schwierig, aber nicht gänzlich unmöglich, sofern man gewillt ist, sich mit dieser auseinanderzusetzen.

  • Zitat

    Original geschrieben von sin-4711
    Siet wann gibt ein Händler Garantie? Er gibt höchstens die gesetzliche Gewährleistung


    Korinthenkacker :D;)


    Aber ich denke gegen das Versendens von refurbished Geräten wirst du nichts machen können, das ist ja auch i.d. Handybranche Gang und Gäbe.


    (Wobei natürlich es nicht toll ist, dass sie dir das nicht gesagt haben.)


    Hast du dein "Forderung" denn klar formuliert? Was sagen sie dazu dass du "dein Gerät nur repariert/Neugerät" willst?


    Ist das refurb. Gerät so schlimm?


    Grüße,
    Andreas

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

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