ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Juhu, Sonderkündigungsrecht galore!
Gil doch "nur" für Verträge, die seit dem 01.07.2009 abgeschlossen worden sind.
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ZitatOriginal geschrieben von Timba69
Juhu, Sonderkündigungsrecht galore!
Gil doch "nur" für Verträge, die seit dem 01.07.2009 abgeschlossen worden sind.
ZitatOriginal geschrieben von farilari
der logik folgend müsste dann auch ein Anruf aus einem E-Plus Minutenpaket nicht von den Inklusiveinheiten tarifiert werden sondern on top gepackt werden...oder versteh ich das falsch?
Nein, die o.g. Passage trifft nur für BASE Verträge (ab dem 01.07.2009 abgeschlossen) mit entsprechender Festnetz Flat und Anrufen zu bestimmten Festnetznummern zu.
also was jetzt?
auch für vertragskunden? wenn ja -> sonderkündigungsrecht`?
ZitatOriginal geschrieben von virility
wenn ja -> sonderkündigungsrecht`?
Nein
ZitatOriginal geschrieben von virility
sonderkündigungsrecht`?
Wenn es für alle gelten soll, sehe ich es so.
Meilow: Wieso denn nicht? In dem Falle halte ich es für sehr gut vertretbar. Schließlich handelt es sich bei der Möglichkeit, sämtliche Festnetzrufnummern kostenfrei zu erreichen, um eine Hauptleistungspflicht.
Wenn ich auch sonst kein Freund eines solchen Geschreies bin, halte ich es im vorliegenden Fall doch für durchaus gut vertretbar.
ZitatOriginal geschrieben von crooks
Wenn es für alle gelten soll, sehe ich es so.
Die neue Preisliste gilt nur für Vertragsabschlüsse nach dem 01.07.2009, so wie es im Dokument ganz oben steht:
E-Plus Service GmbH & Co. KG: Preisliste für Mobilfunkdienstleistungen in den Tarifen
„BASE 2 Classic“, „BASE 2 Plus“, „BASE 5“, „BASE GOLD“ und „BASE Partner“, gültig für
Vertragsabschlüsse ab dem 01.07.2009
Für die Base Web Edition scheint diese Preisliste demnach auch nicht zu gelten. Gibt es dort auch eine neue?
EDIT:
Ist das .pdf bei euch auch am Rand abgeschnitten? Bspw. auf Seite 4 bei Punkt 1.6 steht bei mir nur:
Bei Abschluss eines BASE Laufzeitvertrages erhalten alle Geschäftskunden einen Rabatt in Höhe von 10 % au
monatlichen Paketpreis. Ab 10 Verträgen gilt ein Rabatt in Höhe von 20 %. Es fallen keine Aktivierungskosten a
Bundesweite Verbindungen aus dem E-Plus Netz (BASE) zur Service-Hotline 1140 sind kostenlos. Voraussetzu
mindestens ein Laufzeitvertrag unter einer Kundennummer bzw. einem Rechnungskreis sowie eine Legitimieru
Geschäftskunde mittels eines gültigen Nachweises der Gewerbetätigkeit in Verbindung mit einer Firmenadresse
B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug). Bei nachträglich gebuchten oder gekündigten Verträgen unter
Kundennummer bzw. einem Rechnungskreis wird die Rabattstufe jeweils automatisch angepasst
Ich finde das gar nicht verkehrt,muss man beispielsweise stundenlang Radio über eine Festnetznummer hören !? Ich denke nein.Andere haben dann das Problem mit einem überlasteten Netz und das kann nicht im Sinne der Kunden sein.Sicher ist das nicht die feine englische Art von E+/Base,aber anders kapieren es einige nicht.
Moment: Base muss die AGB ja nicht ändern, sondern hätte m.E. gegenüber Extremmissbrauchern (was Base natürlich im Einzelfall nachweisen müsste) ein außerordentliches Kündigungsrecht. Das kann man ggü. einzelnen Nutzern ja machen und wurde ja auch ab und an so gehandhabt. Bei Base5 akzeptieren die ja auch keine Standleitungen zum O2-Netz oder so.
Aber wenn die den Spieß umdrehen und für jeden den Zugang zu irgendwelchen Nummern erhöhen (der Verbraucher an sich erkennt das ja vorher gar nicht), dann muss sich Base eben auch ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kunden gefallen lassen. Ich halte diese Einschränkung einer Flatrate schon für durchaus bedeutsam.
ZitatOriginal geschrieben von crooks
...
Aber wenn die den Spieß umdrehen und für jeden den Zugang zu irgendwelchen Nummern erhöhen (der Verbraucher an sich erkennt das ja vorher gar nicht), dann muss sich Base eben auch ein außerordentliches Kündigungsrecht der Kunden gefallen lassen. Ich halte diese Einschränkung einer Flatrate schon für durchaus bedeutsam.
Wo steht denn, daß die Tarif-Änderung für Alt-Verträge gilt?
Gilt sie ja nicht. Es geht ja nur um die Möglichkeit,wenn sie gelten würde.
Kann höchstens für Verträge vom 1.7. bis heute gelten, so die heute in Kraft getreten sind.
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