Umtausch Dieselfahrzeug gegen Benziner

  • Ein Familienmitglied hat im September 2007 einen neuwertigen Vorführwagen (Mercedes B 180 CDI) direkt vom Mercedes-Händler gekauft.
    Es handelt sich um ein Diesel-Fahrzeug mit Rußpartikelfilter.
    Beim Kauf wurde nicht darauf hingewiesen, dass dieses Fahrzeug ein bestimmtes Fahrverhalten benötigt.


    Das Auto wurde nun „gemischt“ genutzt: Überwiegend für einzelne Strecken zwischen 20 und 80 km Länge (sind natürlich auch Autobahnfahrten dabei; keine Einkaufsfahrten nur zum Bäcker). Natürlich auch mal längere Fahrten, aber nicht regelmäßig.
    Es gab leider von Anfang an das Problem, dass das Öl „mehr“ wurde.
    Ca. 10 Besuche in verschiedenen Mercedes-Werkstätten brachten keine Verbesserung.


    Jetzt heißt es, das Fahrzeug müsse öfter „ausgefahren“ werden, um den Rußpartikelfilter freizubrennen. Dies würde die Ursache des Problems sein.
    Wie gesagt, darauf wurde beim Kauf nicht hingewiesen. Es war ersichtlich, dass die Käufer (rüstige) Rentner sind, die nicht täglich ein paar hundert Km über die Autobahn rasen…


    Nun möchte der Besitzer den Wagen zurückgeben, da alle Nachbesserungsversuche gescheitert sind, er nicht ständig zum Öl-Abpumpen in die Werkstatt will, und er Schäden am Motor durch das Fahren mit zu hohem Ölstand befürchtet.
    Der Wagen ist noch in der Garantiezeit.


    Die Frage: Er möchte nun ein gleich ausgestattetes Fahrzeug, nur als Benziner...
    Es gibt auch Urteile, wonach der Umtausch aus dem genannten Grunde (mangelnde Beratung) rechtens ist.


    Da aber Benziner vom Anschaffungspreis günstiger als Diesel-Fahrzeuge sind und aber der Benzin-Motor idR. eine geringere Lebenserwartung hat und der Wiederverkaufswert dementsprechend niedriger liegt, möchte er gerne wissen, auf was für einen Benziner (wie alt, wie viele Km) er hoffen kann?
    Das Auto hat momentan 29.000 km auf dem Buckel und hatte gut 25.000 € gekostet.
    Was würdet Ihr als gleichwertiges „Tausch-Fahrzeug“ ansehen / verlangen (wenn man die (Ab)Nutzung des bisherigen Fahrzeugs, aber auch den Ärger mit eingezieht)?

  • Der Ölstand steigt ? Dann leidet der Wagen unter viel Kurzstrecke, so dass Kondenswasser ins ÖL gerät.


    Interessant ist die Aussage, dass ein Mercedes Diesel einem Fahrerprofil entsprechen soll. Ich dachte immer, dass man ein Auto fahren kann wie man will.

  • Re: Umtausch Dieselfahrzeug gegen Benziner


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002


    Jetzt heißt es, das Fahrzeug müsse öfter „ausgefahren“ werden, um den Rußpartikelfilter freizubrennen. Dies würde die Ursache des Problems sein.


    Soweit ich weiss regeneriert sich der DPF bei diesen Modellen systemgesteuert und automatisch durch verschiedene Änderungen in der Verbrennungssteuerung - auch während kürzerer Fahrten wenn denn nötig. Eben um das Problem wie beim Zafira-Urteil erst gar nicht aufkommen zu lassen.
    Dass das (oder das Fehlen einer solchen Regeneration) irgendwelche Auswirkungen auf den Ölstand haben kann oder soll höre ich zum allerersten mal, ich kann mir das auch nicht wirklich vorstellen.
    Du schreibst zwar, dass schon viele verschiedene Werkstätten aufgesucht wurden und niemand irgendeinen anderen Fehler fand, aber das würde ich nochmal wirklich kompetent klären lassen. Die Werkstatt kann dazu Unterstützung direkt vom Werk anfordern.
    Wenn solch ein Verhalten auftreten würde, dann frage ich mich warum gerade der B180 sehr verbreitet als Taxi ist - da wird ja nun gewrade überwiegend im Kurzstreckenverkahr gefahren und seltener länger über Autobahnen.

  • Aufgrund des von StebuEx verlinkten Urteils dürften die Chancen, hier eine Wandlung bzw. Tausch zu erwirken, gegen Null gehen. Erst Recht nach dieser langen Zeit. Die Nachweisführung, dass der Händler nicht darauf hingewiesen habe, dass der Wagen ab und zu mal "ausgefahren" sein will, läge IMHO beim Käufer - und das dürfte praktisch unmöglich sein.


    Fazit: Auch zum Lebensabend zu noch was gelernt. ;)

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Re: Re: Umtausch Dieselfahrzeug gegen Benziner


    Zitat

    Original geschrieben von ingo74
    was sagt denn der händler dazu..?


    Der Händler hatte das Auto schon mehrmals durchgecheckt, aber den Fehler nicht beheben können.
    Die aktuelle "Erklärung" ist eben die mit dem Rußpartikelfilter...


    Zitat

    Original geschrieben von Hamburger Jung
    Interessant ist die Aussage, dass ein Mercedes Diesel einem Fahrerprofil entsprechen soll. Ich dachte immer, dass man ein Auto fahren kann wie man will.

    Dachte ich bisher auch.


    Zitat


    Sehr nteressant:


    "Zur Reinigung sind - so hatte es ein Sachverständiger festgestellt - von Zeit zu Zeit Fahrten von mindestens 15 Minuten mit einer Geschwindigkeit von mehr als 40 Stundenkilometern erforderlich, damit die Partikel verbrennen und der Filter wieder frei wird."


    Auf solche Strecken kommt doch wohl jeder Fahrer?! :eek:



    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser
    Du schreibst zwar, dass schon viele verschiedene Werkstätten aufgesucht wurden und niemand irgendeinen anderen Fehler fand, aber das würde ich nochmal wirklich kompetent klären lassen. Die Werkstatt kann dazu Unterstützung direkt vom Werk anfordern.


    Ich meine, das Werk wurde auch schon mit einbezogen, konnte aber auch keine eindeutige Ursache nennen, da der Fehler angeblich nicht öfters auftritt.


    Zitat

    Wenn solch ein Verhalten auftreten würde, dann frage ich mich warum gerade der B180 sehr verbreitet als Taxi ist - da wird ja nun gewrade überwiegend im Kurzstreckenverkahr gefahren und seltener länger über Autobahnen.

    Genau das haben wir uns auch schon gefragt.


    Aber egal, woran es jetzt genau liegt.... Die eigentliche Frage ist ja, auf was für ein Benzin-Fahrzeug der Fahrer nun Anrecht hätte (da das Fahrzeug ja offensichtlich einen Mangel hat, der laut Händler am Diesel-Motor liegt)...



    Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Aufgrund des von StebuEx verlinkten Urteils dürften die Chancen, hier eine Wandlung bzw. Tausch zu erwirken, gegen Null gehen. Erst Recht nach dieser langen Zeit.

    Wieso? Die Garantiezeit beträgt nunmal 2 Jahre.
    Und während dieser Zeit war der Fahrer halt immer wieder vertröstet worden, dass man den Fehler sicher bald finden werde.
    Er ist ansonsten ja sehr zufrieden mit dem Wagen.


    Zitat

    Die Nachweisführung, dass der Händler nicht darauf hingewiesen habe, dass der Wagen ab und zu mal "ausgefahren" sein will, läge IMHO beim Käufer - und das dürfte praktisch unmöglich sein.

    Dafür gibt es Zeugen.
    Außerdem ist es imho nichtmal sicher, ob es wirklich an den "Kurzsstrecken" liegt (s.o.).


    Zitat

    Fazit: Auch zum Lebensabend zu noch was gelernt. ;)

    Ziemlich sarkastisch - bei dem Preis...

  • die erklärung des händlers klingt für mich eher nach einer ausrede, weil der richtige fehler nicht gefunden wird. mit einem fahrprofil zwischen 20 und 80 km sollte es doch kein problem mit dem rpf geben.
    insbesondere da ja scheinbar kaum kurzstrecken gefahren werden, ist diese erklärung für mich eher merkwürdig als schlüssig.

  • Re: Re: Re: Umtausch Dieselfahrzeug gegen Benziner


    Zitat

    Original geschrieben von Elke2002
    Wieso? Die Garantiezeit beträgt nunmal 2 Jahre.


    Das mag sein. Allerdings lassen sich aus der Garantie ja keinerlei Wandlungsansprüche herleiten. Aufgrund der Garantie hast Du lediglich einen Anspruch auf das, was in den Garantiebedingungen steht, und da steht sicher nix von "nach 10 Nachbesserungen bekommen Sie ein neues Auto". ;)

    Zitat

    Dafür gibt es Zeugen.


    Das wäre hilfreich. Allerdings steht selbst dann immernoch das verlinkte BGH-Urteil im Weg.

    Zitat

    Außerdem ist es imho nichtmal sicher, ob es wirklich an den "Kurzsstrecken" liegt (s.o.).


    Das stimmt natürlich - danach sieht es in der Tat aus. Trotzdem bist Du hier deutlich zu schnell unterwegs. Du fragst bereits jetzt, auf was für einen Benziner die Leute einen Anspruch hätten. Diese Frage stellt sich überhaupt nicht. Jedenfalls NOCH nicht. Denn zunächst mal müsste man ja erstmal durchkriegen, dass der Händler den Wagen überhaupt erstmal zurücknimmt. Von alleine wird er das nicht machen. Erst, wenn das durch wäre, könnte man sich darüber unterhalten, was es danach dann für ein Wagen werden soll. Einen "Anspruch" auf ein bestimmtes Modell gibt es so oder so nicht - wenn der Händler den Wagen zurücknähme, würde man sich dann halt was anderes aussuchen. Aber wie gesagt - so weit ist es ja nun noch nicht mal ansatzweise.


    Wichtig wäre jetzt vor allem erstmal, dieses Ansinnen nachweisbar, also schriftlich beim Händler geltend zu machen, und zwar vor Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung von 2 Jahren.

    Zitat

    Ziemlich sarkastisch - bei dem Preis...


    Ist mir auch schon passiert, von daher: Kein Sarkasmus - reiner Pragmatismus... :D

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

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