Ein Familienmitglied hat im September 2007 einen neuwertigen Vorführwagen (Mercedes B 180 CDI) direkt vom Mercedes-Händler gekauft.
Es handelt sich um ein Diesel-Fahrzeug mit Rußpartikelfilter.
Beim Kauf wurde nicht darauf hingewiesen, dass dieses Fahrzeug ein bestimmtes Fahrverhalten benötigt.
Das Auto wurde nun „gemischt“ genutzt: Überwiegend für einzelne Strecken zwischen 20 und 80 km Länge (sind natürlich auch Autobahnfahrten dabei; keine Einkaufsfahrten nur zum Bäcker). Natürlich auch mal längere Fahrten, aber nicht regelmäßig.
Es gab leider von Anfang an das Problem, dass das Öl „mehr“ wurde.
Ca. 10 Besuche in verschiedenen Mercedes-Werkstätten brachten keine Verbesserung.
Jetzt heißt es, das Fahrzeug müsse öfter „ausgefahren“ werden, um den Rußpartikelfilter freizubrennen. Dies würde die Ursache des Problems sein.
Wie gesagt, darauf wurde beim Kauf nicht hingewiesen. Es war ersichtlich, dass die Käufer (rüstige) Rentner sind, die nicht täglich ein paar hundert Km über die Autobahn rasen…
Nun möchte der Besitzer den Wagen zurückgeben, da alle Nachbesserungsversuche gescheitert sind, er nicht ständig zum Öl-Abpumpen in die Werkstatt will, und er Schäden am Motor durch das Fahren mit zu hohem Ölstand befürchtet.
Der Wagen ist noch in der Garantiezeit.
Die Frage: Er möchte nun ein gleich ausgestattetes Fahrzeug, nur als Benziner...
Es gibt auch Urteile, wonach der Umtausch aus dem genannten Grunde (mangelnde Beratung) rechtens ist.
Da aber Benziner vom Anschaffungspreis günstiger als Diesel-Fahrzeuge sind und aber der Benzin-Motor idR. eine geringere Lebenserwartung hat und der Wiederverkaufswert dementsprechend niedriger liegt, möchte er gerne wissen, auf was für einen Benziner (wie alt, wie viele Km) er hoffen kann?
Das Auto hat momentan 29.000 km auf dem Buckel und hatte gut 25.000 € gekostet.
Was würdet Ihr als gleichwertiges „Tausch-Fahrzeug“ ansehen / verlangen (wenn man die (Ab)Nutzung des bisherigen Fahrzeugs, aber auch den Ärger mit eingezieht)?