ZitatOriginal geschrieben von horstie
Oder fristlose Kündigung wegen Anstellungsbetruges - d+rfte aber wohl auch nur klappen, wenn der GF wusste, dass es auf die eBay-Sache ankam.
Wenn die "Gesellschaft" ausschliesslich oder überwiegend bei eBay tätig ist, sollte man das eigentlich voraussetzen.
Ich frage mich allerdings wie man so naiv sein kann bei solchen Voraussetzungen jemanden einzustellen ohne das im Vorfald abzuklären, bzw. sogar in jedem Fall im Vertrag festzulegen. Klingt so wenig professionell, dass ich ohnehin mal zu einer fachkundigen Beratung raten würde.