• Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Oder fristlose Kündigung wegen Anstellungsbetruges - d+rfte aber wohl auch nur klappen, wenn der GF wusste, dass es auf die eBay-Sache ankam.


    Wenn die "Gesellschaft" ausschliesslich oder überwiegend bei eBay tätig ist, sollte man das eigentlich voraussetzen.
    Ich frage mich allerdings wie man so naiv sein kann bei solchen Voraussetzungen jemanden einzustellen ohne das im Vorfald abzuklären, bzw. sogar in jedem Fall im Vertrag festzulegen. Klingt so wenig professionell, dass ich ohnehin mal zu einer fachkundigen Beratung raten würde.

  • Klingt sowieso wenig professionell.


    Wieso brauche ich einen neuen Geschäftsführer wenn ich den alten nicht mehr brauchte und gekündigt habe?


    Gruß Gunn

    stay hungry, stay foolish


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  • weil der alte gehen musste und wollte, ganz einfach.


    Es war im vornherein klar das der bei Ebay verkaufen wird.
    Na ja werde mal sehen, was ich mache.

  • Zitat

    Original geschrieben von carloscarcarlos
    Es war im vornherein klar das der bei Ebay verkaufen wird.


    Und da hast Du weder im Vorstellungs-, noch im Eingestellungsgespräch nach so etwas gravierendem wie vorangegangenen Erfahrungen mit eBay gefragt? Und das nicht im Vertrag fixiert?
    Das ist wirklich naiv und unprofessionell.

  • Zitat

    Original geschrieben von carloscarcarlos
    Es war im vornherein klar das der bei Ebay verkaufen wird.


    War das nur dir klar oder auch dem neuen Geschäftsführer.

  • der alte ebay Account ist doch weiterhin im Besitz der GmbH - wieso einen neuen anlegen?

    Dieser Eintrag wurde 624 mal editiert, zum letzten mal um 11:24 Uhr

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