• Hallo an alle,


    habe folgendes Problem.
    In meiner Gesellschaft habe ich einen neuen Geschäftsführer eingestellt. Der alte wurde gekündigt und wird nicht mehr beschäftigt. Das die GmbH bei Ebay verkauft und der alte Account auf der vorherigen Geschäftführer angemeldet war musste ein neuer Account auf den neuen GF angemeldet werden. Gesagt getan. Nun stellt sich raus das der GF früher mal bei Ebay gesperrt wurde als Privatperson!
    Somit wurde der neu erstellte Account für GF gesperrt da dieser mit dem früheren Account des GF in zusammenhang steht.
    In unzähligen Versuchen Ebay zu erklären das dieser Mann mein neuer Geschäftführer ist und er sich für meine GmbH angemeldet hat wollte man nicht verstehen und meinte , das dieser Mann gesperrt wurde und sich nicht mehr anmelden kann, egal ob für sich oder für seine Firma - da die Sperre Personenberzogen sei. Na ja ich habe denen versucht das die GmbH sich anmeldet und nicht er und er nur ein Arbeiter ist...
    Bringt nichts... die wollen das nicht zulassen.
    Nun weiss ich nicht was ich machen soll, den neuen GF entlassen? Einen neuen einstellen der mir versichert das er bei Ebay keine Vorgeschichte hat? Da bei Ebay ein hohes Absatzpotenzial steckt will ich auf diesen Absatzmarkt nicht verzichten müssen.


    Ich hoffe das mir einer einen Rat geben kann bevor ich einen RA aufsuchen muss
    MFG
    CArlos

  • versucht doch einfach eine abwandlung des namens.


    zb statt gerhard richard müller: "g.m. müller" oder ein "l" weglassen, ein - oder ein / mit reinnehmen. die fantasie spielen lassen ^^


    dann kommt zwar schufa bla nicht gefunden, aber der brief kommt ja trotzdem an. postboten stecken auch leicht abgewandelte namen in den richtigen schlitz ;)


    jetzt weiß ich natürlich nicht, ob das einen unterschied macht, ob man sich gewerblich oder privat anmeldet.


    ebay ist als marktführer leider ziemlich arrogant, in vielen dingen. sie wollen ihre eigenen reglen nicht umsetzten etc pp. leidvolle erfahrungen hab ich da schon gesammelt.


    mfg

  • danke.
    Das dachte ich mir auch, wäre eigentlich die leichteste Lösung.
    Anstatt einen neuen einzustellen......


    Aber sein geburtstag?

  • Mit der Abwandlung ist doch Blödsinn. Spätestens wenn ebay mal Dokumente anfordert, fliegt die Sache auf. Und dann ist für die GmbH auch Feierabend bei ebay.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • ja - einerseits denke ich auch so. Bei gewerblichen kommt es vor das die Dokumente verlangen. na ja es wird wohl nicht anders gehen als einen anderen einzustellen

  • Oder einen zweiten GF - den kannst auch du machen - ebay will m.W. nur einen gesetzlichen Vertreter.


    Ob die allerdings auch nachforschen, und z.B. Impressi nach "bösen Buben" absuchen weiß ich nicht. Dann müsste der "Sünder" raus aus der GmbH.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Melde denn gewerblichen Account auf dich/nen anderen MA an.

    Meilensteine der Handygeschichte: Nokia 3210 - Siemens SL45 - Nokia 3650 - SE K750i - Nokia N95 - Apple iPhone

  • ebay will den account auf den gesetzlichen vertreter registriert haben.

    Aktuell drittpotentestes, ungesperrtes nicht Team-Forenmitglied. Von Beileidsbekundungen bitten wir Abstand zu nehmen.

  • Zitat

    Original geschrieben von carloscarcarlos
    Bei gewerblichen kommt es vor das die Dokumente verlangen. na ja es wird wohl nicht anders gehen als einen anderen einzustellen


    Auch bei Privatpersonen verlangt Ebay oft eine Personalienverifizierung u.ä.


    PS. Ich bin ja immer noch für die Kündigung des GF - hier würde ich dann gerne die Begründung im Kündigungsschreiben sehen! :D

    8 x in der Vertrauensliste: 1 2 3 4 5 6 7 8

  • Zitat

    Original geschrieben von MikeBauer

    PS. Ich bin ja immer noch für die Kündigung des GF - hier würde ich dann gerne die Begründung im Kündigungsschreiben sehen! :D


    Wurde eingestellt, um bei ebay Waren zu verkaufen - bislang hat er nicht geschafft, auch nur einen Cent einzunehmen. ;)


    Oder fristlose Kündigung wegen Anstellungsbetruges - d+rfte aber wohl auch nur klappen, wenn der GF wusste, dass es auf die eBay-Sache ankam.


    Mich würde als Chef vielmehr interessieren, weshalb der GF damals gesperrt wurde. Nicht jede Sperre von eBay war und ist berechtigt, so dass man da ggf. auch mal den Hebel ansetzen könnte (ja, ich weiss, wie stur ebay sein kann ;) ).

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