Frage bezgl. Mietminderung

  • Hallo Zusammen,


    Mich beschäftigt folgendes Thema,


    bei meiner Freundin in ihrer Mietwohnung ist die Dusche seit drei Wochen unnutzbar.


    Es gab in der unteren Wohnung einen Wasserschaden. Das Wasser ist die Wand heruntergeflossen. Was schon raus ist, dass es mit den alten Rohren zusammenhängt.


    Nun steht ein Trocknungsgerät in dem Bad - was natürlich auch ziemlich laut ist und noch ca. 3 Wochen dort stehen soll. Das ganze Bad ist aufgerissen nur noch die Toilette und das Waschbecken sind einsatzbereit. Danach kommt erstmal ein Sachverständiger etc. bevor die Sanierungsarbeiten weitergehen.


    Ich schätze das die ganze Geschichte dann also so bei sieben Wochen liegt.


    Welche Mietminderung ist gerechtfertigt? In der Mietminderungstabelle habe ich nur etwas von Dusche defekt gelesen - wo eine Kürzung von wenigen Prozent möglich ist.



    Vielleicht hat ja jemand von euch eine ungefähre Ahnung.


    Schöne Grüße

  • ich kann dir nur einen rat geben:


    mietminderung ist ein heißes eisen. wenn da was falsch gemacht wird, kann euch ganz schnell gekündigt werden.


    daher: mietminderung nicht ohne anwalt!

  • Ja das ist mir bekannt, aber die Wohnung ist eigentlich gar nicht mehr nutzbar.


    Wir werden sowieso vorher mit dem Vermieter sprechen. Aber der Vermieter brauchte bis heute allein schon fast vier Wochen um den Fehler zu lokaisieren.


    Anwalt können wir leider vergessen, da keine Rechtsschutzversicherung.

  • Keine Rechtsschutz UND wahrsch. auch nicht im Mieterbund - das möchte ich fast als grob fahrlässig bezeichnen; da habe ich dann ehrlich gesagt auch wenig Verständnis für. Aber nun gut, muss jeder selber wissen...


    M.W. kann der Vermieter den Mietvertrag aufgrund ausstehender Mietzahlungen jedenfalls erst kündigen, wenn entweder mindestens zwei aufeinanderfolgende Mieten entweder komplett nicht gezahlt oder wesentlich weniger gezahlt wurde, oder sich der Mieter über zwei Monate hinweg mit einem Betrag von mindestens einer Monatsmiete im Rückstand befindet.


    Eine Kürzung der Miete um, sagen wir 10%, erfüllt sicherlich keinen dieser Punkte.


    Wenn meine Dusche tage- oder gar wochenlang nicht funktionieren würde, würde ich mit 100%iger Sicherheit eine Mietminderung vornehmen. Genau dazu ist das Mittel der Mietminderung nämlich da: Ich miete eine Wohnung, in der eine Dusche ist. Ergo zahle ich Miete u.a. auch dafür, eine funktionierende Dusche zu haben. Funktioniert die Dusche nicht, gibts logischerweise für diese Zeit auch weniger Miete. Das ist nicht nur rein rechtlich so vorgesehen, sondern sollte auch mit etwas gesundem Menschenverstand völlig eingängig sein.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Das hat für mich nichts direkt mit grob fahrlässsig zu tun. Wenn man unter jedem Existenzminimum lebt durch Arbeitslosigkeit/ sowie schwerer Krankheit etc.


    Ich habe eine Rechtsschutzversicherung aber die wird wohl kaum für meine Freundin zahlen.


    Bis nun wurde keine Mieter einbehalten. Mir gehts nur um einen Richtpunkt (Prozentsatz) bezgl. der MInderung, um mit dem Vermieter zu reden.

  • mieterschutzbund kostet ~50€ im jahr, sofort eintreten und direkt eine beratung machen, die übernehmen dann auch die schreiben etc....


    hat der vrmieter von sich aus was gesagt..?

  • Klar das wäre eine Möglichkeit.


    Nein von sich aus kam da eigentlich nichts - höchstens auf Nachfrage meiner Freundin wie es weitergeht.


    Wir möchten wie gesagt auch keinen Ärger mit ihm- halt nur eine sinnvolle Lösung,
    mit der beide Parteien leben können.

  • hier ist die mietminderungstabelle
    http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung.htm
    dusche defekt ergibt nach urteil lg köln 16%
    "Hinweis:
    Bitte beachten Sie, dass es sich bei den angegebenen Entscheidungen immer
    um Einzelfälle handelt, die nicht exakt auf andere Fälle angewendet werden können.
    Die Entscheidungen stellen daher lediglich eine Orientierungshilfe dar."


    hier deine rechte
    http://www.internetratgeber-re…llgemein/Maengel/mdma.htm


    mehr kannst du hier nicht erwarten..
    entweder du einigst dich irgendwie mit deinem vermieter, immerhin bekommt er wohl auch zahlung der hasuratversicherung, oder du gibst klein bei oder du investierst 50€ in den mieterschutz (und 50€ dürfte sicher nicht das problem sein, die bekommst du allein durch die minderung wieder..) .

  • Re: Frage bezgl. Mietminderung


    Zitat

    Original geschrieben von Benjamin911
    Nun steht ein Trocknungsgerät in dem Bad - was natürlich auch ziemlich laut ist und noch ca. 3 Wochen dort stehen soll.


    Ich hoffe, ihr habt euch vorher den Strom-Zählerstand notiert. Diese Geräte verbrauchen in der Regel richtig viel und das soll doch sicher nicht zu Lasten deiner Freundin gehen...


    Und lasst euch den Mehrverbrauch schriftlich bestätigen, sonst habt ihr Probleme bei der nächsten Abschlagsberechnung.

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