Hallo Zusammen,
Mich beschäftigt folgendes Thema,
bei meiner Freundin in ihrer Mietwohnung ist die Dusche seit drei Wochen unnutzbar.
Es gab in der unteren Wohnung einen Wasserschaden. Das Wasser ist die Wand heruntergeflossen. Was schon raus ist, dass es mit den alten Rohren zusammenhängt.
Nun steht ein Trocknungsgerät in dem Bad - was natürlich auch ziemlich laut ist und noch ca. 3 Wochen dort stehen soll. Das ganze Bad ist aufgerissen nur noch die Toilette und das Waschbecken sind einsatzbereit. Danach kommt erstmal ein Sachverständiger etc. bevor die Sanierungsarbeiten weitergehen.
Ich schätze das die ganze Geschichte dann also so bei sieben Wochen liegt.
Welche Mietminderung ist gerechtfertigt? In der Mietminderungstabelle habe ich nur etwas von Dusche defekt gelesen - wo eine Kürzung von wenigen Prozent möglich ist.
Vielleicht hat ja jemand von euch eine ungefähre Ahnung.
Schöne Grüße