Frage bezgl. Mietminderung

  • Hallo Nokia6233,


    wenn möglich, versuche Mieterbund einzuschalten. Wenn du Miete mindern willst, machst du dir so und so keine Freunde!


    Du kannst natürlich auch jetzt noch ein letztes Aufforderunsscreiben verfassen, in dem du dem Vermieter z.B. eine 4-wöchige Frist zur Mangelbeseitigung setzst. Und wenn diese verstrichen ist, würdest du die Miete rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Mangelanzeige kürzen.

  • Wenn der Mangel damals dem VM angezeigt wurde, tritt die Minderung durch Gesetz ein. Eine ausdrückliche Erklärung des Mieters dazu ist nicht nötig. Die "rückwirkende" Minderung ist also durchaus möglich.

  • Der Mangel wurde bereits im November angezeigt und die Behebung der Ursache (Austausch des Dachfensters), kann erst erfolgen, wenn die Eigentümer dem zugestimmt haben. Die nächste Versammlung ist aber erst im Sommer, sodass der Schaden bis dahin auf alle Fälle bestehen bleiben wird.

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  • Kurzes Update:


    Vor etwa einem Monat habe ich dem Vermieter ein Schreiben zukommen lassen und niedergeschrieben, dass ich rückwirkend zum 1. Februar die Miete um 15% mindere.


    Kurz darauf habe ich nochmal mit dem Vermieter telefoniert und er hat mir den Erhalt des Schreibens sowie die Akzeptanz der Minderung telefonisch bestätigt.


    Jetzt musste ich feststellen, dass der volle Betrag abgebucht wurde.


    Eine kurze Rückfrage hat nun ergeben, dass der Vermieter die Minderung doch ablehnt, da ja aktuell kein Wasser mehr durchläuft (dies ist nur in kalten Monaten der Fall). Der optische Schaden ist aber nach wie vor vorhanden und die Beeinträchtigung durch den Wassereintritt war ja über mehrere Monate (seit Nov/Dez.) zu "ertragen".


    Was ist nun für ein weiteres Vorgehen zu empfehlen? (Eine Mail mit dem Hinweis, dass es anders besprochen war hat er von mir schon bekommen).

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  • Kann der Vermieter denn einfach sagen, dass die Minderung abgelehnt wurde, weil der Schaden aktuell "nur" noch optisch vorliegt (derzeit läuft kein Wasser durch).

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  • Die Mietminderung tritt von Gesetzes wegen ein, sobald der Mangel vorliegt und der VM Kenntnis davon hat. Der VM muss da nichts annehmen oder ablehnen. Und auch ein optischer Schaden ist ein Mangel.

  • Ich lasse jetzt alles über den Rechtsbeistand laufen. Keine Lust mehr mich selber damit auseinander zu setzen.

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