ZitatOriginal geschrieben von BigBlue007
Natürlich - an wen sonst?
OK, dann stellen sich aber zwei andere Fragen: Warum hast Du den Zustand, der Dich zur Mietminderung veranlasst hatte, dermaßen lange hingenommen? Ich meine, das müssen bei 10% Minderung ja 20 Monaten gewesen sein. IMHO ist das Mittel der Mietminderung NICHT dafür vorgesehen, die Miete über einen derart langen Zeitraum dauerhaft zu senken. Vermutlich wird auch der Berater beim Mieterbund nicht davon ausgegangen sein, dass sich das ganze so lange hinzieht.
Die Mietminderung war sicherlich nicht als Mittel gedacht, die Miete dauerhaft zu senken, das hatte ich bei der günstigen Genossenschaftswohnung nicht nötig (die Kaltmiete betrug damals ca. 160 € :D). Der beratende Anwalt des Mietervereins wusste im übrigen bestens Bescheid, da ich jeden Schritt den ich unternahm vorher mit ihm abgesprochen habe. Und den Zustand musste ich leider hinnehmen, da der Vermieter den Mangel nicht als Mangel anerkennen wollte, also auch nicht nachbessern konnte und wollte. Demgegenüber waren der Mieterverein und ich aber der Auffassung, dass sehr wohl ein Mangel vorliegt und dann eben eine Mietminderung angesagt ist, wenn sich an der Situation nichts ändert. Es gibt ja auch Fälle, da ist eine Mietminderung dauerhaft gerechtfertigt, wenn man z.B. einen Puff im Haus hat, der wird deswegen nicht gleich geschlossen aber die Wohnqualität ist dennoch eingeschränkt und ergo zahlt man weniger Miete. Die Kündigung kam dann nach monatelanger Funkstille zwischen Mieterverein/mir und Vermieter völlig unerwartet, ohne Vorwarnung. Da ich ja wie gesagt für diesen Fall nur Rechtsberatung, aber keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen konnte hätte ich dagegen alleine nichts ausrichten können. Am Schluss war ich nur froh (weil ich gerade in einer wichtigen Prüfungsphase steckte) die fristlose Kündigung gegen einen sofortige Nachzahlung des Mietrückstandes durch die Mietminderung wieder rückgängig machen zu können. In meinem Fall wäre nur ein Umzug eine sinnvolle Lösung gewesen, damit habe ich aber gewartet bis das Studium zuende ist weil ich danach eh in eine andere Stadt wollte. Jetzt aber zurück zum TE, er hat ja zum Glück nicht das Problem dass er Mangel so schwer nachweisbar ist wie es bei mir der Fall war, sondern der Mangel ist offensichtlich bekannt (auch der Vermieterin) und hoffentlich auch gut dokumentiert. Insofern sollte noch die Chance bestehen, dass der TE für die Zeit der Beeinträchtigung durch die Reparaturarbeiten eine geringere Miete zahlen kann.