Frage bezgl. Mietminderung

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    Natürlich - an wen sonst? ;)


    OK, dann stellen sich aber zwei andere Fragen: Warum hast Du den Zustand, der Dich zur Mietminderung veranlasst hatte, dermaßen lange hingenommen? Ich meine, das müssen bei 10% Minderung ja 20 Monaten gewesen sein. IMHO ist das Mittel der Mietminderung NICHT dafür vorgesehen, die Miete über einen derart langen Zeitraum dauerhaft zu senken. Vermutlich wird auch der Berater beim Mieterbund nicht davon ausgegangen sein, dass sich das ganze so lange hinzieht.

    Die Mietminderung war sicherlich nicht als Mittel gedacht, die Miete dauerhaft zu senken, das hatte ich bei der günstigen Genossenschaftswohnung nicht nötig (die Kaltmiete betrug damals ca. 160 € :D). Der beratende Anwalt des Mietervereins wusste im übrigen bestens Bescheid, da ich jeden Schritt den ich unternahm vorher mit ihm abgesprochen habe. Und den Zustand musste ich leider hinnehmen, da der Vermieter den Mangel nicht als Mangel anerkennen wollte, also auch nicht nachbessern konnte und wollte. Demgegenüber waren der Mieterverein und ich aber der Auffassung, dass sehr wohl ein Mangel vorliegt und dann eben eine Mietminderung angesagt ist, wenn sich an der Situation nichts ändert. Es gibt ja auch Fälle, da ist eine Mietminderung dauerhaft gerechtfertigt, wenn man z.B. einen Puff im Haus hat, der wird deswegen nicht gleich geschlossen aber die Wohnqualität ist dennoch eingeschränkt und ergo zahlt man weniger Miete. Die Kündigung kam dann nach monatelanger Funkstille zwischen Mieterverein/mir und Vermieter völlig unerwartet, ohne Vorwarnung. Da ich ja wie gesagt für diesen Fall nur Rechtsberatung, aber keinen Rechtsschutz in Anspruch nehmen konnte hätte ich dagegen alleine nichts ausrichten können. Am Schluss war ich nur froh (weil ich gerade in einer wichtigen Prüfungsphase steckte) die fristlose Kündigung gegen einen sofortige Nachzahlung des Mietrückstandes durch die Mietminderung wieder rückgängig machen zu können. In meinem Fall wäre nur ein Umzug eine sinnvolle Lösung gewesen, damit habe ich aber gewartet bis das Studium zuende ist weil ich danach eh in eine andere Stadt wollte. Jetzt aber zurück zum TE, er hat ja zum Glück nicht das Problem dass er Mangel so schwer nachweisbar ist wie es bei mir der Fall war, sondern der Mangel ist offensichtlich bekannt (auch der Vermieterin) und hoffentlich auch gut dokumentiert. Insofern sollte noch die Chance bestehen, dass der TE für die Zeit der Beeinträchtigung durch die Reparaturarbeiten eine geringere Miete zahlen kann.

  • Versteh ich nicht. Wenn doch offenbar ein Mangel vorlag, warum hast du denn dann gekniffen und alles wieder brav zurückgezahlt, nur weil der Vermieter nen bösen Brief geschrieben hat? Fristlose Kündigungen schreiben kann er doch so viel er will, die Frage ist doch nur, ob diese auch wirksam sind. Und nach dem von dir beschriebenen Sachverhalt war sie das nicht! Wär ja noch schöner, wenn die Konsequenz einer berechtigten Minderung eine fristlose Kündigung sein könnte, dann kann man das meist sehr wirksame Instrument der Minderunger auch gleich wieder abschaffen...

  • Das ist halt leider das Problem bei vielen Leuten - sie sind viel zu wenig streitbar, haben oftmals wenig Ahnung von ihren Rechten und knicken beim ersten bösen Brief vom vermeintlich allmächtigen Vermieter/Inkassounternehmen/wemauchimmer ein. Für mich persönlich ist so eine, ich nenne es mal überspitzt "Lebenseinstellung", regelmäßig völlig unverständlich...

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    ...berechtigten Minderung eine fristlose Kündigung sein könnte, dann kann man das meist sehr wirksame Instrument der Minderunger auch gleich wieder abschaffen...



    aber genau das weißt Du doch nicht. Wer sagt denn, dass ein Gericht der Ansicht des Mieters gefolgt wäre? Außerdem schrieb jdf schließlich, dass er sich in einer Prüfungsphase befand, weswegen ihm die Nachzahlung der gekürzten Miete sachgerechter erschien, als es ggf. auf einen Prozess ankommen zu lassen oder aber auch seine Zeit mit der Suche einer neuen -teureren- Wohnung zu verbringen.


    Daher ist seine Reaktion vorliegend für mich sehr wohl nachvollziehbar.

  • Für mich ist das leider nicht nachvollziehbar. Wenn ich die Miete mindere, dann bin ich mir vorher sicher, dass ein Mangel vorliegt, der zur Minderung berechtigt. Wenn ich Zweifel habe, lasse ich mich beraten, was hier ja sogar auch passiert ist. Das Ganze mache ich doch nicht, um beim erstbesten Brief des Vermieters alles wieder zurückzahlen. Mit der Einstellung, sollte man sich den ganzen Stress von Anfang an sparen und die volle Miete zahlen.

  • Zitat

    Original geschrieben von clown28
    aber genau das weißt Du doch nicht. Wer sagt denn, dass ein Gericht der Ansicht des Mieters gefolgt wäre?


    Welcher Ansicht ein Gericht folgt, weiß man vorher NIE. Aber wenn ich die Miete mindere, dann bin ich mir sicher genug, um mich mit der Angelegenheit notfalls auch vor ein Gericht zu begeben. Wenn ich mir umgekehrt sicher bin, vor Gericht kein Recht zu bekommen, brauche ich auch die Miete nicht mindern.

    Ist das eine von den Kirchen, wo man so kleine Cracker kriegt? Ich habe Hunger!

  • Zitat

    Original geschrieben von Jimmythebob
    Für mich ist das leider nicht nachvollziehbar. Wenn ich die Miete mindere, dann bin ich mir vorher sicher, dass ein Mangel vorliegt, der zur Minderung berechtigt. Wenn ich Zweifel habe, lasse ich mich beraten, was hier ja sogar auch passiert ist. Das Ganze mache ich doch nicht, um beim erstbesten Brief des Vermieters alles wieder zurückzahlen. Mit der Einstellung, sollte man sich den ganzen Stress von Anfang an sparen und die volle Miete zahlen.

    So, um dem ganzen OT mal ein Ende zu bereiten antworte ich hier noch ein letztes Mal (und ärgere mich jetzt schon, dass ich dieses alte Beispiel gebracht habe, denn ich wollte es nicht diskutieren sondern nur den TE warnen sich zu sehr auf die Rechtsberatung des Mietervereins zu verlassen).


    1. Ich habe einen Mangel festgestellt und bin in den Mieterverein eingetreten, um mich beraten zu lassen - denn ich wusste nicht, was ich machen kann, der Vorschlag mit der Mietminderung kam vom beratenden Anwalt.
    2. Bis zur fristlosen Kündigung bin ich dem Rat des Mieterverein gefolgt, alles war abgesprochen, sie haben den Schriftverkehr für mich übernommen usw.
    3. Das ganze zog sich ca. eineinhalb Jahre lang hin, da war schon ein bisschen mehr passiert als nur ein "erstbester" Brief des Vermieters. Es gab mehrere Schriftwechsel, in denen der Vermieter - eine Wohnungsbaugenossenschaft mit garantiert guter rechtlicher Absicherung - von Anfang an äusserst agressiv und uneinsichtig aufgetreten ist. Auch fand ein Ortstermin statt, der an Lächerlichkeit nicht zu überbieten war. Klar wenn man nur eigene Leute mitbringt und keinen unabhängigen Gutachter geschweige denn eine Messung durchführt, weiss man schon vorher was die sagen. Jedenfalls habe ich sicher nicht gleich kleinbeigegeben (wie es mir einige gleich unterstellen ohne die Hintergründe zu kennen) und ich hätte nie gedacht, dass es sich so lange hinzieht und so endet. Warum ich mich dann entschieden habe zu zahlen ist bekannt.


    P.S.: Es ging um einen der schlimmsten Mängel überhaupt, da super nervig und gleichzeitig schwer nachweisbar: extreme Hellhörigkeit. Eigentlich kann man in so einem Fall nur gleich die Konsequenzen ziehen und wieder umziehen. Nur bitte jetzt keine dummen Sprüche wie ein bisschen Lärm aus der Nachbarwohnung muss man schon ertragen, denn das weiss ich selbst, nur hier waren die Dimensionen andere. Es waren konkrete bauliche Mängel für die Hellhörigkeit verantwortlich (z.B. zu beiden Nachbarwohnungen im Flur nur eine dünne Rigipsplatte statt einer normalen gemauerten Wand, die schon beim Regalanschrauben Löcher bekam). Und nun BTT

  • So jetzt hat es uns auch getroffen


    Folgender Fall:


    Vor über 8 Wochen ist bei uns in der Diele ein Wasserschaden entstanden. Zwei Wochen lang war der Bautrockner im Einsatz bis alles trocken war. Anschließend sollte alles wieder Instandgesetzt werden inkl. dem PVC Belag. Der Bautrockner hat in der Zeit wo es hier stand, zwei PVC Platten beschädigt und drei bis 4 andere wurden verzogen/hochgekommen, so das die Haustür die PVC Platten streift.


    Anschließend hat die Firma die den Generalauftrag von den Wohnbaugesellschaft hat sich über einen längeren Zeitraum nicht gemeldet, da PVC Platten noch geordert werden müsse. Nach mehrmaligem anrufen bei der Firma kam dann letzte Woche einer raus mit einer einzigen Platte, die einen enormen Farbunterschied hat und ein ganz anderes Maß. Sein Disponent hat wohl zum Mitarbeiter gesagt das es nur diese eine Platte ausgetauscht werden müsse und nix anderes (Disponent hat ne die Wohnung gesehen). Wo ich das dann nach fast 8 Wochen gesehen habe brannten mir die Sicherungen durch und mit voller Wut habe ich im bei sein des Mitarbeiters die Wohnungsgesellschaft angerufen und der dortige Mitarbeiter hat telefonisch bestätigt das wenn keine identischen Platten geordert werden können, die ganze Diele komplett neu verlegt werden müsse.
    Anschließend ging der Mitarbeiter von der Instandsetzungsfirma und meinte das er dann wieder neue PVC Platten ordern muss. Bis heute kam keine Antwort, ich habe wieder bei der Wohnungsgesellschaft angerufen, wo ich einen Riesen Ramba Zamba gemacht habe und daraufhin hat der Mitarbeiter gesagt das ich ein Schreiben aufsetzen soll, und die Mieter mindern lassen will. Darauf hätte ich ein Recht.


    Jetzt die eigentliche Frage, wie viel kann ich von der Miete mindern?
    Gibt es im Netz irgendwo vorgefertigte Schreiben?


    Die Miete an für sich beträgt warm 565€


    Für ein paar Tipps bin ich dankbar ;)



    Gruß Bekiro

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  • Guten Abend zusammen!


    Wir haben in unserer Mietwohnung seit etwa 3 Monaten ein Wasser bzw. Schimmelschaden an einem Dachfenster.
    Das Problem haben wir der Hausverwaltung bereits mitgeteilt und die hat auch schon einen Gutachter vorbei geschickt. Dieser hat festgestellt, dass die Isolationswerte des Dachfensters nicht zu denen des Daches passen, wodurch es im Inneren des Dachfensters zu Schwitzwasser kommt (kein Lüftungsproblem!).
    Das Schwitzwasser tropft dann auf die Rigips-Platte und wenn sich genug angesammelt hat, tropft es durch.


    Da es dieses Problem laut Hausverwaltung in mehreren Wohnungen in unserer Straße gibt, soll es bei der nächsten Eigentümerversammlung besprochen werden, da wohl ein Austausch der Fenster unumgänglich ist (hohe Kosten für die Eigentümer).


    Soweit ja alles in Ordnung, wäre da nicht das Problem, dass die nächste Eigentümerversammlung erst im Frühjahr/Sommer stattfinden soll. Somit haben wir den Schaden mindestens noch weitere 3-6 Monate.


    Seit paar Monaten steht nun ein Eimer mitten im Wohnzimmer, sodass das Wasser nicht immer aufs Laminat tropft und dieses ggf. aufquillt.


    Somit ergeben sich folgende Fragen:


    - Haben wir Anspruch auf eine Mietminderung?
    - Wenn ja, in welcher Höhe kann man diese Ansetzen (Kaltmiete 480 EUR)?
    - Muss ich den Anteil der Mietminderung bei Seite packen und nach Behebung des Schadens nachträglich begleichen?
    - Falls Mietminderung in Anspruch genommen wird, wie geht man da vor, wenn die Miete eingezogen wird? Rückbuchen und dann geminderten Betrag separat überweisen?


    Anbei zur besseren Beurteilung noch Fotos vom Schaden:



     MacBook Air 13“ Mid 2011 
     iPad Mini 4 WiFi 16GB Spacegrau 
     iPhone 6s 64GB Silber 

  • - Haben wir Anspruch auf eine Mietminderung?
    --> ja, da der Wohnwert dadurch gemindert ist


    - Wenn ja, in welcher Höhe kann man diese Ansetzen (Kaltmiete 480 EUR)?
    --> dies kann man nur schwer abschätzen. Für den Anfang würde ich mit 10 bis 20% der Kaltmiete beginnen.


    - Muss ich den Anteil der Mietminderung bei Seite packen und nach Behebung des Schadens nachträglich begleichen?
    --> nein. Wenn Minderung rechtens ist, muss sie nicht zurück gezahlt werden


    - Falls Mietminderung in Anspruch genommen wird, wie geht man da vor, wenn die Miete eingezogen wird? Rückbuchen und dann geminderten Betrag separat überweisen?
    --> Einzugsermächtigung widerrufen und selber den geminderten Betrag überweisen.
    Wichtig ist die Minderung schriftlich anzuzeigen, dann kannst du die Beträge auch rückwirkend abziehen. Rückbuchung würde ich nicht empfehlen.

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